hallo ich habe eine frage mein Vater ist am 25.12 verstorben und wurde am 27.12 von der Polizei tot in seiner Wohnung aufgefunden ich wurde dann verständigt und fuhr in die Wohnung um abschied zu nehmen. Ich muss aber dazu sagen ich hatte sehr wenig kontakt mit meinen Vater(aber keinen streit). Jetzt meine frage er hatte eine kleine Wohnung darin ein Bett schrank, Kommonde essgruppe und ein 2 sitzer sofa . Einen altes fernsehgerät keine besonderen teueren Möbel kein schmuck und kein Bargeld/sparbücher. Die vermieterin möchte das ich die Wohnung so schnell wie möglich räume das sie weitervermietet werden kann dann kommen keine weiteren mietkosten auf mich zu !haben jetzt gesern angefangen mal die schränke zu räumen ! Jetzt meine frage darf ich die wohnung räumen ? So das ich die wohnung an die vermieterin übergeben kann ! das allgemeine Erbe werde ich beim gericht ausschlagen da es überschuldet ist !
Mit freundlichen grüßen
Vater verstorben darf ich wohnung räumen ?
Wenn Du das Erbe ausschlägst ist es in meinen Augen nicht Deine Sache, die Wohnung zu räumen. Du solltest Dich aber unbedingt bei einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen - ein Erstberatungsgespräch kostet höchsten 190 Euro netto und Du weißt dann Bescheid.
Meine Geschichte gleicht deiner sehr. Ich habe aus gleichem Grund für mich und meinen Sohn das Erbe ausgeschlagen, aus diesem Grund waren auch keine Rechte und Pflichten die Wohnung betreffend mehr vorhanden. Die Abwicklung der Rechtsgeschäfte lief dann, ist schon so lange her, durch das Nachlassgericht, meine ich. Lediglich die Bestattungspflicht ist davon unabhängig.
Alles Gute dir!
Wenn du das Erbe ausschlagen willst, darfst du die Wohnung nicht betreten. Sonst nimmst du automatisch das Erbe an. Lass dich schnell rechtlich beraten.
Bitte verängstige andere doch nicht mit solch falschen Aussagen. Man nimmt nicht automatisch ein Erbe an, nur weil man eine Wohnung betritt. Sie darf die Wohnung betreten, sie dürfte sogar erstmal Stücke an sich nehmen. Aber sie müsste den Erben diese Stücke später geben, wenn nicht darauf verzichtet wird. Man darf nur keine Dinge veräussern oder ungemeldet an sich nehmen.
Das stimmt so nicht zwangsläufig (siehe meine Antwort weiter unten).
Viele Grüße
Hallo
Wenn du das Erbe ausschlägst, darfst du NICHTS aus der Wohnung rausnehmen oder sie räumen.
Das stimmt so nicht zwangsläufig (siehe meine Antwort weiter unten)..
Viele Grüße
Wenn du ausschlägst, dann darfst und solltest du nichts anfassen, mitnehmen und die vermieterin hat auch keine ansprúche gegen dich. Wichtig: du musst auch fúr deine kinder ausschlagen.
Achtung: auch wenn du ausschlägst, musst du (und geschwister) die Beerdigungskosten tragen. Bist du mittellos, musst du die beerdigung dem Sozialamt úberlassen.
Gruß
Manavgat
Wenn du ausschlägst darfst du nichts machen, hast du schon etwas mitgenommen, dann kann das schon als Annahme angesehen werden!
Das stimmt so nicht (siehe meine Antwort weiter unten).
Viele Grüße
Doch, das stimmt so, denn du bist nicht mehr Erbe und andere Erben kommen dann erst einmal an die Reihe.
Ist auch nachzulesen, dass eine Annahme auch durch konkludentes Handeln entstehen kann.
Wenn ich diesen Unsinn hier lese. Naja, einer schreibts, dann kommen die ganzen Papageien
Selbst wer ein Erbe aus schlägt bleibt letztendlich Rechtsnachfolger und somit MUSST Du sogar die Wohnung räumen.
Das ist Unsinn, denn Erbe ist demnach ja nicht die TE und hat auch keinen Anspruch auf die Sachen.
Der Erbe ist auch der Rechtsnachfolger oder kannst du anderweitige Paragraphen nennen?!?
Ich gehe davon aus, dass sie die Einzige ist. Somit bleibt sie Rechtsnachfolger auch wenn sie das Erbe an sich nicht annehmen wird.
Nein, wenn du das Erbe ausschlägst, darfst du die Wohnung nicht räumen. Das wurde uns ausdrücklich dazu gesagt, als wir beim Amtsgericht das Erbe unseres Vaters ausgeschlagen haben. Findet sich kein anderer Erbe, muss das die Vermieterin selber erledigen.