Hallo!
Wir planen für nächstes Jahr Nachwuchs und mein Mann ist letztens über einen Artikel in einer Tageszeitung gestoßen in dem stand das z.B. Krankenschwestern (wie ich es bin) die großen Verlierer sind beim Thema Elterngeld da als Berechnungsgrundlage nur das Grundgehalt ohne Zuschläge berücksichtigt wird.
Gibt es hier jemanden der in dieser Situation war und ob dies wirklich so ist?
Und wie ist das wenn man ins Beschäftigungsverbot geht ( was in meinem Arbeitsbereich meist die Regel ist) da bekommt man ja das Gehalt gezahlt das man durchschnittlich die letzten Monate bekommen hat also mit Ausgleich für die fehlenden Schichtzulagen weil man darf ja nicht benachteiligt sein oder?
Wird das dann auch in die letzten 12 Monate der Berechnung fürs Elterngeld mit rein genohmen?
Ist ja eigenlich traurig das man sich überhaupt solche Gedanken machen muss bevor überhaupt ein Würmchen unterwegs ist, ändert ja auch nichts an unserer Entscheidung für ein Kind aber da ich ein Kontrollfreak bin wäre ich beruhigter wenn ich genauer wüsste auf was wir uns einstellen müssen.
Danke schon mal für eure Hilfe!
Elterngeld Schichtzulagen
Ich kann Dir nur sagen wie es bei mir war.
BV war der Durchschnitt der letzten 3 Monate (und da hab ich selber meine Gehaltszettel genommen und mir "den Durchschnitt" errechnet ... inkl der verschobenen Schichtzulagen) und das hat leider gepasst (da ich mehr krank war und Urlaub hatte als Arbeiten )
und das Elterngeld gibts von der Personalstelle ne Auflistung ... und die berücksichtigt (glaub ich) nur das was STEUERPFLICHTIG erarbeitet wurde. (Ich hatte mehr als ich mir ursprünglich mal selber ausgerechnet hatte.)
VG
Achja,
auch wenn ich nun evtl gekillt werde ... aber ich finde bzw fand es nicht wirklich problematisch mit dem Elterngeld.
Ich persönlich finds jetzt erst schwierig (mein Zwerg ist 15 Monate) ... kein Krippenplatz (und selbst wenn, welche Krippe hat schon Zeiten die sich an nem Krankenhausaltag orientieren) ... wenn es nen Platz gibt dann kostet der an haufen Geld (sorry wenn ich das nun so negativ schreibe) ...
meine Chefin sagt "alle Schichten oder gar nicht" ...
usw
Also wenn Ihr wegen dem Geld planen müsst ... dann plant zig Jahre weiter wie es dann funktionieren würde! (Da meist Reduzierung der Stunden - bei Mehrausgaben)
Ist bei mir genau das gleiche. Alle schichten, wie alle anderen.....jetzt gibt es ein 3. Jahr Elternzeit.....
Hallo.
Das Elterngeld wird nach dem Bruttoverdienst berechnet. Und wenn du deine Schichtzuschläge nach dem reinen Netto erst angerechent bekommst, ist es doch klar, dass die Schichtzulagen wegfallen. Die Schichtzulagen wurden ja auch nur gezahlt, als du arbeiten warst. Also wenn du nicht arbeiten gehst, warum solltest du auch noch Schichtzulagen bekommen. Hast du sie denn im Urlaub auch bekommen?
LG
Hallo
Stimmt nicht. Ich war auch im BV und habe die Schichtzulagen bekommen
Huhu,
zum Beschäftigungsverbot:
du bekommst das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft inklusiver aller Zuschläge. Steht auch so im Mutterschutzgesetz. Der einzige Unterschied ist, dass die Zuschläge im Beschäftigungsverbot komplett versteuert werden. Was wiederum aber gut für die Elterngeldberechnung ist, denn dort werden die versteuerte Zuschläge mit herangezogen.
Es werden die letzten zwölf Monate herangezogen auch wenn du im Beschäftigungsverbot warst. Einzig schwangerschaftsbedingte Krankengeldbezugszeiträume würden aus dem Zeitraum herausgenommen werden.
Zum Elterngeld werden keine Zuschläge herangezogen, die von der Steuer befreit sind.