Hallöchen,
da ich das erste Mal Schwanger bin, bin ich gerade Überfordert was die Antragstellung angeht.
1. Elterngeld:
Muss ich den Antrag erst nach der Geburt des Kindes machen oder jetzt und muss man zwingend den Vater angeben? Die Frage mit dem Vater ergab sich eher daraus, was Mütter machen, die den Vater nicht angeben möchten oder, warum auch immer, nicht können.
2. Kindergeld:
Im Kindergeldantrag steht "immer 'Anlage Kind' beifügen". Was ist denn jetzt damit gemeint? Was genau soll ich denn für Informationen oder Bescheinigungen oder was auch immer beilegen? Kann ich den Antrag auch erst nach der Geburt machen? Ist damit die Geburtsurkunde des Kindes etc. gemeint?
3. Betreuungsgeld:
Da bin ich gänzlich überfragt. Soll ich das nun beantragen? Ich habe vor mich ein Jahr um ein Kind selbst zu kümmern, bevor ich arbeiten gehe.
Sorry, wenn ich vielleicht etwas dumm rüber komme. Anträge waren nie mein Ding *seufz*
LG
Jassylein mit Navin inside (34. SSW)
Überfordert: Anträge stellen
1. und 2. geht erst nach der Geburt, Anlage Kind gibt es als zusätzliches Formular bei der Agentur für Arbeit.
Und Betreuungsgeld gibt es frühestens mit 12 Monaten!
Kindergeld und Elterngeld kann man beides nach der Geburt einreichen. Für Kindergeld und Elterngeld braucht man die Geburtsurkunde.
Betreuungsgeld gibt es ja erst nach dem Elterngeld und kann sicherlich auch erst zu der Zeit beantragt werden.
Wegen des Vaters bin ich nicht sicher. Beim Elterngeldantrag geht es ja nur darum ob er auch in Elternzeit geht.
Die Vaterschaft kann man schon vor der Geburt anerkennen lassen.
Die Anträge für Elterngeld und Kindergeld stellst Du nach der Geburt.
Du bekommst vom Standesamt Ausdrucke (Geburtsbescheinigung), die Du da beifügen mußt. Da steht der Vater ja eh drin, wenn er nicht grundsätzlich unbekannt ist.
vom Betreuungsgeld hab ich keine Ahnung