Wie hoch Pflichtteil bei Berliner Testament?

Hallo,

vielleicht kennt sich da jemand aus.

Ehepaar X hat noch vor der Geburt der Kinder eine Berliner Testament gemacht, wo der andere Ehepartner zum Alleinerben eingesetzt wird.

Wenn nun einer der Ehepartner verstirbt, wie groß ist der Pflichtteil, der den 3 Kindern (2 eheliche und 1 außereheliches des Mannes) zusteht, wieviel erhält der überlebende Elternteil?

GLG

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Hi,

naja, beim sog. Berliner Testament ist der Pflichtteil erstmal 0. Der verbleibende Ehepartner wird Alleinerbe.
Die Kinder kommen als Erben erst ins Spiel, wenn der andere Ehepartner verstirbt. Das ist ja gerade der Sinn der Sache, dass dem noch lebenden Partner nicht gleich das Haus unter dem Hintern verkauft wird, um die Kinder auszuzahlen!

Normalerweise (ohne jegliches Testament) würde der verbleibende Ehepartner die Hälfte bekommen und die Kinder sich die andere Hälfte zu gleichen Teilen teilen.

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Hallo,

d.h. beim Tod des Mannes würde das uneheliche Kind leer ausgehen? Oder wie muss ich das verstehen?

Verstirbt die Ehefrau als zweites kommen dann ja nur mehr ihre leiblichen Kinder als Erben in Betracht, oder?

GLG

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Hallo,

das stimmt so nicht: auch bei einem Berliner Testament gilt der ganz normale Pflichtteil außer er wird direkt mit einer Ausschlussklausel ausgeschlossen.
Da steht dann aber auch nur drin dass Derjenige, der den Pflichtteil einfordert beim Ableben des letzten Hinterbliebenen auch nur den Pflichtteil erhält.

Ein Pflichtteil muss immer gezahlt werden außer die Erben (bei mir waren es meine Kinder) verzichten auf den Pflichtteil.

LG

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"Wenn nun einer der Ehepartner verstirbt, "

Nehme an, du stellst die Frage rein hypothetisch.
Es ist nämlich ein großer Unterschied, welcher Ehepartner stirb.
Stirbt die Stiefmutter, kann sich das Kind des Mannes entspannt zurücklehnen, denn es bekommt später auch noch etwas aus dem Erbe der Stiefmutter, was es sonst nicht bekommen hätte.

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Hallo,

hypothetisch schon.

Der Mann liegt im Sterben.

GLG

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Der Pflichtteil ist der Pflichtteil, egal was im Testament steht - daher ja PFLICHTteil. Allerdings verzichten beim Berliner Testament die Kinder oft auf den Pflichtteil, weil sie ja eh nach dem Tod des zweiten Ehepartners erben.

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Annahme 1: Ehemann stirbt zuerst und er hat 3 Kinder.

Ehefrau ist Alleinerbe. Jedoch muss sie Pflichtteile, die geltend gemacht werden, an die Kinder auszahlen. Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteil des Kindes.

Gesetzlicher Erbteil wäre bei der Ehefrau 50%, die Kinder teilen sich zu gleichen Teilen die anderen 50%. Pflichtteil aller Kinder zusammen sind 1/2*50% also 25%, pro Kind dann 1/3 von 25% also 8,33%.

Annahme 2: Ehefrau stirbt zuerst, sie hat 2 Kinder.

Ehemann ist Alleinerbe. Jedoch muss er Pflichtteile, die geltend gemacht werden, an die Kinder auszahlen. Die Kinder hätten gesetzlich zusammen 50% geerbt, also besteht der Pflichtteil zusammen 25%, pro Kind also 12,5%.

Man kann auch Pflichtteile, die geltend gemacht werden, auch stunden lassen. Die Pflichtteile müssen dann spätestens beim Tod des letzten Ehegatten gezahlt werden.

Ebenfalls müssen Pflichtteile nicht geltend gemacht werden.