Hallo.
Wir sind vor 3 Wochen in eine neue Wohnung gezogen. Nach 2 Tagen funktionierte die Toilette nicht mehr richtig. Keine Ahnung warum, zumindest ist irgendwas defekt und wenn der Spülkasten voll ist, läuft das Wasser einfach unten weiter und stoppt nicht.
Wir haben das dem Hausmeister gemeldet. Ein paar Tage später kam seine Vertretung und schaute sich das ganze an. Konnte es aber leider nicht reparieren, weil irgendwas schon so vergammelt war, das es nicht mehr reparabel war. Er wollte das an sie Hausleiterin weiter leiten.
Ein paar Tage später fragten wir bei ihr nach und sie meinte der Auftrag sei raus und die Firma meldet sich bei uns.
Wieder passierte eine Woche nicht, als wir heute nachfragten gab sie uns die Nummer von der Firma und wir sollen doch selbst Druck da machen.
Nun ist es so das wir immer nach dem Spülen das Wasser abdrehen müssen, weil es ja so immer weiter läuft. Klar vergisst man das auch mal, wenn zum Beispiel jemand an der Rür klingelt oder die kleine schreit. Und dann läuft das Wasser und läuft und läuft. hinzu kommt, das unser Spülkasten mit dem Wc Becken zusammengehört und es nur eine Taste zum spülen gibt, kein Spülstopp.
Nun meine Frage, haben wir die Möglichkeit für den letzten Zeitraum eine Mietminderung zu beantragen? Meine Hausleiterin meint Nein!
Wäre über Antworten dankbar.
Mietminderung Defekt Toilette?
Mietminderung bei sowas nein, evtl die höheren Wasserkosten in Rechnung stellen ja.
Habt ihr eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag? Dann müsst ihr euch selbst um die Reparatur kümmern und sie auch selbst bezahlen. Wobei das auch unverhältnismäßg wäre weil ihr ja erst eingezogen seid...
Ansonsten könnt ihr die höheren Wasserkosten geltend machen, aber nur bis zu dem Zeitpunkt an dem der Vermieter euch den Auftrag gegeben hat euch selbst zu kümmern.
Viel Erfolg!
S.
Wir konnten es leider nicht reparieren, eben drum haben wir ja dem Hausmeister Bescheid gegeben. Hinzu kommt, das wir eben grad vor 3 Wochen eingezogen sind.
Es geht in so einer Kleinreparaturklausel ja auch nicht darum dass ihr selbst Hand anlegen sollt, sondern ledglich die Kosten selbst tragen müsst, also die Reparatur auch selbst in Auftrag geben sollt. Guck halt mal in deinem Mietvertrag nach.
Na, ich drück Euch die Daumen, dass die Reparatur bald gemacht wird!
Mietminderung sehe ich da aber auch nicht: Natürlich ist es lästig, jedes Mal das Wasser abdrehen zu müssen und auch blöd, wenn ihr nun mehr Wasser verbraucht, aber Mietminderung gibt's dafür nicht. Wäre anders, wenn die Toilette wegen Rohrverstopfung nicht benutzbar wäre (hatten wir schon mal, sind aber leider Eigentümer ...)
Liebe Grüße
Anja
"Häufig führen Undichtigkeiten an der Toilettenspülung zu hohen laufenden Wasserverlusten. Da in der Regel der Mieter seinen Wasserverbrauch selbst bezahlen muss, entsteht dem Mieter in Form des hohen ungenutzen Wassers so ein beträchtlicher Schaden. Sofern der Mieter nicht durch eine im Mietvertrag vereinbarte wirksame >>>Kleinreparaturklausel dazu gezwungen ist, den Mangel selbst zu beheben, kann er Ersatz des "Wasserschadens" vom Vermieter, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen (siehe dazu unten) beanspruchen. Es handelt sich um einen >>>>Sachmangel für den der Vermieter mietrechtlich einzustehen hat.
