Halli Hallo,
ich bin gerade beim ausfüllen des Elterngeldantrages und bin jetzt bei der "ERKLÄRUNG ZUM EINKOMMEN".
Unter Punkt N (nichtselbständige Arbeit) steht folgendes:
Elterngeldbezug/Mutterschaftsgeldbezug in den zwei Kalenderjahren vor der Geburt des Kindes (ggf. auch für ein älteres Kind)
NEIN> Maßgeblich ist das Einkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes
JA> Verschiebung auf die zwölf Kalendermonate vor Geburt ohne Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeldzahlung
Antwort "Nein" verstehe ich. Aber was ist mit Antwort "Ja" gemeint?
Hat jemand von Euch Ahnung davon? Hab letzte Woch schon ein paar Mal bei der Elterngeldstelle angerufen, aber ich erreiche niemanden. Bevor ich jetzt mir nächste Woche weiter die Finger wund wähle, frage ich mal euch.
Danke und LG
Melanie
Ich verstehe beim Elterngeldantrag was nicht
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Ja, das ist eigentlich relativ klar. Du musst dann alle Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeldbezug (nicht Zahlung!) durch davor liegende Monate ersetzen.
Sprich, du hast schon ein Kind, was 14 Monate älter ist als dein jetziges Kind, dann musst du durch dein jetziges Mutterschaftsgeld weiter zurück gehen und die Monate mit Elterngeldbezug darfst du auch nicht nehmen, somit werden höchstwahrscheinlich die selben Monate zur Berechnung genommen wie beim 1. Kind!
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Hallo,
das habe ich verstanden.
Danke schön
LG
Melanie
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Gerne!