Arbeitslosenmeldung wieder zurückziehen - aufgrund Kinderbetreuung?

Hallo zusammen,

könnt ihr mir helfen? Im Netz habe ich leider nichts derartiges gefunden.

Ich bin bis Ende Dezember diesen Jahres in Elternzeit und von da an bereits arbeitslos gemeldet. Ich wollte mir einen Vollzeitjob suchen, da mir meine Oma zugesagt hat, dass sie sich um meine Tochter kümmert. Nun ist es leider so gekommen, dass ihr gesundheitlicher Zustand nicht stabil ist und ich ihr die Betreuung meiner Tochter nicht zutrauen kann.

Krippenplätze sind ab zwei Jahren (bereits angemeldet), Tagesmütter Mangelware. sprich: Die Kinderbetreuung ist nicht gesichert.

Wie ziehe ich diese Meldung nun zurück? Im amtlichen Formular sehe ich nur, dass dies möglich ist, wenn man einen Job gefunden hat, ist das so richtig?

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Veraenderungsmitteilung.pdf

Mein "Plan" ist, dass ich mir eine geringfügige Beschäftigung und später eventuell einen Teilzeitjob suche. Wenn meine Tochter zwei ist, möchte ich wieder Vollzeit arbeiten gehen, da sie dort die meiste Zeit in der Kita verbringen kann und eine geringe Zeit bei der Oma. Hartz 4 werde ich in keinem Fall beantragen und durch Erspranise kann ich mich gut über Wasser halten und die Krankenversicherung selbst bezahlen. Außerdem arbeitet mein Freund auch. Was würdet ihr mir empfehlen?

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Das habe ich mal wieder ziemlich widersprüchlich geschrieben.

Sollte ich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen wäre es für meine Oma möglich die Kleine für diese kurzen Zeiten zu nehmen. Eventuell könnte meine Mutter trotz ihrer Selbstständigkeit einspringen, aber nur für eine kurze Zeit, wie gesagt. Das Teilzeit gehört da eigentlich gar nicht hin, da es, genauso wie eine 40-Stunden-Betreuung, zu viel für meine Oma wäre.

Hoffe, dass es jetzt verständlicher ist ;)

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Du kannst da auch angeben "aus persönlichen Gründen", das wäre dann zutreffend.

Bist du wirklich in Elternzeit? Dann hast du doch noch einen AG, kannst du zu dem nicht zurück? Oder bist du zur Kindererziehung zu Hause und bekommst evtl. noch Elterngeld?

Das ist auch wichtig für die KK, um die du dich sonst evtl. auch noch kümmern musst!

Wie alt ist denn dein Kind? Ab einem Jahr hast du einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und das würde ich bei euch dem Jugendamt oder wer auch immer die Plätze vergibt mitteilen, dann wird denen schon etwas einfallen!

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Ruf doch einfach an. Die helfen einem schnell weiter an der Hotline.

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gar nicht!

Wenn sich wirklich ein Jobangebot ergibt, dann kannst Du immer noch zurückziehen.

Es ist sehr schwer, nach der Elternzeit einen Job zu bekommen. Das geht ohnehin nicht nahtlos. Vielleicht hast Du bis dahin ja auch eine Lösung.

Gruß

Manavgat

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Wenn sie aber keine Betreuung hat, kann sie sich nicht arbeitslos melden und ALGI beziehen!
Sie kann sich dann höchstens arbeitssuchend melden!

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Selbstverständlich kann man das!

Muss ja keiner wissen.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

es reicht, wenn du dort anrufst oder einen kurzen Brief schreibst und einfach angibst, dass du dich nach der Elternzeit zum ..... doch nicht arbeitslos melden möchtest und du daher deinen Antrag zurück ziehst. Wie schon genannt möchtest du dich sozusagen aus persönlichen Gründen abmelden, was auch absolut kein Problem ist.

Es nicht zu melden und so zu tun, als ob du eine Kinderbetreuung hättest, würde ich dir nicht raten. Erstens ist es Betrug und zweitens wird es nicht lange dauern, bis man dich z. B. in eine Maßnahme steckt. Gerade bei Müttern mit sehr kleinen Kindern sind die Mitarbeiter der Agentur sehr sensibel, wenn auch nur ein kleiner Verdacht auf fehlende Kinderbetreuung besteht.

VG

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Tun die das bei Vätern auch?

Gruß

Manavgat

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Ja, tun sie, wenn die aus der Erziehungszeit kommen!

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Hallo,

Du kannst eine Änderungsmitteilung machen: sich arbeitslos melden, aber wegen Betreuung eines Kleinkindes stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Entweder steht Dir ALG1 oder ALG2 zu. Du kannst Dich aber auch arbeitssuchend melden, daß Du eine Nebentätigkeit oder Teilzeit suchst. Wegen der Betreuung hilft der das Jugendamt auf der Suche nach einer Tagesmutter oder einer Kita. Oder Du nimmst weiterhin Elterzeit.

LG
Silke

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Wie kommst du darauf, dass ihr ALGI oder ALGII auf jeden Fall zusteht?
ALGII hängt ja von den familiären Verhältnissen und dem entsprechenden Einkommen ab, ALGI steht ihr ohne Kinderbetreuung nicht zu!

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Wenn sie keine Arbeit findet und kein Einkommen hat, hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld - ist doch einfach, so lange man keine großen Ersparnisse hat. Ob es auf jeden Fall zusteht, entscheidet der Sachbearbeiter, wenn die TE einen Antrag stellt.

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Hallo zusammen,
ich möchte euch für eure antworten danken.
Es stimmt, ab januar habe ich keine vollzeitige kinderbetreuung, mein freund und ich haben nun einen privaten kindergarten gefunden, in den unsere tochter jetzt schon gehen könnte, jedoch erfordert dieser fahrtzeit und man darf im monat eine stolze summe investieren, die wir nicht bereit sind zu zahlen. Selbst wenn ich eine vollzeitstelle hätte, würde ich nicht die welt verdienen um mir einen kindergarten zu leisten, der teurer ist als eine monatsmiete. Bei tagesmüttern sehen die preise ähnlich aus.
Auf alg1 habe ich anspruch, auf alg2 nicht.

Daher werde ich morgen beim arbeitsamt anrufen und meinen antrag zurückziehen, aus privaten gründen dann.

Zum thema betrug: ich hatte nicht vor mir leistungen zu erschleichen. Es ist zwar "lieb gemeint gewesen" ;), aber ich könnte das so nicht vereinbaren mit mir.

Ich werd mich durchboxen! :)

Danke nochmal und viele grüße