In diesen Fällen besteht jedoch in der Regel kein Recht auf Mietminderung, solange die bestimmungsgemäße Benutzung der Toilette nicht beeinträchtig ist. Der Vermieter muss ab dem Zeitpunkt, in dem er von dem Schaden Kenntnis erlangt, und mit der Schadensbehebung in Verzug gerät aber den "Wasserschaden" ersetzen - Details dazu nachstehend.
Der Mieter sollte den Schaden unverzüglich dem Vermieter anzeigen und ihn gleichzeitig unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, den Schaden zu beheben. Erst dann tritt mietrechtlich >>>Verzug ein. Kommt der Vermieter seiner Verpflichtung die Reparatur durchzuführen innerhalb der Frist nicht nach (Verzug!) , so kann der Mieter den Schaden selbst beheben bzw durch einen Fachhandwerker beheben lassen ( § 536 a Abs 2 BGB) . Bei sehr hohem Wasserverlust kann auf eine Abmahnung des Vermieters verzichtet werden ( § 536 a Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Die Anzeige eines solchen Schadens gehört auch zu den Obhutspflichten des Mieters, deren Verletzung dem Mieter selbst als u.U. als Mitverschulden vorwerfbar ist. Der Austausch einer defekten Dichtung kostet wenig Geld, demgegenüber kann ein durch Wasserverlust entstehender Schaden ein vielfaches höher sein. Erkennt der Mieter dies, sollte er nicht darauf verlassen, dass der Vermieter ja den Schaden ohnehin bezahlen müsse. Der Mieter sollte vielmehr alsbald wenn der Vermieter nicht auf Abmahnungen reagiert, oder die Reparatur ablehnt, in diesen Fällen (billige Reparatur - hoher Schaden) selbst tätig werden. Bleibt der Mieter untätig, könnte ihm das als Mitverschulden oder mutwilliges Verhalten entgegen der allgemeinen Vertragspflichten (§ 242 BGB) ausgelegt werden. Er bleibt dann auf einem Wasserschaden u.U. "sitzen".2
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/toilettenbrille.htm
vg, m.
Hallo,
ich hab jetzt mal etwas gestöbert:
http://www.mietminderung.org/mietminderung-toilette-defekt/
Eure Toilette ist nutzbar, also denke ich, wird es nichts mit der Mietminderung.
Gewissheit habt Ihr, wenn Ihr im Mieterschutzbund nachfragt.
Warum habt Ihr denn mehr Wasserverbrauch? Ihr lasst den Kasten volllaufen und dreht ab, ihr könnt sogar nur halb volllaufen lassen, dann spart Ihr noch
LG
Ich meinte natürlich, Kasten befüllen, spülen und dann abdrehen...
Weil wir auch nur Menschen sind und es eben Momente gibt ( Telefon klingelt, Kind schreit etc ) da macht man schnell fertig auf Toilette, vergisst aber diesen blöden Hahn zuzudrehen. Und wenn man dann nach einiger Zeit wieder ins Bad geht, hört man wie das Wasser läuft und es wird einem klar, welche Menge da nun schon unnütz weggelaufen ist.
Sobald das Klo repaiert ist: schau auf den Wasserzähler und schreib Dir den Stand auf. Und nach ein paar Monaten normalem Verbrauch an Wasser schreibst Du Dir auf, was ihr in der Zwischenzeit verbraucht habt, und rechnest den Durchschnitt für den gleichen zeitraum auf.
Also angenommen es dauert einen Monat bis das Repariert wird, in dem ihr 30 Kubikmeter Wasser verbraucht. Von Januar bis Juni braucht ihr dann 120 Kubikmeter, also im "normalen" Monat 20 Kubikmeter. Dann kannst Du Dir den Mehrverbrauch vom Vermieter holen. 10m³ kosten so an die 30 Euro inkl. Abwassergebühren.