Steuererklräung, jemand Ahnung? KINDSCHAFTSVERHÄLTNIS

Folgendes...

Ich bin verheiratet und habe ein Kind.
Mein Mann ist aber nicht der leibliche Vater meines Sohnes, hat ihn auch nicht adoptiert oder so.
Der Vater meines Sohnes hat bzw. will bis auf Zahlung des Unterhalts keinen Kontakt mehr (bestand 2013 auch keiner mehr). Er hat allerdings das hältige Sorgerecht.

Nun will ich die Steuererklärung noch vor März fertig machen.
Ich bin an dem Punkt KINDSCHAFTSVERHÄLTNIS.

Was gebe ich denn für meinen jetzigen Mann an?
Stiefvater oder kein Kindschaftsverhältnis ?

Auf seiner Steuerkarte ist allerdings 0,5 Kind eingetragen (er hat 3, ich 5, bei 5 bekommt man das Kind nicht drauf)

Nun weiß ich nicht was ich eintragen soll.

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Wenn ihr verheiratet seid, ist er doch Stiefvater.
Wenn es das also gibt als Angabe, dann ist dies zu nutzen.

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Jupp. Muss man den leiblichen Vater eigentlich auch eintragen?

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Ich wüsste momentan nicht wo, der muss ja das Kind auch in seiner Steuererklärung angeben (muss ja auch 0,5 Kinder) auf der Steuerkarte haben.

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Hallo,

auf der Anlage Kind kannst Du ein weiteres Kindschaftsverhältnis angeben, Name und Anschrift eben des leiblichen Vaters.

Beim Kindergeld musst Du das halbe Kindergeld einzutragen, da die andere Hälfte ja Deinem Exmann zusteht. Wahrscheinlich bekommst Du zwar das ganze Kindergeld ausbezahlt, aber sein Anspruch wird ja mit der Unterhaltszahlung verrechnet.

Somit bekommst Du und Dein Exmann je einen halben Kinderfreibetrag bei der Veranlagung angerechnet, sollte der Kinderfreibetrag sich steuerlich besser auswirken als das Kindergeld.

LG#blume

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Hallo,

ich glaube, jetzt habe ich etwas falsch verstanden.

Haben Dein Exmann und Dein jetziger Mann je einen halben Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte, richtig?!

Beim Kindschaftsverhältnis zu Deinem Mann würde ich Stiefkind schlüsseln.

LG#blume

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Ja genau, beide das halbe Kind ;-)

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Die Eintragung 0,5 hat nichts zu bedeuten.

Einmal wird danach gefragt, wie das Kind, das bei gemeinsamer Veranlagung angegeben wird, zu den Ehegatten steht.

Zu dir leiblich,

zum Ehemann als Stiefkind.

Darunter gibts noch eine Zeile, ob das Kind noch zu einem anderen in Kindschaftsverhältnis steht. Ja, zu xy, als leiblicher Vater. Da wird sogar nach der Adresse gefragt.

Der blöde Zähler hat damit nix zu tun, auch der Vater hat diesen.

LG

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Morgen.

<<<Auf seiner Steuerkarte ist allerdings 0,5 Kind eingetragen (er hat 3, ich 5, bei 5 bekommt man das Kind nicht drauf)>>>

Das musst du mir mal erklären. Wieso bekommst du die 0,5 Kind nicht eingetragen. Das ist dein Kind und dein Mann hat mit diesem Kind nichts zu tun.

LG

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Erkären kann ich das leider auch nicht.
Hat man uns beim Finanzamt bei Steuerklasse ändern von 4/4 auf 3/5 so gesagt,

das auf de 5 kein Kind steht, auch wenn es meins ist. Aber warum.
Die werden hoffentlich wissen was sie tun.
Ich glaube das hatte irgendwas mit Mehrverdiener zu tun... #kratz

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>>Das musst du mir mal erklären. <<

#rofl #rofl

Steuerecht kann man nicht erklären, man weiß es, oder man weiß es nicht.... ;-)

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