Todesfall b.Bank verheimlichen als Bevollmächtigte, auf Familie hören, abräumen und kein Erbschein?

Hallo,

Mein Großvater ist verstorben und wir 2 Schwestern sind die Alleinigen Erben. Unsere Eltern gibts nicht mehr. Wir haben eine Familienfreundin, deren Schwester noch die Tochter vom Opa war. Sie hatte 55 Jahre kein Kontakt zum Opa, wollte es auch nicht, beide Seiten wollten das ihr ganzen Leben nicht. Und meine schwester weiß nichts von der zusätzlichen Tochter. Sollte ein Geheimnis bleiben. Wie gesagt, die andere Tochter ist 55 Jahre und 55 Jahre hat sie aus eigenem Willen meinen Opa (ihren Vater) nicht sehen wollen und umgekehrt. Ihre schwester, eine sehr enge Familienfreundin von uns sagte, das ihre schwester (zusätzliche tochter vom opa) auch nach dem Tod nichts damit zu tun haben will und wir beiden Enkel, die sich das ganze leben um opa gekümmert haben und da waren und ich zum bsp. auch seine bankvollmacht habe, so soll ich nach ihrem rat, einfach der bank den todesfall verschweigen, geld abräumen, unter uns beiden enkelinnen aufteilen und gut ist!!! und keinen erbschein beantragen.
normalerweise meldet man ein tod, dann werden die konten gesperrt und die bank gibt erst das geld nach vorlage des erbscheines frei.
der tod ist jetzt 7 tage her und die konten sind noch nicht gesperrt.
es liegen 20.000 euro auf dem konto und alle sagen mir ich soll den schein nicht beantragen und wie viele familien es machen: einfach abräumen znd gut ist.

das hiesse aber, der pflichtteil der anderen tochter, die 55 jahre nicht da war, würde keinen cent bekommen. auch wenn es ihre schwester rät, weil die andere tochter damit nix zu tun haben will.

mir ist das alles komisch. ich weiss das dies viele machen, aber da gibts ja dann wirklich nur die besagten erben bei anderen familien und keine aufgetauchte verschollene tochter.

kann ich da nicht ärger kriegen? ich meine klar, kann man jetzt denken; 55 jahre wollte sie nix sehen und wissen von ihrem vater und umgekehrt, aber die ganze sache ist komsich, wenn ich einfach ein konto von 20.000 (!!!) euro leer räume und unter den beiden enkeln auteile die ein leben lang da waren.

was würdet ihr tun? den rechten weg gehen, erbschein beantragen und gsetzlich reagieren und ihr ihren pflichtteil anbieten oder auf meine familie + der schwester der anderen tochter hören und konten leer räumen!!! mache ich mich nicht straffbar damit??? aber ich kenne natürlich viele die das so gemacht haben, aber da gings um 1-2000 euro, aber nicht um über 20.000 euro!!!!! er hatte ein testament, wo ja auch NUR seine beiden enkelinnen erwähnt wurden, also wir, und seine andere tochter garnicht! (sie ist damit enterbt , aber ihr stehen die 25 % pflichtteil zu. auch wenn sie sagt, sie wolle damit nix zu tun haben, ohne erbschein, geld abräumen, ich weiss nicht...was würdet ihr mir raten???

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Das ist jetzt doch nicht dein Ernst? Du kannst dir das Geld nicht einfach unter den Nagel reissen. Zumal du ja auch Erbschaftssteuer etc abfuehren musst. Was deine Familie da vorschlaegt ist kriminell.

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Bei der Summe fällt keine Erbschaftssteuer an. Der Freibetrag liegt bei 200000 Euro für Enkelkinder

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Und muss man da noch nicht mal ne Steuererklaerung abgeben in der dann dargelegt wird dass die Summe unterm Freibetrag liegt?

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Das ist doch hoffentlich nicht dein ernst. Damit kannst du ganz gehörig auf die Nase fallen.

Die Tochter eures Großvaters (oder waren es zwei Töchter, so ganz bin ich aus deinem Text nicht schlau geworden) wird irgendwann von dem Todesfall erfahren und hat dann drei Jahre Zeit, ihren Pflichtteil einzufordern.

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wir, sind die beiden enkeltöchter, die das ganze leben da waren. unsere mutter, die auch das ganze leben für und bei opa da war, also seine tochter, lebt nicht mehr. dann gibt es noch die andere tochter vom opa, die 55 jahre nie da war und nix wissen wollte und nicht mal ihren 30 jährigen sohn gesagt hat wer ihr vater ist und sie nie was von ihm wissen wollte.
sie weiss das unser opa, ihr vater gestorben ist und sagte auch danach: sie wolle nix damit zu tun haben!

deswegen meinte meine familie, das ich dann auch kein erbschein beatragen solle....erbschaftsteuer fällt doch erst bei AB 250.000 euro an! die müsseten wir eh nicht zahlen. es geht hier doch "nur" um 20.000 euro. da die andere tochter enterbt wurd und ihr der pflichtteil zusteht, wären es 5000 euro, abzüglich bestattungskosten 25 %.

sie sagte nach dem tode das sie nix damit zu tun haben will. aber sowas müsste sie dnan schriftlich machen oder? deswegen , weil sie das sagte, haben mir alle geratenb, den antrag auf erschein sein zu lassen und einfach konto leer räumen. aber ich will das alles rechtens machen.die andere tochter hat von unserer familie ja auch verlangt das wir ihr geheimnis wahren das ein teil unserer familie nicht erfährt das sie die tochter unseres opas ist.

