hallo,
meine eingliederungsvereinbarung ist seit dezember 2013 abgelaufen.
ich war am letzten tag der egv beim jc um meine eigenbemühungen abzugeben und dort wurde mir gesagt "es sei egal das ich mal ne zeit ohne gültige bin, er meldet sich im neuen jahr"
das jahr hat aber schon recht viele arbeitstage und bis jetzt kam noch nichts...
hatte vor morgen anzurufen, da heute zu ist, bzw heute da ja schon so spät ist...
wie ist das mit den bewerbungen!? läuft alles so weiter wie immer? auch wenn sie nicht gültig ist!
habe mich eben wieder auf stellen beworben, wie jeden monat, nur vom tag her bin ich 2 tage drüber. kann das folgen haben? es gibt ja keine gültige vereinbarung.
habe gelesen das die bewerbung trotzdem laufen müssen auch ohne gültige egv, da man ja aus der bedürftigkeit raus kommen muss und alles für tun muss. was nicht das problem ist, das ist klar und selbstverständlich!! nicht das man mich falsch versteht...
mir geht es nur um die 2 tage...
kann mir da jemand helfen?
anderseits steht das eine egv 6 monate! gilt und dann eine weiter egv gemacht werden muss, aber das ist ja nicht passiert...
grüße und schonmal besten dank.
beim jc anrufen bringt kaum was, da der sb nie zu sprechen ist und am telefon weiß es niemand, ist ja das landratsamt... er meldet sich bei fragen von mir auch kaum, obwohl ich ihn drum bitte. oder soll ich nach einem termin fragen!? hatte sowas noch nie...
Eingliederungsvereinbarung Abgelaufen und nun...!?
Wenn er sich nie zurückmeldet, nicht ans Telefon geht (1:36 Uhr ist in der Tat ein wenig spät, um beim Amt anzurufen, die machen ja auch mal Feierabend...), dann ist es eine gute Idee, sich einen Termin zu besorgen.
Also, tu das, dann kannst du eine neue Eingliederungsvereinbarung mit ihm machen.
Und nebenbei kann er dir dann auch gleich erklären, ob das Probleme macht oder nicht, dass du nun gerade keine gültige Vereinbarung hast.
L G
White
sehr witzig, habe ich gesagt das ich zu dieser zeit angerufen habe!?
ich meine allgemein anrufen bringt nichts, hatte ich aber auch geschrieben!!!
das ich keine gültige vereinbarung habe macht keine probleme, das weiß ich... hatte ich ja auch geschrieben!
hast du dir alles durchgelesen!???
das war echt überhaupt keine hilfe...
""hatte vor morgen anzurufen, da heute zu ist, bzw heute da ja schon so spät ist..."
Wenn Du keinen Spaß verstehst, schreib nicht so einen Quatsch!
1:36 Uhr nachts ist sicher nicht NACH der Öffnungszeit, sondern vorher und somit zu FRÜH.
Wenn Du Dich ohne die Vereinbarung unwohl fühlst, wirst Du Dich um einen Termin bemühen müssen und wenn Du Angst hast, dass Deine nicht der abgelaufenen Vereinbarung entsprechenden aktuellen Bemühungen nicht genügen, dann handhabe das doch einfach so, als wäre die Vereinbarung noch gültig. Ist ja in erster Linie auch in Deinem Interesse, die Bedürftigkeit zu beenden.
Du bist doch zu Hause, warum gehst Du nicht persönlich vorbei? Meine Güte, das ist aber auch kompliziert
habe schon geschrieben das ich schon längst da war!
und ausserdem heißt persönlich hingehen und fragen nicht gleich das man eine antwort bekommt, denn sie sind ohne termin nie zu sprechen und am empfang weiß keiner bescheid, ist ja das landratsamt... also ist es egal ob telefonisch oder persönlich, wenn du das meinst, wegen deem hingehen und fragen...
es ist ebennicht immer alles so einfach wie es für aussenstehde scheint oder nimmt dein arzt dich sofort dran wenn du zu ihm hingehst und sagt ich will nur was fragen!? obwohl kein termin vorhanden ist und ja gesagt wurde er meldet sich, wartens ie solange bis was kommt...
das wurde mir nämlich gesagt " er hat doch im dezember gesagt das er sich meldet dann wird auch irgendwann was kommen, warten sie. und zum thema abgelaufen " er sagte doch das das egal sein..."
ein egal ob ohne oder mit gültiger egv kann man so oder so sehen...
entweder, egal sie machen trotzdem weiterhin was drin steht, oder
egal dann mahcen sie bis sie wieder eine gültige haben, grob gesagt nichts...
ich war 2 tage arbeiten ohne gültige egv und wurde vonmeiner cheffin heimgeschickt da ich nicht ohne gültige egv dort arbeiten darf. das geld für die 2 tage habe ich bekommen, hatte aber ab der gültigen egv 2 tage frei, da ich ja "vorearbeitet" habe.
also so einfach zu sagen was ohne gültige egv zu machen ist, ist es wohl doch nicht...
mir geht es auch nicht um die bewerbungen an sich, sondern nur um die blöden 2 tage.
