Hallo ihr Lieben,
ich hätte heute mal eine Frage zum Bafög.
Eine Bekannte der Familie studiert nun hier in unserer Nähe und lebte einige Zeit bei uns, bis sie eine Studentenwohnung fand.
Sie arbeitet nebenher mehr oder weniger regelmäßig als Babysitter und lebt von Bafög und Elterngeld. Beides erhält ihr Vater und überweist ihr das, wenn er sieht, dass das Mädel kein Geld mehr auf dem Konto hat.
Da wir das ziemlich entmündigend finden, schlugen wir ihr vor, sie solle sich das Bafög doch auf ein neu angelegtes Konto überweisen lassen, über das ihr Vater dann keine Bankvollmacht mehr hat. Sie allerdings meint, dass es rechtmäßig ist, dass das Bafög-Geld ihre Eltern aufs Konto bekommen.
Sie lebt somit von 30 Euro pro Woche, weil sie das Gefühl hat, sich vor ihrem Vater immer rechtfertigen zu müssen, warum und wofür sie außer Lebensmitteln Geld ausgibt. Zudem geht sie extra sparsam mit ihrem Geld um, damit ihren Eltern auch was übrig bleibt (beide Eltern arbeiten!).
Jetzt mal abgesehen davon, was man davon hält, dass sie Geld für ihre Eltern übrig lässt:
Hat sie recht? Darf das Geld wirklich nur ihr Vater aufs Konto bekommen und nicht sie?
Ich kenne mich diesbezüglich so gar nicht aus, da ich nie in einer solchen Situation war.
Liebe Grüße und einen entspannten ersten Advent,
delfinchen
Frage zu Bafög
ich kenne die rechtlichen bestimmungen jetzt nicht, aber kann mir dsa so nicht vorstellen.
Mein mann bekam während seiens studiums Bafög- und zwar immer auf sein konot.
So, wie du das beschreibst habe ich das jedenfalls noch nie gehört
eigentlich sind ja die eltern zuständig für die zahlungen an das kind.
erst wenn die eltern unterhalb eines bestimmten einkommens liegen springt ja das (elternabhängige) befög ein.
d.h. es kann sein, daß die eltern z.B. dafür zuständig sind 200€ unterhalt zu zahlen, den rest übernommt das bafög.
in jedem fall steht das geld voll dem studierenden zu
Danke.
Ich finde das auch seltsam, wie es läuft. Und für eine 22-jährige auch recht entwürdigend und entmündigend, wenn der Herr Papa die Kontovollmacht hat und je nach Lust und Laune dann überlegen kann, ob er dem Kind vom Bafög noch etwas überweist oder eben nicht.
LG,
delfinchen
das kommt dazu-
das geht mMn gar nicht
Nein, das ist so nicht üblich und in der Tat entmündigend. Die Institution, für die ich arbeite, vergibt Stipendien, die grundsätzlich nur auf ein Konto des Stipendiaten überwiesen werden. Damit wird sicher gestellt, dass eben nicht die Eltern das Geld zT einbehalten!
Meintest Du übrigens Elterngeld oder Kindergeld? Auch letzteres kann direkt dem Kind überwiesen werden, wenn die Eltern dies nicht voll dem Kind zukommen lassen - aber darum muss man sich schon bemühen.
Liebe Grüße und einen schönen vierten Advent!
Anja
Hallo,
schrieb ich Elterngeld? Sorry, meinte natürlich Kindergeld.
Meinte auch, das bereits gehört zu haben, dass das dem Kind ausbezahlt werden kann.
Das Mädel, um das es geht, lebst wirklich sehr sparsam und will ihren Eltern nur nicht zur Last fallen. Daher schaut sie auch, dass ein bestimmter Betrag im Monat übrig ist, den dann die Eltern behalten können (!).
Mit Bafög + Kindergeld + Babysitter-Geld kann sie sicher keine großen Sprünge machen, weil sie ja auch noch Miete zahlen muss (über 300 Euro für 1 Zimmer) - aber sie sollte dennoch frei darüber verfügen können und den Betrag nicht "kleckerlesweise" überwiesen bekommen.
Sie könnte also ein eigenes Konto eröffnen und veranlassen, dass Kindergeld + Bafög direkt dorthin überwiesen werden, oder?
