Frisch Verheiratet - Steuerklassenwechsel

Hallo,

mein Mann und ich sind frisch verheiratet und müssen natürlich unsere Steuerklassen ändern, nur wie?

Er verdient 1.100€ MEHR als ich, würde man da schon die Klassen 3/5 nehmen?
Oder noch 4/4 ?
Und meine Mutter meinte zu uns, das wir ja sehr viel Geld wieder bekommen würden von der Steuer, wenn wir ende des Jahres geheiratet haben, stimmt das? Wenn ja, warum?
Muss der Antrag dieses Jahr noch durch? Unser Finanzamt hat ab Dienstag geschlossen, daher schaffen wir es nicht vorher noch hinzukommen.

Viel zu viele Fragen, ich hoffe mir kann jemand helfen.

LG Feelia

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Ihr werdet rückwirkend für das ganze Jahr gemeinsam veranlagt, das gibt ne schöne Rückzahlung. War bei uns einer der Gründe für die Terminwahl :-)

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Da freuen wir uns natürlich sehr :-)
Aber die kriegen wir auch, wenn unser "Antrag" erst im Januar bearbeitet wird, da wir ja im Dezember geheiratet haben, oder?

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Ja, ihr könnt doch sowieso erst die Steuererklärung machen, wenn ihr die letzte Lohnabrechung bekommen habt.

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Hallo,

erstmal mit der Rückerstattung. Es ist tatsächlich so, wenn man am ende es Jahres geheiratet hat, bekommt man Gut zurück.

Weil ihr ja die SK I beide hattet und auch sehr viel eigezahlt habt. Wenn ihr jetzt erst geheiharat habt, dann zählt ihr für das Finanzamt schon Verheiratet ab dem 01.01.2013, obwohl ihr erst jetzt geheiratet habt. Ihr seit also rückwirkend das ganze Jahre verheiratet.

Ich hoffe ich habe es halb wegs verständlich erklärt.

Zur Steuerklasse:

Wir haben die 4/4. Wir hatten immer eine große Rückerstattung. Mein Mann verdiente damals auch knapp 800 weniger wie ich. Bei meiner Freundin war es genau das selbe Verhältnis und die hatten 3/5 und mussten immer was zurückzahlen. Zwar nicht viel, aber denoch so knapp 200 - 400 Euro.

Liebe grüße claudi

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Lieben dank, das freut mich grade sehr :_)
Da wir auch nächstes Jahr nachwuchs bekommen, ist so eine Rückzahlung echt gut.
Mensch, da freut sich mich mein kleines Herz :-p

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Ach mensch, erstmal Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit, ganz vergessen unter zu schreiben.

Ja, wir haben damals unsere Wohnung eingerichtet, da wir 1 Jahr nach der Hochzeit mit unserem 1 jährigen Filu in eine größere Wohnung gezogen sind.

Liebe grüße und eine schöne Weihnachtszeit, wünscht claudi

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Das mit der grossen Steuerrückzahlung nach Heirat ist aber nicht obligatorisch, sondern von verschiedenen Faktoren abhängig. Im Grunde genommen wird bei der Zusammenveranlagung nämlich nix weiter gemacht, als die beiden steuerpflichtigen Verdienste zusammenzurechnen und mit diesem Ergebnis die 'echte' Steuerlast zu ermitteln. Da die Steuertabelle nicht linear ist, führt das oft dazu, das sich die 'echte' Steuerlast mindert und man eine Rückzahlung erhält - muss aber nicht zwangsläufig so sein.

Steuerklassen: Wenn Du in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen erhalten wirst, würde ich jetzt die Finger von 3 / 5 lassen. Die Höhe der Lohnersatzleistung richtet sich nämlich nach dem vorher verdienten Netto. Und das ist in Steuerklasse 5 eher traurig.

Grüsse
BiDi

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Auf der Seite des Finanzministeriums www.abgabenrechner.de kannst du die Steuerklassen durchspielen und ausrechnen, womit ihr am besten fahrt.