Kostgeld versteuern?

Hallo alle miteinander.

Und zwar habe ich eine Frage, mein Bruder, welcher bei uns wohnt, zahlt im Monat 150 Euro+NK als Kostgeld an uns. Er bewohnt ein Zimmer, welches sowieso leer gestanden hätte, und klar seinen Anteil an Strom, Gas, etc...

Müssen wir das Kostgeld in der Steuererklärung angeben?

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"Einkünfte aus Untervermietungen sind wie alle übrigen Einkünfte zu versteuern. Bei der Untervermietung handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG, da Sie durch die Untervermietung Einnahmen erzielen. Als Mieter und Vermieter müssen Sie bei der Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angeben.

Eine Ausnahme besteht, wenn die Einkünfte unter der 410-Euro-Freigrenze im Jahr liegen (§ 46 EStG)."

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Ja, das müsst ihr angeben, weil ihr die steuerfreien 510 € jährlich überschreitet. Aber ihr müsst mit fast absoluter Sicherheit nichts versteuern, weil die Einnahmen mit eurer Gesamtmiete, Nebenkosten etc. gegengerechnet wird. Ihr nehmt ja vermutlich nicht mehr ein als ihr insgesamt zahlt. Also gibts auch nichts zu versteuern.

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Hallo

Wenn er das Geld nicht Überweist würde

Warum soll ich Kostgeld Versteuern

Das Geld ist für seine Ernährung

Wenn in einen ALG2 Haushalt ein Kind ab 18 Jahre wohnt muss das Kind Selber ALG2 Beantragen. Und würde auch Kostgeld den Eltern geben

Müsste das Elternpaar das auch ALG2 Bezieht das ja auch als Einkommen Angeben #kratz

Würde ja Verstehen wenn es um Miete geht - bei Vermietungen
Aber Essengeld Versteuern ?

LG

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Hallo

Ihr bezahlt ja Essen, Strom und Co davon. Glaube nicht, das ihr das versteuern müsst. Davon zahlt ihr ja seinen Veh
Und wenn er es euch bar gibt, tacht es nirgens auf......

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Nachtrag

Hatte jetzt noch mal google.de beauftragt :-)

Kostgeld ist nicht zu Versteuern genauso die Beteiligung an Strom-Gas
Den du machst ja kein Gewinn. Dein Bruder verißt ja sein Geld bzw verbraucht den Strom

Anders würde es aussehen wenn du ein Gewinn erziehlst mit seinen Abgaben - untermieter ohne das er bei euch Essen würde

LG

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nein.

Mietzahlung ja, ersatz für lebensmittel und energie nein.

Gruss

Manavgat

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Hallo!

Vielen Dank an euch alle!!!!