Heirat während Elternzeit-Steuerklassenwechsel?

Guten Morgen,

zur Zeit bin ich im Mutterschutz (bin verbeamtete Lehrerin in NRW) und Mitte Januar soll unser Krümel kommen. Ich werde ein Jahr zu Hause bleiben und dieser Zeit das volle Elterngeld beziehen. Mein Partner wird im 1. und im 13. LM Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen.
Nun ist im Juni 2014 die Hochzeit geplant. Wie ist das dann mit den Steuerklassen?

Da ich 1000€ mehr verdiene als mein Partner wollten wir eig 3/5 machen. Aber wie ist das nun direkt ab Juni? Wenn ich nur das Elterngeld beziehe und er in 5 ist, haben wir ja weniger zur Verfügung... sollte/kann er dann lieber in 3 gehen? Wie ist das mit evtl. Steuerrückzahlungen?
Wann muss man die Steuerklassen eigentlich wechseln-direkt nach der Hochzeit?

Hoffe, die Angaben reichen und ihr könnt mir helfen #winke
LG

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Ihr müsst die Steuerklassen nicht wechseln, dann wäre das so, als ob jeder 4 hat.

Ich würde aber ganz klar nach der Hochzeit die Steuerklassen wechseln und zwar er in 3, du in 5 (da ihr ja beide in den Monaten wo ihr Steuern gezahlt habt nach 1 bezahlt habt, sollte es eigentlich auch nicht unbedingt zu einer Steuernachzahlung kommen).

Zum Ende deiner Elternzeit (ist ja erst in 2015!) könnt ihr dann ja wieder wechseln und du in 3 gehen.

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Wenn du in Elternzeit bist, machst du Stkl. 5 und dein Mann, der arbeitet dann 3. Mit dieser Kombi kommt es ohnehin zur Nachzahung. Mit Elterngeld muss ma auch nachzahlen, da das Elterngeld unter dem Progressionsvorbehalt (wie Krankengeld) besteuert wird.

Ich persönlich würde euch empfehlen, monatlich gleich was zur Seit zu legen, damit euch die Nachzahlung für 2014 im Jahr 2015 nicht zu hart trifft oder gleich steuerklasse 4/4 zu wählen. Dann gibt es zwar auch eine Nachzahlung (wegen Elterngeld), wenn dein Mann eine größere Werbungskosten hat oder ihr sonstige Abzuüge geltend machen könnt (handwerkerleistungen, Krankheitskosten, Spenden), aber die ist nicht so heftig.

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"Wenn du in Elternzeit bist, machst du Stkl. 5 und dein Mann, der arbeitet dann 3. Mit dieser Kombi kommt es ohnehin zur Nachzahung. Mit Elterngeld muss ma auch nachzahlen, da das Elterngeld unter dem Progressionsvorbehalt (wie Krankengeld) besteuert wird."

Wie kommst du denn auf solche merkwürdigen Aussagen.

Wir haben schon immer 3/5 und haben noch nie nachgezahlt. Klar, im Jahr des Elterngeldes (unglücklicherweise jeweils wirklich ein ganzes Kalenderjahr) war die Rückerstattung mal nicht ganz so hoch vierstellig, aber vierstellig war sie auch.

Solche Dinge kann man nicht allgemein sagen.

Bei 3/5 und einer arbeitet nicht, gibt es z.B. ganz oft trotzdem eine Rückzahlung vom Finanzamt usw.
Das ist wie in der Glaskugel lesen zu Steuerzahlungen allgemeine Aussagen zu treffen!

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Kann nur zustimmen.

Wir arbeiten seit Jahren in 3 und 5 und bekommen immer ordentlich was zurück. Dabei haben wir nicht wirklich viel abzusetzen.

Ich habe mir das Elterngeld aufgrund der Prognosen hier bei meinen beiden jüngeren Kindern auf ein Sparkonto auszahlen lassen und erst angerührt als die Steuererklärung durch war. Aber nie wollte das Finanzamt auch nur einen Cent wiederhaben.

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Guten Morgen,

für die Jahressteuerschuld spielt das keine Rolle, unterm Strich zahlt man gleich viel. Aber manch einer hat lieber gleich mehr Geld im Portemonnaie, als sich später die zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt rückerstatten zu lassen.;-)

LG
Plato

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Genau warum soll man dem Finanzamt ein Darlehen geben? Wir haben 3/5 es wandert aber auch alles in einen Topf, manche machen ja auch verheiratet noch mein Geld und dein Geld....

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Hallo,

also oft ist es so, dass derjenige der arbeitet in Steuerklasse 3 geht (da man da einfach am meißten netto bei raus bekommt) und derjenige der in Elternzeit ist, in Steuerklasse fünf geht. Je nachdem wie hoch eure Werbungskosten sind "kann" es dadurch aber zu einer Nachzahlung kommen, da das Elterngeld unter Progressionsvorbehalt versteuert wird. Oder ihr bleibt beide in Steuerklasse 4 (ist wie Steuerklasse 1), dann gibts unterm Monat nicht ganz soviel raus, da wäre dann aber auch eine Nachzahlung auszuschließen.

Wenn du wieder arbeitest, müsst ihr mal schauen was für euch am günstigsten ist. Im Zweifel lass dich mal beraten ob bei euch die Steuerklassen 4 mit Faktorverfahren nicht in Frage kämen. Damit fährt man meißtens ziemlich gut. Ihr bekommt im Monat mehr raus, habt aber normalerweise am Ende keine Nachzahlung.

Ihr könnt normalerweise einmal im Jahr die Steuerklassen wechseln (außer z.B. man wird arbeitslos, dann gehts auch öfters).

LG

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Durch die Steuererklärung wird Eure Jahressteuer ermittelt. Je nachdem, wie viel ihr durch die Lohnsteuer vorausgezahlt habt, erhaltet ihr eine Nachzahlung oder Erstattung.

Durch die Wahl der Steuerklassenkombination könnt ihr die Höhe der Lohnsteuer (Vorauszahlungen auf die Jahressteuer) bestimmen.

Da ich hier keine Glaskugel besitze, kann ich nicht sagen, ob ihr bei Steuerklasse 3/5 oder 4/4 bzw. 1/1 oder 4 mit Faktor/4 mit Faktor Steuern nachzahlen müsst oder nicht.
Am besten Du nimmst ein Steuerprogramm zur Hand und ermittelst Euer Jahresverdienst und die Werbungskosten und das Elterngeld und rechnest so Eure Jahressteuer aus. Dann ermittelst Du, wie viel Lohnsteuer Dein Mann bei Steuerklasse 4/3/4 mit Faktor/5 zahlt und ziehst das dann von euer Jahressteuer ab. Dann hast Du einen Schätzwert, ob ihr Steuern nachzahlen müsst oder noch erstattet bekommt.

Das Finanzamt erhält eine elektronische Meldung über Eure Eheschließung und ihr erhaltet beide die Steuerklasse 4/4. Wenn das nicht gewünscht ist, so müsst ihr eine andere Steuerklassenkombination beim FA beantragen.

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Danke euch für eure Antworten!
Guten Rutsch #klee