Guten Abend,
nach langer, langer Suche habe ich nun die Chance auf eine Teilzeitausbildung im Büro bekommen. Zur Zeit bin ich dort im Praktikum um zu prüfen ob Betrieb und Azubi zueinander passen würden.
Nun habe ich schon weit im Vorraus recherchiert was die Finanzierung bei einer Ausbildung angeht. Habe mich belesen soweit ich konnte, habe mich mit einer Dame in Verbindung gesetzt von einer Stelle die hauptsächlich für Alleinerziehende und Ausbildung zuständig ist....
und trotzdem scheine ich ein wichtiges Kriterium übersehen zu haben.
Heute wollte ich bei der Agentur für Arbeit schonmal einen BAB-Antrag abholen.
Dort sah die Dame in ihren PC und stellte fest, dass ich von ´99 - ´12 in einem Betrieb gearbeitet habe.
Sie sagte mir, da ich länger als 3 Jahre gearbeitet habe steht mir kein BAB zu, das sei ein Ausschlusskriterium.
Sie meinte, dass sie mich an einen Vermittler weiterleitet, der sich dann bei mir melden wird....könnte aber auch Januar werden.
Nun versuche ich mich wieder im Internet schlau zu machen, komme aber ehrlich gesagt mit den Gesetzestexten nicht ganz zu Rande.
Ich habe in einer großen Firma in der Montage gearbeitet, das war also eine ungelernte Tätigkeit. (Akkord-Arbeit am Band)
Alle anderen Kriterien für BAB würde ich erfüllen.
Habe ich nun wirklich keine Chance auf BAB?
Gibt es noch andere Möglichkeiten auf finanzielle Hilfe während meiner Ausbildung?
(ich kann sonst nichts mehr finden)
ALG2 fällt ja in der Ausbildung weg, da ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe und für Bafög bin ich zu alt.
BAB - kein Anspruch bei mehr als 3 Jahren in Arbeit
***ALG2 fällt ja in der Ausbildung weg, da ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe und für Bafög bin ich zu alt. ***
Für dich ja, aber nicht fürs Kind, da kannst du ALGII beantragen. Oder Kindergeldzuschlag. Du selbst könntest Wohngeld beantragen. Ich war auch mal in einer ähnlichen Situation und konnte dann erstreiten, dass das Kindergeld als MEIN Einkommen gerechnet wird und nicht das des Kindes. So hat dann das Geld "gereicht" (War immer noch unterm Existenzminimum, aber wenn es nicht auf ewig ist geht das....)
Ach ja und ob die 3 Jahre tatsächlich als Qualfikation ausreichen einen Beruf auszuüben, ist ja auch sehr fraglich. Da solltest du nochmal mit der Sachbearbeitern sprechen,
Viel Erfolg!
S.
Ich habe noch nie gehört, das man BAB nicht erhalten kann, wenn man X Jahre gearbeitet hat. Es gibt Ausschlusskriterien, die sich auf einen Zweitausbildung beziehen. Wäre es denn Deine erste Ausbildung?
Du kannst Dir übrigens nicht aussuchen, ob Bafög oder BAB. Bafög gibt es bei schulischen Ausbildungen, BAB bei betrieblichen. Und die Altersgrenze bei Bafög kann durch vielfältige Gründe verschoben werden.
Grüsse
BiDi
Hallo!
Ich glaube, die Sachbearbeiterin hat da was verwechselt. BAB wird nur dann nicht gewährt, wenn Du schon eine abgeschlossene Ausbildung mit einer Lehrzeit von mind. 2 Jahren hast oder eine rein schulische Ausbildung machst.
So zumindest waren die Regelungen von ca 5-8 Jahren.
Gruß
Kim
Hallo nochmal,
die Dame bei der Agentur für Arbeit hat nichts verwechselt....
es scheint wirklich so zu sein dass 3 Jahre sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein Ausschlusskriterium für BAB darstellen.
Leider finde ich keinen genauen Paragraphen hierzu und finde auch nur Forenbeiträge von anderen Betroffenen.
Gerade habe ich nochmal mit einem anderen Mitarbeiter der Agentur telefoniert, der mir auch sofort das Ganze bestätigte.
Dieser meinte jetzt, der zuständige Vermittler könne aber in Ausnahmefällen evtl. doch das BAB genehmigen, das läge aber im Ermessen des Vermittlers und hätte nichts mehr mit der Gesetzgebung zu tun. omg
Hier stellen sich mir echt die Haare zu Berge...aber naja, aufregen hilft ja auch nicht.
Einen Paragraphen zum Nachlesen konnte er mir auch nicht nennen.
Nun muss ich wohl mit meinem Nichtwissen warten bis der Vermittler sich bei mir meldet.