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wenn sie mit nichts zu tun haben will, soll sie das Erbe ausschlagen, das muß beim Notar gemacht werden und es gibt eine Frist nach Kenntniss des Todes bis wann das erfolgen muß, ihre Kinder rücken dann nach und müssen ebenfalls ausschlagen oder halt annehmen, bei denen kann das dann schon wieder ganz anders aussehen

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Für die "paar Euro" möchtest Du für den Rest Deines Lebens nicht mehr in den Spiegel schauen wollen ?

Never ever

Sunny

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ich schrieb ja weiter oben schon, dass die andere tochter vom tod weiss und gesagt hat, dass sie damit nix zu tun haben will. deswegen. aber ich kann ja nicht 3 jahre geld aufheben, falls sie doch noch ankommt. dann müsste sie schriftlich ablehnen.

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Dann muss sie die Erbschaft ausschlagen oder ihr müsst ihr ihren Erbteil zukommen lassen.

Und natürlich kannst du drei Jahre Geld aufheben. Man kann Geld sparen und anlegen.

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Wenn du jetzt das Konto abräumen würdest, würde man dir ohne weiteres im Zweifel drauf kommen, wenn die andere Tochter doch Geld haben wollen würde. Sagen kann sie ja jetzt viel, aber wenn sie wüsste um wie viel es geht, könnte sie es sich überlegen. Nicht viele Menschen verzichten mal eben auf 5.000 € bzw. können es sich leisten darauf zu verzichten. Und sieh es mal so: sie musste offenbar ihr ganzes Leben auf ihren Vater verzichten. Was sind da 5.000 € ?!

Geh den gesetzlich vorgeschriebenen Weg, alles andere macht schlechtes Karma. Vielleicht schlägt sie das Erbe ja auch aus, wenn sie mit ihm nichts zu tun haben will. Dann ist es euer Geld und zwar rechtmäßig.

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Hallo

Nur so meine Gedanken dazu

Habt ihr die Vollmacht über den Tod hinaus?

Sonst endet die Vollmacht mit dem Tod.

Ich kann mir gut vorstellen das ihr euch strafbar macht wenn ihr das Geld abräumt.

Falls dein Opa nicht überraschend starb hättet ihr es vorher abheben müssen.

Weiter

Die Tochter hat doch intresse am Erbe ihr habt das Geld aber vom Konto abgeräumt und sie klagt auf Erbschleicherei oder Veruntreuung oder wie man das auch immer nennt und ihr werdet für Erbunwürdig erklärt.
Dann bekommt sie alles und ihr nichts.

Das sind aber nur so Gedanken und ich weiß nicht wie das Rechtlich ist.

Ich würde den ganz offiziellen Weg gehen

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Ich kann gar nicht glauben dass du das ernst meinst.

Wie kommt man auf so eine idee? Das kommt definitiv raus!

Beantragt den erbschein. Entweder sie schlägt das erbe aus oder sie nimmt ihten anteil.

Freut euch doch, dass ihr überhaupt was erbt... und das ist ja wirklich nicht wenig.

Manche gehen für 3000 euro wirklich über leichen....

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Was man Dir raten würde? Wenn jemand öffentlich so dumm ist, etwas derartiges zu tun, bleibt doch echt nur #klatsch

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Die Bank findet es eh heraus:

Heute Konto räumen, dann was? Konto liegen lassen? Irgendwann in paar Jahren fragt die Bank mal nach, warum Opa nie mehr kommt. Die sind nicht dumm. Die haben auch gesetzliche Aufgaben, etc.

Mach keinen Scheiß wegen der paar Euro. Ich könnte damit nicht ruhig schlafen.

Mach doch ne schöne Beerdigung, die wird eh vom Erbe bezahlt. Letztendlich bleibt von den 20k kaum was übrig.

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Na, Ihr reimt Euch da ja schön eine böse Tochter zusammen, die man beruhigt ums Erbe prellen kann.
Sie wollte von Geburt an keinen Kontakt zu ihrem Vater????
Ist es nicht im allgemeinen so, dass erst einmal die Eltern bzw. hier der Erzeuger in der Pflicht stehen, sich um das Kind zu kümmern???
Dass - wenn Euer lieber Großvater das nicht getan hat - die Tochter später dann keinen Kontakt mehr wollte, kann ich vollkommen nachvollziehen. Solche Eltern wünscht sich wohl niemand...

Ob sie jetzt wirklich das Erbe ausschlagen will, weil der Vater sich nicht gekümmert will, wird sie selbst entscheiden müssen.

Gruß,

W