Nach Elternzeit "Recht auf Lohnerhöhung" ????

Hallo zusammen,

habe gerade auf einer Internetseite dies gelesen und wollte wissen, ob das stimmt. Kann mir jemand diesbezüglich Informationen geben? Und zwar richtet sich diese Seite an Arbeitgeber:

"Sind Sie und Ihr Arbeitnehmer tarifgebunden, müssen Sie zwischenzeitliche tarifvertraglich
vorgesehene Lohnerhöhungen auch an den aus der Elternzeit zurückkehrenden Arbeitnehmer zahlen."
"Der Arbeitnehmer hat nach seiner Rückkehr Anspruch auf die Lohnerhöhung."

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Danke und LG

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Hi,

also ich würde es mal so interpretieren:

Beim AG gilt z.B. der Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie. Wenn dann während der Elternzeit des AN der alte Tarifvertrag ausläuft und ein neuer (i.d.R. mit %-ualer Lohnerhöhung) ausgehandelt wird, gilt diese dann auch für den AN nach seiner Rückkehr aus der Elternzeit.

Bei uns gibt es die sog. ERA-Gruppen, also Gehaltsgruppen mit einem jeweiligen Grundgehalt. Kehre ich nach der EZ wieder zurück in meinen alten Job (gleiche ERA-Stufe) ist dann das Bruttogehalt einfach x% höher als vor der EZ, je nachdem was ausgehandelt wurde.

Hoffe das kam verständlich rüber,

vG,

Linny

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Ganz einfach, dem AN der aus der Elternzeit wieder kommt ist das zu zahlen, was jemand mit selber Qualifikation und entsprechender Aufgabe inzwischen nach einer tariflich vereinbarten Lohnerhöhung erhält.
Dazu ist unerheblich ob er beim in Kraft treten der Lohnerhöhung da war oder in Elternzeit.

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Vielen Dank für deine Antwort.

Kann ich dies in der Entgelttabelle sehen oder woher weiß ich, was ich inzwischen verdienen müsste?

Danke und lg

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Klar, wenn es so etwas für euch gibt, dann kann man es darin ablesen.
Im öffentlichen Dienst nimmt man einfach eben seine Eingruppierung und die Erfahrungsstufe und dann steht dort das Gehalt für Vollzeit in der Tabelle.

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hi,

wenn mit einem neuen Tarifvertrag z.B. 1,5 mehr Lohn vereinbart wurde dann hast du Anspruch drauf.

lg