Anspruch auf Telearbeit?

Hallo alle zusammen,

Ich habe eine Frage. Und zwar bin ich befristet im öffentlichen Dienst. Im Sommer muss ich nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen da sonst mein Vertrag bei meinem AG definitiv auslauft. Ich würde gerne Telearbeit beantragen weiss aber nicht wie sich das verhält da ich ja noch befristet bin und mein Vertrag nur bis November geht.

Hat da jemand Erfahrung und kann mir eine Tipp oder andere Fälle nennen oder voelleicht sogar ein Gesetz auf das ich mich bei der Antragstellung berufen kann.

Vielen Dank

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Bin mir sehr unsicher, ob Du wirklich TELEarbeit meinst.

So wie ich das mitbekommen habe, hast Du keinen Anspruch auf ein anderes Aufgabenfeld.

Solltest Du Teilzeitarbeit meinen, dann kommt es auf die Größe des Betriebes an.

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Einen Anspruch hast du nicht. Gibt es eine Dienstvereinbarung dazu bei euch? Und gibt es Kollegen, die schon Telearbeit haben?

Wende dich an deinen Personalrat. Die sollten das Nötige wissen und dir weiterhelfen können.

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Morgen zusammen,

Ich meine schon Telearbeit, also Homeoffice, Teilzeit habe i h vorher gearbeitet da ich derzeit mit meinem zweiten Kind zu Hause bin.

Leider gibt es bei uns keine Dienstvereinbarung darüber, es gibt zwar schon einige die Telearbeit haben aber das wurde bisher immer auf gut dünken entschieden.
Bei mir ist eher das Problem das ich befristet bin und das könnte wohl ein Argument sein warum ich keinen Telearbeitsplatz bekomme.
Daher meine Frage ob es vielleicht irgendwo einen Rechtsspruch oder schon ein Urteil gibt das auch befristete Angestellte einen Anspruch auf Telearbeit haben,....

Danke

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Nein, den gibt es nicht aber ist Dir eine Verlängerung/Entfristung nicht erstmal wichtiger?

Gruß,

W

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Ich kann mir absolut nicht vorstellen, das es hier ein Anspruch auf Homeoffice überhaupt gibt.

Unser Betrieb macht es Abteilungsabhängig und dann auch Mitarbeiter-Typ abhängig, denn nicht jeder ist dazu in der Lage im Homeoffice zu arbeiten.
Dazu gehört großes Vertrauen in die Mitarbeiter und deren Fähigkeiten sich selber zu kontrollieren.

Lisa

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Hi,
mein Tipp wäre der, ab Sommer erst mal mit vollem Eifer den bestehenden Vertrag zu erfüllen und über Forderungen dann nachzudenken, wenn er verlängert wurde.

Solche Änderungen mit einem befristeten Vertrag zu wollen - wenn Du dann an den falschen gerätst, hast Du ab November keinen Vertrag mehr.

Bei uns (kein öffentlicher Dienst) ist regelmäßige Telearbeit unter Umständen möglich, aber u.a. abhängig davon, warum man sie will (keine Kinderbetreuung ist natürlich kein Grund - die braucht man natürlich trotzdem, aber die sehr gut qualifizierte Mutter mit Teilzeit (davon gibts bei uns einige, Väter sind doch eher noch die Ausnahme mit Teilzeit) und einem Wohnort 50km entfernt hat schon gute Chancen, teilweise von zu hause aus arbeiten zu dürfen). Und natürlich mitarbeiterabhängig, denn wie schon gesagt wurde - da gehört großes Vertrauen zu, wenn die ARbeitsleistung nicht so ohne weiteres kontrolliert werden kann.

Bei uns gehört auch dazu, dass man ein geeignetes Umfeld haben muss und sich bereit erklärt, das durch einen ARbeitsschutzbeauftragten des Arbeitgebers inspizieren zu lassen. Ob das passiert und wann weiß man nicht (lange) im Voraus.

Es gehört natürlich auch dazu, telefonisch für Kunden erreichbar zu sein, sprich das Firmentelefon auf den/einen privaten Anschluss umzuleiten. Kosten übernimmt mein AG nicht, wenn man z.B. dafür einen eigenen Anschluss will.

Mit einem befristeten Vertrag oder in der Probezeit hätte man bei uns dafür wohl relativ schlechte Karten.

Ich kenne einige, die im öffentlichen Dienst teilweise von zu Hause aus arbeiten, die Konditionen sind - wenn ich das so aus Beobachtungen schließen kann - aber ziemlich verschiedene.

Viele Grüße
Miau2

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Danke für eure Antworten.

Ehrlich gesagt ist mir derzeit eine Vertragsverlängerung nicht so wichtig oder sogar eine Entfristung denn ich bin von meinem Ag mehr als enttäuscht worden, denn vor 1,5 Jahren sollte ich entfristet werden, Antrag war gestellt und der Vorstand hatte schon zugestimmt, dann aber war eine Kollegin auf meine Stelle scharf und plötzlich hiess es ich würde meine Arbeit nicht gut machen und ich wurde gegen meine Willen umgesetzt damit meine Kollegin meinen job haben kann.

Als ich dann im Dezember 2012 bekannt gab das ich schwanger bin war das einzige was ich zu hören bekam " wie gut das Sie noch befristet sind, da hätten wir uns ja ein schönes Ei ins Nest gelegt" .

Daher sehe ich diese Arbeit nur als Notüberbrückung sollte ich vorher nix neues finden,....

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Für 3 Monate wird Dein AG sich sicher nicht auf die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes einlassen. Da hast Du denkbar schlechte Karten bei den Verhandlungen.