Betreuungskosten

Hallo zusammen,

ich bin allein erziehend und habe jedes Jahr das selbe Problem mit den explodierenden Kosten für die Ferienbetreuung.

Während meiner Arbeitszeit, besucht meine Tochter (8J.) die verlässliche Grundschule vor und nach der regulären Schulzeit ab 7:30 und nachmittags bis 13:30 Uhr . Kosten hierfür monatlich 59€ die auch in den Sommerferien bezahlt werden müssen, In den Ferien nehme ich wenn möglich Urlaub oder Überstunden frei.

Die verlässliche Grundschule bietet jeweils die letzte Ferienwoche, in den Sommerferien die letzten beiden Wochen eine Betreuung an, die Kosten hierfür sind 10€ täglich.

Jan. - Dez. : je 59€
Ostern : 50€
Pfingsten: 50€
Sommer: 100€
Herbst: 50€

Eine Betreuung durch Familienangehörige wie Oma oder Tante ist leider nur begrenzt möglich und daher benötige ich zusätzlich noch eine Betreuung im Ferienlager während der Sommerferien, Kosten ca. 100 - 150 € für 1 Woche. Die Kosten allein in den Sommerferien belaufen sich auf insgesamt ca: 310€.

Da ich nur Teilzeit arbeite ( würde gerne mehr aber aus Betreuungsmangel nicht möglich) , ist es für mich ein riesiger Batzen an extra Kosten ( 400 € Ferienbetreuung und 708 € für die verlässliche Grundschule im Jahr ) die für die Betreuung meines Kindes auf die Seite gelegt werden müssen von einem geringen monatlichem Gehalt , ergänzendem AlgII und einem geringen KV Unterhalt..

Der KV hat aus eigenem Wunsch keinerlei Umgang mit seinem Kind, kann somit auch keine Ferienbetreuung übernehmen.

Meine Frage nun : Übernimmt das Jobcenter die Kosten für eine Ferienbetreuung ( ist das nicht auch Teilhabe am sozialem Leben ?) in der verlässlichen Grundschule ? ( Die Schule stellt nur die Räumlichkeiten zur Verfügung, Betreuung erfolgt durch Personal der Stadt) bis ich eine Lösung gefunden habe ( zusätzlich Minijob, Heimarbeit, KV auf die Füße treten...)

Der KV hat sich bisher nicht an den vergangene Ferien Kosten beteiligt oder sich dazu geäußert, sondern lediglich auf seinen Anwalt verwiesen und dem Gerichtsurteil von vor 2,5 Jahren in dem er als Mangelfall mit einer geringen Unterhaltszahlung Verpflichtung als Sieger aus dem Gericht ging.

Danke im voraus für die Antworten

zuckerschneggle

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Hi,

bei uns ist das Amt für soziale Arbeit Ansprechpartner für derartiges.

Hier gibt es einkommensabhängige Ermäßigungen für die normalen Betreuungskosten sowie Ermäßigungen auf einige Ferienangebote der Stadt.

Hast Du mal beim Träger angefragt? Unserer kann die Ermäßigung nicht selbst gewähren, hat aber die entsprechenden Anträge und kann erste Auskünfte geben.

Wenn es Dir ja doch gelingt, recht viel Zeit durch Urlaub usw. abzudecken - wäre es nicht vielleicht möglich, dich mit anderen Eltern abzusprechen? Du nimmst ihr Kind ein paar Tage, dafür darf deine Tochter ein paar Tage zu denen...

Zum Jobcenter kann ich nichts sagen.

Viele Grüße
Miau2

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Der Kindsvater muss die Betreuungskosten anteilig mittragen.

Anteilig in dem Sinne dass er zb doppelt so viel übernehmen muss, wenn er doppelt so viel verdient wie du.

Alles Gute!

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Der ist Mangelfall!!

LG

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vll auch das Jugendamt? Das hatte bei mir während der ausbildung die doch horrenden KiTa/Kindergartenkosten gezahlt. Dort wäre es dann die Wirtschaftliche Jugendhilfe.

Ich glaube du wirst dich durchtelefonieren müssen!

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Wie schon andernorts geschrieben, der KV muss sich (entsprechend seinen finanziellen Möglichkeiten) an den Ferienbetreuungskosten beteiligen. Frag ansonsten mal beim Träger der Ferienbetreuung nach: Bei uns gibt es geringere Beiträge für Geringverdiener auf Antrag hin!