An Deiner Stelle würde mir diese Perspektivlosigkeit zu schaffen machen und nicht ein Wisch der "Eingliederungsvereinbarung" heißt.
Wo stehst Du? Wie ist Deiner persönliche Situation und wie stellst Du Dir Deine Zukunft vor?
Gruß
Manavgat
kannst du nicht lesen!? ich sagte das mir nur das datum zu schaffen macht, da ich sie nicht früh genug beim amt abgegebn habe!!!
hab es extra zig mal geschrieben das nicht bewerbung ja oder nein die frage ist sondern nur die 2 tage.
wusste ja das sowas kommt, immer das gleiche...
Wo sind die antworten auf meine Fragen? Wir würden dir gerne helfen. Es geht um mehr, als nur um ein Papier!
Gruß
Manavgat
Könnte mir bitte jemand erklären, was eine Eingliederungsvereinbarung ist? Bei Wikipedia habe ich es leider nicht verstanden. Ich dachte immer, daß man im Falle der Arbeitslosigkeit zum Jobcenter geht und die jeweiligen Sachbearbeiter dann nach passenden Stellen Ausschau halten oder irgendwelche Kurse zur Weiterqualifizierung vorschlagen. Wozu dient diese Vereinbarung?
Danke!
Ich schließe mich an und möchte dazu noch wissen, was das Landratsamt damit zu hat?
@ TE: hälst Du es eigentlich nicht für notwendig Bewerbungen für Dich und Deine Zukunft zu schreiben. Man bekommt bei Dir den Eindruck Du machst das wirklich nur für das Amt ( welches auch immer) ?
Ich weiß jetzt nicht, wo die TE wohnt aber bei uns ist das Landratsamt als Jobcenter zuständig für die Gemeinden und kleinen Städte, die aufgrund ihrer Größe (oder eben nicht Größe), kein eigenes JC haben.
Is wurscht - warte einfach. Der Mann wird genug zu tun haben und noch mehr :)
Guten Morgen, wenn ich das richtig gelesen habe, bist Du auf jeden Fall über 1 Jahr arbeitslos?
Ich bin der festen Überzeugung, dass es dann an einem selber liegt, wenn man so lange arbeitslos ist.
Sind deine Unterlagen vollständig, sauber und gut geschrieben?
Bist du gesundheitlich eingeschränkt?
Wie wirkst du auf dein Gegenüber?
Das sind Fragen, die mir wirklich Sorgen bereiten würden.
Ich hatte es auch nicht einfach, mit 19 Mutter geworden, ohne Ausbildung vom Vater musste ich mich trennen. Wohnung, Tagesmama und Ausbildungsstelle gesucht. 3 harte Jahre in der Ausbildung, danach immer gearbeitet. Also auch kein Vorzeigestart in die Berufswelt, ich kann einfach nicht nachvollziehen, wie man als gesunder, junger Mensch so Perspektivslos sein kann. Solltest Du starke gesundheitliche Probleme haben, ist das natürlich etwas anderes
das ist die meinung eines leihen und davon lasse ich mich schon lange nicht mehr runter ziehen!
sehr sehr schade sowas lesen zu müssen und vor allem das es menschen gibt die die frechheit besitzen sowas zu sagen, ohne person und hintergründe zu kennen...
zur info, es gibt nicht nur schwarz und weiß und nicht nur situationen wie deine...!
ich habe mehrfach gesagt das es nicht ums bewerben an sich geht!!! aber das wird wohl strikt überlesen!!!
als ich mal total fertig war und mir bei der diakonie hilfe suchte, wurde mir von ausgebildeten! menschen!!! vor allem mensch! gesagt in welchen foren ich mich denn "rumtreibe" wenn man sowas gesagt bekommt... auch zum thema mehr unterstützung finanziell, usw. man bekommt hier ja ständig was zu lesen, wenn es um sowas oder um gelder geht...
das frag ich mich auch grade wieder, warum mach ich das, schön blöd...
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