Gehalt zweimal überwiesen - Mitteilungspflicht?

Mein Mann arbeitet als Kirchenmusiker auf Minijobbasis für verschiedene Gemeinden. Im Oktober hat er an das Gemeindeamt eine Auflistung seiner Dienste der letzten drei Monate geschickt und daraufhin eine Abschlagszahlung bekommen. Im November bekam er dann - allerdings von einer anderen Gemeinde - die Abrechnung über den Betrag mit dem Vermerk "keine Überweisung". Dass die Abrechnung von der falschen Gemeinde kam, hat er dem Gemeindeamt mitgeteilt. Ende Dezember bekam er exakt denselben Betrag erneut überwiesen, von wem genau, lässt sich nicht erkennen, weil auf der Überweisung nur einige Zahlen und Ziffern stehen.
Müssen wir jetzt selbst herausfinden, wer die falsche Überweisung getätigt hat, oder fällt das automatisch auf?

Leider gibt es seid Jahren immer wieder Ärger mit den Abrechnungen (verspätete Auszahlung, falsche Beträge), und in den verschiedenen Ämtern wechselnde und unklare Zuständigkeiten :-(

LG
Anja

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Gibt es da keinen Obererbsenzähler?

Mit Kirche ist immer schwierig, schon auf einen Fehler hinzuweisen, kann lebenslange Feindschaft nach sich ziehen.

Ich würde erstmal die Füße stil halten, solange es zu euren Gunsten ist.
Da weiß man ja nie, wer Spinnefeind mit wem ist, besser nicht zwischen die Fronten geraten.
Wenn sie ihren Fehler bemerken, werden sie schon kommen, oder auch nicht, sind ja Steuergelder.

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Ganz schlechter Rat, das ist Unterschlagung.

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Du hast noch nie mit der Kirche zu tun gehabt... sei froh.

Außerdem geht es nicht um Gehalt sondern ganz offenbar um Honorare, die mal mehr, mal weniger Pünktlich gezahlt werden. Er darf zuviel gezahltes durchaus mit noch zu erbringenden Leistungen verrechnen, außerdem wer weiß ob es nicht in deren Büchern alles seine Richtigkeit hat. Das große Problem ist tatsächlich, dass die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut und man als Auftragnehmer/ Honorarkraft tunlichst zusehen sollte da nicht irgendwo zwischenzugeraten.

Wenn Gehalt/ Lohn zweimal gezahlt wird, würde ich auch einfach Bescheid sagen. Aber dieser Fall liegt völlig anders!

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Schwierige Lage.

Prinzipiell muss dein Mann zumindest versuchen es zu melden.

Gleichzeitig hat die Kirche, bzw. der Sender 3 Jahre Zeit Geld zurück zu fordern. Danach verjährt es.

ALLERDINGS:
Juristisch ist es ein heikles Thema. Wenn ich jemand Geld überweise, dann ist es erst einmal meine Pflicht diese Überweisung zu überprüfen. Einfach - ohne Gegenleistung - darf er es aber auch nicht behalten.

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" Prinzipiell muss dein Mann zumindest versuchen es zu melden."

Muss oder sollte?

Wenn er es muss, was passiert wenn er es nicht macht und wartet bis sich einer meldet?

Dass er das Geld nicht behalten darf, wenn es zurückgefordert wird ist klar.

3

Gegenfrage: wenn er den betrag nocht erhalten hätte, würde er sich dann melden?

Die Antwort darauf ist sicherlich ja, und mit genau dieser Sicherheit sollte dein Mann sich auch melden, wenn er zuviel bekommen hat. Da arbeiten doch auch nur Menschen (sehr oft viele auch noch ehrenamtlich) und da passieren nun mal Fehler.

Anhand der Absenderktonummer sollte man erkennen können woher das geld kam.

LG

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Natürlich wollen wir das Geld ja auch zurückzahlen, die Absenderkontonr. ist jedoch die eines obergeordneten Amtes, bei dem die linke Hand nicht weiß was die rechte tut. Ehrenamtlich arbeitet da übrigens keiner.

Wir werden unser Glück noch mal bei der einen wirklich netten Mitarbeiterin vom Gemeindeamt versuchen, bei dem mein Mann überwiegend tätig ist. Die hat den Fehler zwar nicht gemacht, kann uns aber wahrscheinlich weiterhelfen.

Ja, im umgekehrten Fall (keine Überweisung trotz Ankündigung), der schon zweimal vorgekommen ist, hat mein Mann sich rasch gemeldet, aber das Geld erst Monate später bekommen. Natürlich machen Menschen Fehler, aber damals gab es kein Wort der Entschuldigung, sondern zunächst die Unterstellung, er würde einfach nicht die Wahrheit sagen - deshalb bin ich da vielleicht etwas verbittert.

LG
Anja

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warum genau macht dein mann den hick hack mit?

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"Ende Dezember bekam er exakt denselben Betrag erneut überwiesen, von wem genau, lässt sich nicht erkennen, weil auf der Überweisung nur einige Zahlen und Ziffern stehen."

Das find ich ja schon etwas seltsam. Normalerweise ist aus einer Überweisung IMMER der Kontoinhaber zu ersehen...

"Müssen wir jetzt selbst herausfinden, wer die falsche Überweisung getätigt hat, oder fällt das automatisch auf?"

Ich würde euch dazu raten, euch selber darum zu kümmern. Wer die Überweisung getätigt hat, dürfte mit einem Anruf/Besuch bei eurem Kreditinstitut herauszufinden sein. Und dein Mann macht sich seinem Arbeitgeber gegenüber halt auch nicht wirklich vertrauenswürdig, wenn er einfach Kohle einstreicht, die ihm nicht zusteht...

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Bei der Bank werde ich mal nachfragen (hätte ich eigentlich auch selbst drauf kommen können ...). Bei den Abschlagszahlungen ist der Kontoinhaber zu sehen, bei den Zahlungen nach Abrechnung jedoch wirklich nur eine Buchstaben-Ziffern-Kombination, was wohl daran liegt, dass die Kirche die Auszahlungen dann von einem externen Dienstleister machen lässt. Wahrscheinlich ist da intern irgendeine Fehlkommunikation, den die erste Überweisung kam von Gemeinde A, die Abrechnung dazu von Gemeinde B, von wem die jetzige Zahlung kam, wird sich sicher herausfinden lassen.

Wir wollen ja die Kohle nicht einstreichen, so dass wir jetzt per Mail mit einer Frau im Gemeindebüro Kontakt aufgenommen habe, damit sie prüfen kann, an wen gegebenenfalls das Geld zurückzahlt werden muss bzw. ob es mit noch ausstehenden Zahlungen für Oktober - Dezember 2013 verrechnet werden kann.

LG

Anja

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Hallo ,

Ich finde soviel Vertrauen sollte es zwischen AG und AN schon geben. Ich habe auch mal zuviel Gehalt überwiesen bekommen und es meiner Chefin gesagt. Andererseits hat er es ja gemeldet und von keine Rückforderung statt findet, oder gar der Überweiser sich schlecht ermitteln lässt, würde ich abwarten. Euch sollte aber klar sein das euch das Geld nicht gehört und es irgendwann zurück gefordert werden kann.

Lg