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Wird im Mangelfall nicht funktionieren.

LG

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Im neuem Jahr werde ich mir einen anderen Anwalt nehmen und dann lasse ich diesen "Mangelfall" nochmals prüfen, den so ganz glaube ich nicht daran. Vor Gericht wurden nämlich damals die Lohnabrechnungen von der Einstellung im Dezember und der Probezeit herangezogen und die Verhandlung fand aber 9 Monate später statt.

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lieben Dank für die Antworten. Das JA ist nicht mehr zuständig, da sie für verlässliche Grundschulen seit ca 2 oder 3 Jahren keine Kostenübernahme mehr gewähren. Bei der Stadt bin ich auf "taube Ohren " gestoßen ( Vergünstigung nicht machbar) , bzw sie haben mit mir zusammen einen Antrag für das Jobcenter ausgefüllt und haben es selbst abgeschickt. Beim Jobcenter bekomme ich die Auskunft das nichts eingegangen sei und das sie die Kosten für die monatlichen Kosten der verlässlichen nicht aufkommen.

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***Beim Jobcenter bekomme ich die Auskunft das nichts eingegangen sei und das sie die Kosten für die monatlichen Kosten der verlässlichen nicht aufkommen. ***

Sagen können die viel. Darauf würde ich grundätzlch nichts geben. Hast du den angeblich nicht eingegangenen Antrag nicht neu gestellt?

Ist in den Kosten eigtl auch Mittagessen drin?

PS: hatte übersen dass du den Kindsvater bereits versucht hats miteinzubeziehen. Zahlt er denn nicht den kompletten Unterhalt? Wel du geschrieben hast er sei ein Mangelfall?

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Mangelfall ist er deshalb, weil der Richter ihm zu gute hält das er einfache fahrt zur Arbeit 17 km hat und er ja seinen Wohnort schon verlegt hatte um die Fahrzeit zu kürzen.

er hat zudem noch zwei weitere kinder 6 und 4 Jahre mit seiner Frau die nicht arbeiten geht und ja verhalten werden muss

Während der Betreuung vor und nach dem Unterricht gibt es kein Mittagessen , nur Vesper von zu Hause.

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Puuuhhh da habt ihr aber Preise...

Wir haben die gleiche Zeit bei der verl. GS - von 7.30 - 13.30 Uhr - u zahlen für 3 Tage p. Woche 43 Euro p. Monat inkl!!! 30 Tage Ferienbetreuung!

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da habt ihr es ja gut ....

incl. ist bei uns nichts. das geld ist lediglich für die bereitstellung der räume und 1 aufsichtsperson bei 24 kinder

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Ja von den Preisen kann ich nur träumen...
Ich hab Zwillinge in der 4. Klasse, und habe Kernzeitbetreuung von 7.00 bis max. 17.00 Uhr und bezahle dafür für beide Kids 380 € pro Monat. Natürlich auch während der Ferienzeit. Zusätzlich wird von der Einrichtung noch Fereinbetreuung angeboten, die aber extra bezahlt werden muß. Kostet 150 € pro Kind und Woche.
Wenn ich auf´s Jahr zusammenrechne bin ich bei etwa 5500 bis 6000 € was mich die Betreuung kostet...

Ist zwar jetzt keine Antwort auf die Frage, aber ich wollte nur demonstrieren, dass es noch schlimmer geht...

Viele Grüße
Celli

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Wende Dich ans Jugendamt ob das im Zuge wirtschaftlicher Jugendhilfe bezuschusst werden kann - bei ergänzendem ALG2 mit Sicherheit.

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Leider kenne auch ich es das die Jugendhilfe nur zahlt bei Hortbetreuung, nicht aber bei Kernzeitbetreuung. Eigentlich eine Sauerei.
Was ich dir raten würde wäre mich an den Träger (Stadt?) zu wenden und dort nach Möglichkeiten zu fragen.

Ich muss sagen bei uns ist es sehr fair geregelt. Die Kernzeitbetreuung von 7.00-13.30 kostet im Monat 69Euro. Die Ferienbetreuung ist da schon mit drin. Schliesszeiten sind nur die zwei mittleren Wochen in den Sommerferien und zwei Wochen im Winter.
Nur die Eltern die nur die Ferienzeit eine Betreuung buchen müssen diese extra bezahlen.