Bei Bafög ist das auf jeden Fall kein Problem: Sie ist ja die Empfängerin (die später auch zurückzahlen muss!). Ob das beim Kindergeld auch ohne weiteres geht, weiß ich nicht, aber eine Nachfrage bei der Familienkasse hilft bestimmt weiter!
Liebe Grüße
Anja
Der Vater hat kein Recht úber das bafög zu verfügen. Einfach die bafögstelle schriftlich auffordern ab dem nachsten ersten auf konto xy zu überweisen.
Merke: die hälfte ist darlehen und muss von ihr später zurückgezahlt werden.
Gruß
Manavgat
"Merke: die hälfte ist darlehen und muss von ihr später zurückgezahlt werden."
Eben, schon deshalb hat er kein Recht, das Bafög auf ein Konto überweisen zu lassen, das er kontrollieren kann.
Ganz davon abgesehen, dass es entmündigend für seine Tochter ist.
Manche Eltern werde ich wohl nie verstehen...
Danke und viele Grüße,
delfinchen
"Eben, schon deshalb hat er kein Recht, das Bafög auf ein Konto überweisen zu lassen, das er kontrollieren kann."
Sie soll ein neues Konto eröffnen, dem Bafög-Amt die Kontonummer mitteilen und fertig.
Was hat dieser Vater für einen Kontrollzwang? Das ist ja schon widerlich.
Hallo,
ich finde das klingt nach einer familiären Angelegenheit.
Rechtlich ist es doch so: SIE beantragt das Bafög, um ihr Studium zu finanzieren und dabei gibt sie eine Bankverbindung an, damit ihr das Geld überwiesen werden kann. Nun ist es also so, dass sie da Papas Bankverbindung angegeben hat, ja?
Vielleicht ist das einfach der normale Loslösungsprozess, der jetzt stattfinden sollte.
Bisher haben die Eltern sich gekümmert, nun merkt das Kind, es reicht. Es ist immer mehr oder weniger schwer, das den Eltern auch mitzuteilen, und es kann schwer für die Eltern sein, das zu akzeptieren.
Natürlich kann es auch sein, dass der Vater da eine ihm willkommene Abhängigkeit erzeugt hat, die er finanziell auch noch zu seinen Gunsten nutzen kann.
Wie ist denn das Verhältnis zwischen der Bekannten und ihren Eltern? Was wären die Auswirkungen, wenn sie die Bankverbindung änderte? Denn es kann ja sein, dass dann andere "Annehmlichkeiten", die sie bisher evtl. genossen hat, von den Eltern eingestellt werden.
Rein rechtlich ist es ganz einfach: Das Geld ist IHR Geld, sie muss es schliesslich später auch teilweise zurückzahlen.
Aber rein emotional bzw. innerfamiliär muss da wohl einiges geklärt werden, um die Loslösung gut hinzubekommen.
Mein BafögBerater damals sagte mir irgendwann, mein Vater würde so viel verdienen, dass ich nur noch Betrag XY bekäme. Zusätzlich kam dann der Nachsatz, ich solle meinen Vater verklagen, wenn er nicht zahlen wolle.
Nun geh mal als junge Frau los und sage deinem Vater: 1. Gib mir mehr Geld, denn 2. Verklage ich dich sonst.
Also, für mich ist das damals nix gewesen... Stattdessen habe ich mir einen Nebenjob gesucht, der mich über Wasser hielt.
Allerdings ist bei mir die Situation noch ein wenig anders gewesen, Scheidungskind, Vater nur selten gesehen, nur wenig Bindung zu ihm gehabt, aber finanziell war er halt mitverantwortlich, was ich als Kind nur schwer einfordern konnte, rein emotional gesehen.
Deswegen meine ich, es kann schwieriger sein, als "einfach nur" die Bankverbindung zu ändern, wenn da Abhängigkeiten geschaffen wurden, die sich schwer lösen lassen.
L G
White
Hallo,
mit der emotionalen Abhängigkeit hast du bestimmt recht.
Ich verstehe auch nicht, warum die Bekannte die Kontonummer ihres Vaters angegeben hat - vielleicht, weil er bei einer Bank arbeitet und ihr irgendwelche Vorteile, die das haben kann, vorgegaukelt hat.. Hm.
