fiktive schadensabrechnung nach autounfall und eventueller wirtschaftlicher totalschaden

guten morgen!

mir ist am 27.11.13 jemand in mein parkendes auto gefahren, derjenige hat die polizei gerufen, der verursacher steht definitiv fest.

wie lange hat die gegnerische versicherung zeit oder wie lange dauert es in der regel, bis man das geld bei fiktiver abrechnung bekommt?

nun meine nächste frage: der wagen steht in der schwackeliste mit 2000 euro.
das gutachten sagt rund 1800 euro schaden, minus mwst. bekäme ich rund 1500 euro ausgezahlt.
nun soll es eventuell ein wirtschaftlicher totalschaden sein und ich bekäme dann ca. 1000 euro raus.
das verstehe ich nicht so ganz, dafür kann ich mir doch kein gleichwertiges auto kaufen???

nun habe ich etwas gegoogelt und gelesen, dass mir ein kostenloser gutachter zusteht, den ich aussuche und nicht die versicherung . außerdem stünde mir ein rechtsanwalt zu, den die gegnerische vers. zahlen muss.
desweiteren habe ich gefunden, dass wenn ich das auto noch 6 monate behalte ich doch die 1500 euro bekommen würde....

sorry, so viele fragen, aber ich habe gott sei dank keinerlei erfahrungen mit unfällen.

liebe grüße und dank im voraus, andrea!

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Haben wir auch grad alles durch. Blöd ist immer, man ist selber nicht schuldig und hat den Ärger. Klar kriegt man kein gleichwertiges Auto für das Geld.

Ob es da eine Regel gibt, wielange die gegnerische Versicherung braucht... keine ahnung. Hast Du schon Meldung von denen, dass der Schaden aufgenommen ist?

Wenn Du doch schreibst, das Gutachten sagt 1.800 Euro Schaden hat doch bereits ein Gutachter Deinen Wagen bewertet oder?

Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist bekommst Du die Summe, die das Auto vor dem Unfall wert war abzüglich der Summe, die es momentan noch wert ist. Dazu muss ein Angebot von einem Autoaufkäufer vorliegen, zu welchem Preis der das Unfallauto kaufen würde. das ist Teil des Gutachtens, war es bei uns zumindest.

Es ist dann Deine Entscheidung, wie Du weiter verfährst. Ein Anwalt steht Dir auf alle Fälle zu, den zahlt die gegnerische Versicherung. Lass Dich beraten, der Anwalt rechnet direkt mit der anderen Versicherung ab, da musst Du nix auslegen oder so.

Lichtchen

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Fachanwältin fúr verkehrsrecht einschalten.

Alternativ kannst du dich von der Versicherung über den Tisch ziehen lassen.

Gruss

Manavgat

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Du fragst zu spät.

Nach einem unverschuldetem Unfall beauftragt man selbst einen unabhängigen Gutachter, welcher am besten nicht Erfüllungsgehilfe einer Versicherung ist.

Mit dem Gutachten geht man dann zu einem Anwalt (Verkehrsrecht), welcher die eigenen Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung eintreibt.

Dies alles kostet einen keinen cent, die Versicherung des Schadensverursachers muss diese Kosten tragen.

Deine Schilderungen sind mir nicht ganz einleuchtend. Schwacke sind übrigens Richtwerte für den Handel. Wenn ein bestimmtes Fahrzeug aber weit darunter gehandelt wird und dafür erworben werden kann, dann zählt natürlich der geringere Preis.

Wurde Dein Fahrzeug nun schon begutachtet und wenn ja, von wem?

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Wieso wusste ich schon genau deine Antwort als ich die Überschrift gelesen hab ?!?!?!?!?!?!#winke

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Die Versicherung wird die Kosten eines Anwalts tragen müssen.

Der Reparaturschaden beträgt 1800,-- brutto.

Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert und wie hoch der Restwert laut Gutachten?

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danke für eure antworten!

jetzt bin ich schlauer!

habe jetzt mit der gegnerischen versicherung telefoniert, die sagten mir direkt nach dem unfall, ich MUSS zu einer vertragswerkstatt von denen zum gutachten. deshalb ging ich davon aus, das es das auch wäre, vor allem weil die mir ja den preis gesagt haben.
aber das war kein gutachten, sondern nur die schadensaufnahme. am telefon sagten die mir gerade, ohne gutachten würden die auch nicht zahlen, sie würden jetzt die dekra anrufen. habe ich abgelehnt!

dank euch und dank google wusste ich ja nun, dass ich recht auf einen eigenen gutachter habe, dort war ich gerade und danach direkt beim anwalt! da hätte ich echt lange warten können, aber woher soll ich das alles wissen, wenn die versicherung mir nichts sagt. hätte ich euch mal eher gefragt! aber so geht es dann ja auch noch in ordnung! danke!

lg andrea!

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Zur Abrechnungsdauer, wir haben genau den gleichen Fall unser Auto war geparkt und es ist jemand reingefahren, Schuldfrage klar, er hat dann auch alles gemeldet.

Das war nun Ende September und bisher ist es noch nicht abgerechnet, wir haben sofort auf anraten hier im Forum einen Gutachter (frei) eingeschalten und den Fall dem Anwalt übergeben, das stimmte die Versicherung sehr sauer und sie reden nicht mehr mit mir und ziehen alles seeeeeeeeeehr in die Länge.

Mir wurde gesagt abgerechnet wird Wiederbeschaffungswert-Restwert= Auszahlungsbetrag.

LG

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Das hat nix damit zu tun dass die Versicherung "sauer" auf dich ist.
Ihr habt nen Anwalt beauftragt, also bekommt Ihr keine Auskunft mehr-nur noch der Anwalt. #aha
Wenn der nicht in die Gänge kommt.naja vielleicht den falschen ausgesucht ?!?!?!?

Bei so nem klaren Sachverahlt darf die Angelegenheit eigentlich nicht so lange dauern.

Zur TE: wenn es sich um einen "Grenzfall" handelt wird zunächst nach WTO abgerechnet (WBW -RW). Es sei denn du legst ne Rep Rechnung vor, dann müssen die rep Kosten natürlich auch gezahlt werden.

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