Hallo,
Bin zur Zeit noch in Elternzeit bis Mitte nächsten JAhres. War bisher immer normal angestellt aber jetzt orientiere ich mich etwas um. Ich hätte die Möglichkeit freiberuflich zu arbeiten...zu Konditionen eines Minijobs (siehe oben)
Die Dame bei der TK sagte mir, dass ich, wenn ich diese Vorgaben einhalte ich familienversichert über meinen Mann wäre..also meine KV nicht privat zahlen müsste.
Stimmt das?
Wenn ja..wie wäre das bei erneutem NAchwuchs? Würde ich da auch dieses 300 EUR Mindestelterngeld bekommen oder fällt das dann wegen Freiberuflichkeit weg?
Würde mich über kompetente Antworten freuen!!!
Danke schonmal
Versicherungen bei Freiberuflichkeit aber nur bis 450 EUR/ 19,5 h/Woche
du willst eine scheinselbständigkeit eingehen damit du die miesen 5€ stundenlohn auch noch versteuern mußt?
welchen grund gibt es, wenn es schon als minijob konzipiert ist, diesen nicht als solchen auch auszuführen?
ein freier beruf wird das höchstwahrscheinlich nicht sein!
Was denn nun: freiberuflich oder Minijob? Wenn Du einen Minijob hast (wobei Stundenzahl und Verdienst grottig sind), kannst Du über Deinen Mann kostenfrei in der Familien-KV versichert bleiben. Wenn Du selbständig bist, musst Du Dich auch selbst krankenversichern (ist zumindest bei meinem Mann so, der trotz zT geringerer Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit natürlich seine KV selbst trägt).
Was ist denn das für ein Job?
Wegen der Frage des Elterngelds muss ich passen, bin aber auch gespannt auf kompetente Antworten!
Liebe Grüße
Anja
Das stimmt nicht, selbstständig im Nebenerwerb darf in der Elternzeit bis zum eigentlichen Einkommen verdienen ohne eine extra Krankenversicherung und ansonsten bis 365 Euro ca. verdienen im Monat und bleibt familienversichert.
Die Grenze ist da aber geringer als beim "normalen" Minijob für die Familienversicherung!
Danke für die Info - das wusste ich nicht! Wobei es aber auch nicht leicht ist, hier den Überblick zu behalten, denn ein Minijob liegt ja gar nicht vor, sondern ein Honorar, bei dem möglicherweise der Übungsleiterfreibetrag geltend gemacht werden kann ...
NAja..also es ginge hier um einen Job für etwa 2-3x pro Woche ein paar Stunden (60 min a 30 EUR).
Klar, wenn ich das noch versteuern muss ('bin SK 5 also müsste ich es) bleibt natürlich nicht mehr viel. Aber besser als nix! Oder?
Bei so wenig Stunden und eben auch dem Drunterbleiben unter den magischen 450 EUR hatte ich jetzt eben die Auskunft erhalten, dass ich zumindest keine KK selber zahlen muss..
Muss mich da nochmal erkundigen...Will jetzt auch kein 0-Summen-Spiel draus machen..Sonst geh ich nur für die Kinderbetreuung arbeiten....
Danke schonmal
Du schreibst oben 19,5h/Woche und 450 Euro....
Wie kommst Du da denn auf 30 Euro/h?
Welchen Vorteil hätte die Freiberuflichkeit denn eigentlich? Und um welche Art Job geht es überhaupt? Stichwort: Scheinselbstständigkeit.
Die 450 eur und 19, 5 h waren die maximalangaben der dame der tk die ich machen dürfte. ..es geht um einen Job als sprqchlehrerin..die sind nun mal fast immer freiberuflich. Leider. Ich würde relativ eenig arbeiten..vielleicht 10 stunden pro woche....
Sprachlehrer erhalten je nach Institut zwischen 15 und 25 Euro/Std. Wer weniger zahlt, ist ein Ausbeuter! Die freiwillige Mindestgrenze der Branche liegt bei 12,75 Euro.
Hast du keinen hauptjob, dann musst du dich selbst krankenversichern. Du bist in jedem Fall steuerpflichtig und über 450 Euro monatlich auch rentenversicherungspflichtig.
Gruß
Manavgat
Heisst also die Aussage der Dame der tk stimmt nicht!! ....?
