Hallo,
Ich brauche mal bitte Hilfe. Folgender Sachverhalt:
Ich bin Teilzeitangestellte und im Beschäftigungsverbot. Mein Durchschnittseinkommen ist nicht der Wahnsinn: 450 Euro monatlich.
Nun geh ich Mitte April in Mutterschutz und bekomme ,wenn ich das richtig verstanden habe 450 Euro Mutterschaftsgeld ( 390 Euro von der KK und 60 Euro vom Arbeitgeber)
Da ich Zwillinge erwarte wäre das Elterngeld Minimum 600,00 !!
Das heißt ich bekomme weniger Mutterschaftsgeld als Elterngeld? Oder zahlt die Elterngeldstelle die Differenz für die 12 Wochen?
Ich seh in dem ganzen Wirrwarr nicht mehr durch
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen
Lg Sanyy78
Mutterschaftsgeld ist weniger als Elterngeld!!
Hallo,
Keine Angst die Elterngeldstelle errechnet deinen Anspruch auf Elterngeld ab Geburt. Dein MuSchGeld wird gegen gerechnet und die Differenz bekommst du ausbezahlt sollte dein Anspruch auf Elterngeld also höher sein, bekommst du natürlich die Differenz.
LG
Noch etwas dein Anspruch auf Elterngeld bei Zwillingen ist nach neuer Regelung höher.
Mehrlingsbonus für jeden Zwilling 300€!!!
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html
LG
Hallo,
war bei mir ähnlich. Zu erst habe ich nichts zum Mutterschutzgeld bekommen, weil das das neue Urteil noch nicht da war. Mein Mutterschutzgeld ist auch geringer als das nun mir ausbezahlte Elterngeld. Habe letzte Woche nun auch den BEscheid für die Monate vor dem Urteil bekommen und die Differenz ausbezahlt. Also mach dir keine SOrgen, du kommst auf jedenfall ab Geburt auf das Geld aber ist das nicht mehr als 600Euro?! Zumindest wenn du alleine zu Hause bleibst und vorher nur so wenig Einkommen hattest bekommst du doch für beide Kinder den Mindestsatz + Mehrlingszuschlag. Das sind dann für 1 Jahr Elterngeld 1200 Euro monaltich oder auf 2 Jahre gesplittet 600 Euro /Monat.
LG
Hallo,
naja da ich so wenig verdient habe,bekomme ich ja pro Kind nur den Minimalbetrag.
Das heißt 300,00 Elterngeld pro Kind. Insgesamt: 600,00 Euro ,weil 2 Kinder.
So habe ich das jetzt verstanden. Ich habe ja vorher nur 450 Euro verdient.
Lg Sanyy78
Hallo,
da das Ganze über den Geringverdiener-Bonus laufen wird, wird die TE für das erste Kind bei ihrem Netto-Gehalt etwa 95% Elterngeld erhalten plus 300€ für das zweite Kind (den Zwilling). Das sind "über'n Daumen" etwa 700€, also zwar deutlich mehr als der Netto-Verdienst, jedoch längst nicht drei Mal so viel (1200€).
Viele Grüße,
Kathrin
Die Elterngeldstelle zahlt die Differenz für die 12 Wochen!
Hallo,
Vielen Dank für Eure Antworten. Die haben mir sehr weiter geholfen
Lg sanyy78