Hallo nochmals,
ich habe heute ja schonmal bezüglich der Lohnerhöhung nach Elternzeit gefragt und da stellt sich mir nach einigen Recherchen noch eine Frage, die mir so ohne die Recherche gar nicht eingefallen wäre.
Und zwar: Wie ist es, wenn man sein Gehalt nach der Entgelttabelle bekommt?
Da gibt es ja die Aufteilung nach Jahren und die Elternzeit zählt ja auch zur Betriebszugehörigkeit. Erhöht sich da mein Entgeltsatz automatisch?
Ich hoffe ich konnte mich korrekt ausdrücken.
Danke und LG
Lohn nach Entgelttabelle wie nach Elternzeit?
Da bi ich mir nicht sicher, ob die Jahre da mitzählen. Im öffentlichen Dienst z.B. sind dies ja Erfahrungsstufen (bezogen auf den Beruf bzw. die Beschäftigung) und nicht Zugehörigkeit.
Und Erfahrung sammelt man sicherlich in der Elternzeit auch, aber nicht unbedingt für den Beruf wichtige.
Da zählt es also z.B. nicht mit.
Hi,
das was du meinst sind die Stufen, oder??
Da wird die Elternzeit im öD nciht mit gerechnet.
lg
Hallo,
zum öD habe ich dazu etwas im Internet gefunden. Du hast Recht, da wird es nicht mitgezählt. Aber wie ist es z.B. in einem Unternehmen.
Ich bin Ingenieurin und arbeite in einem großen Unternehmen. Und da wird man in Entgeltgruppen eingeteilt, die sich wiederum in Jahre aufteilen (z.B. Gehalt nach 2 Jahren, nach 4 Jahren, 6 Jahren).
LG
Ich denke trotzdem das du da keine Höherstufunf bekommst. Du hast ja nicht gearbeitet und auch keine Erfahrung gesammelt.
Aber frag doch einfach mal auf Arbeit nach.
Hallo,
der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass die Elternzeit natürlich nicht zu einer Höherstufung führt, da man ja überhaupt keine arbeitsrelevanten Erfahrungen sammelt.
Im Öffentlichen Dienst bleiben die ersten 5 Jahre Elternzeit außer Acht, längere Elternzeiten führen (Achtung) sogar zu einer Herabstufung in der Entgeltgruppe. Es wird hier nicht auf die Betriebszugehörigkeit abgestellt, sondern auf die berufliche Tätigkeit.
Es ist also an dir herauszufinden, was im entsprechenden Tarifvertrag steht (den kannst du dir sicher beim Betriebsrat besorgen). Steht dort "Betriebszugehörigkeit", dann hättest du natürlich auch Anrecht auf die Hochstufung. Steht dort etwas, was per Definition auf "berufliche Tätigkeit" abstellt, dann natürlich nicht.
VG
B
Wo hast du denn das mit den 5 Jahren her?!?
Zumindest nach dem TVL ist Elternzeit egal welcher Länge unschädlich!