Hallo,
ja, ich glaube auch, dass es stimmt, was dir bei der TK gesagt wurde. So lange du den Betrag von 450 Euro monatlich nicht übertriffst, müsstest du beitragsfrei über deinen Mann Familienversichert sein.
Was das Elterngeld angeht, bin ich mir sicher. Du bekommst die 300 Euro Mindestelterngeld auf alle Fälle, wenn du nach der Geburt nicht mehr als 30 Stunden/Woche arbeitest. Das bekommen alle (auch diejenigen, die vorher gar nicht beschäftigt waren) hat nämlich mit einem Arbeitsverhältnis gar nichts zu tun. Nur die Berechnung des einkommenabhängigen Elterngeldes ist bei Freiberuflern/Selbständigen anders. Dabei werden nicht die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt zur Berechnung herangezogen, sondern das komplette Jahr vor der Geburt., Wenn in dem Jahr vor der Geburt Elterngeld bezogen wurde, kann man auf das Jahr davor zurückgehen...
LG
Nur bei Minijob! Nicht als freiberufler.
Gruß
Manavgat
mh, so pauschal kann man das wohl nicht sagen.
Habe jetzt zwar keine offizielle Auskunft einer Krankenkasse parat, aber es gibt einen Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbständigkeitaber.
Wikipedia sagt es so :
"Familienangehörige, die selbstständig erwerbstätig sind als gewerbliche Unternehmer oder Freiberufler können nur dann familienversichert sein, wenn sie ihre Tätigkeit nicht „hauptberuflich“ im Sinn der gesetzlichen Krankenversicherung ausüben. Dies ist bereits dann der Fall, wenn sie mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (Arbeitsentgelt höher als 450 € im Monat) beschäftigen oder – ohne Arbeitnehmer – mehr als 18 Stunden in der Woche für ihre Tätigkeit aufwenden. ( Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers kann ein Indiz für eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit sein, schließt aber die Familienversicherung nicht zwingend aus) Als hauptberuflich selbstständige Tätigkeit gilt (bis zum 31. Dezember 2013) nicht die Tätigkeit einer Tagespflegeperson, die bis zu 5 gleichzeitig anwesende, fremde Kinder in Tagespflege betreut. Die Krankenkasse muss allerdings jeden der beiden genannten Fälle anhand weitergehender feststehender Kriterien im Einzelnen beurteilen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung
Und so hat man mir das bei der GEK auch gesagt - war allerdings "nur" die Auszubildende - und hat mich auch erst mal nicht betroffen.
LG
Alicia
Hallo,
ich denke, die Einkommensgrenze von 450 EUR trifft nur zu, wenn man einen Minijob ausübt. Die monatliche Einkommensgrenze, damit man familienversichert ist, beträgt 385 EUR (2013).
Würdest Du als Freiberufler für mehrere Auftraggeber arbeiten? Wenn nur es nur einen Auftraggeber gibt, kannst Du Dich nicht als Aushilfe anstellen lassen? Dann wäre das Problem mit der Scheinselbständigkeit auch gelöst.
LG
Worum geht es dir denn? Um eine selbstständige Arbeit jetzt in Elternzeit?
Dann kannst du bis zu dem Einkommen deines ursprünglichen Jobs verdienen ohne eine weitere Krankenversicherung zu benötigen.
Evtl. bietet es sich deshalb auch an die Elternzeit dann zu verlängern!
Wenn es dir um eine selbstständige Arbeit außerhalb der Elternzeit geht, dann darfst du nicht mehr als 385 Euro im Monat verdienen und wärst dann familienversichert (das bist du ja jetzt in Elternzeit nicht!).
Du solltest aber mal schauen, wie das aussieht mit dem sogenannten Übungsleiter Freibetrag. Du könntest nämlich bis zu 2400 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen.
Dass du diesen unsinn weiter verbreitest, ist unglaublich!
http://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/pdf_niederbayern/bez2_DFB_der_uebungsleiter.pdf
Gruß
Manavgat
Mal davon abgesehen, dass der Link veraltet ist, ist nämlich von 2010 und längst überholt (Summe stimmt ja auch nicht mehr) bestätigt der das, was ich gesagt habe, es muss nicht gemeinnützig sein, es gibt auch andere Möglichkeiten!
Damit hast du bestätigt, dass ich keinen Unsinn verbreitet habe!
Aber danke, dass du es noch einmal so schön belegt hast!