Soweit ich das aus den Gesprächen mit ihr beurteilen kann, respektiert sie zwar ihren Vater, hat aber kein sonderlich herzliches Verhältnis zu ihm.
Es ist aber nicht so, dass sie zum ersten Mal weg von den Eltern ist. Sie war bereits ein Jahr als Au-Pair im Ausland, den Sprachkurs dort musste sie jedoch ebenfalls selbst finanzieren. Und sie war bereits für zwei Semester an einer anderen Uni.
Na, warten wir mal ab, was sie nach den "Ferien" erzählt.
Danke für deine Meinung und deinen Denkanstoß!
LG,
delfinchen
Wie alt ist denn das Mädchen? Volljährig? Wenn ja, gehört das Bafög auf das Konto der Studentin. Allerdings ist tatsächlich die große Frage, wie die Kontonummer der Vaters auf den BafögAntrag kommt, der defintiv von der Studentin selbst gestellt werden musste? Das klingt für mich extrem unselbständig und da muss erstmal geklärt werden inwieweit die Studentin selbst Selbständigkeit möchte. Was sagt sie denn selbst zu dieser Bevormundung, diesbezüglich lese ich nichts aus deinem Text heraus.
Oftmals machen die jungen Leute ja einen Entwcklungssprung wenn sie ausziehen. Wenn sie nun selbst eigenständiger werden will, sollte sie zuallererst mal mit dem Vater reden. Sie kann auf alle Fälle bei der Bafögstelle ihre eigene Kontonummer angeben, völlig problemlos, denn es ist ihr Geld. Mit dem Kindergeld geht das glaube ich auch relativ einfach, allerdings könnte es sein, dass der Vater Kinderzuschlag vom AG bekommt, der dann wegfällt wenn das Kindergeld an sie ausgezahlt wird.
Fährt das Mädchen am Wochenende nach Hause?
VG S.
Hallo,
das Mädel ist jetzt über Weihnachten das erste Mal seit Semesterbeginn nach Hause gefahren und bekam von uns "auferlegt", das mit ihrem Vater zu klären.
So unselbstständig scheint sie mir nicht zu sein, sie lebte auch schon ein Jahr als Au-Pair im Ausland. Ach ja, sie ist 22. Nach ihren Schilderungen klingt es so, als traue sie sich nicht, aufzubegehren. Sie ist sehr lieb und nett, höflich und zuvorkommend - scheint aber etwas Angst vor ihrem Vater zu haben, naja, Angst ist vielleicht falsch ausgedrückt, aber auf jeden Fall traut sie sich nicht, etwas gegen seinen Willen zu machen ... .
LG,
delfinchen
Sie soll zu ihrem zuständigen Bafögamt gehen und dort einfach die Kontodaten änern- auf ihr Konto.
Kindergeld ist ne andere Sache wenn das auf das Konto ihres Vaters geht, aber zustehen tut es ihr auf alle Fälle genauso - da soll sie sich mal an die zuständige Familienkasse wenden.
LG
Gabi
Sie scheint ja ein eigenes Konto zu haben, die Kontovollmacht für den Vater würde ich sofort streichen lassen. Ebenso den PIN fürs Onlinebanking ändern (wenn er darüber Einsicht hat) und dann ab (vermutlich nun erst Februar) das Geld auf mein Konto überweisen lassen. Die vorher beschriebenen Maßnahmen würde ich aber erst einleiten, wenn sicher ist, dass das Bafög auf mein Konto kommt, nicht dass es im Januar gar kein Geld gibt.
Ich habe mein Bafög auch auf mein Konto erhalten, während meiner Studienzeit. Es gibt dafür auch keine rechtliche Grundlage, außer evtl, der Student ist noch nicht volljährig, aber man darf ja bereits ab 16 ein eigenes Konto haben, unter dieser Altersgrenze liegt aber kein Student.
Sie soll sich durchsetzen, denn selbst wenn beide Elternteile nicht arbeiten würden, ist es nicht ihre Pflicht, von ihrem Bafög etwas *abzugeben*.
Und wie schon angesprochen - beim zurückzahlen helfen sie ihr sicher auch nicht.
LG Anita