Ich bin im Endspurt meiner SS und habe bei meinem Arbeitgeber schriftlich die Elternzeit für 2 Jahre beantragt und gleichzeitig darum gebeten mir die schriftliche Genehmigung zu erteilen einen Teilzeitjob in einen anderen Betrieb anzunehmen da wir im 2ten Jahr finanziell auf Einnahmen aus einer Teilzeitstelle angewiesen sind. Ich hab auch darauf hingewiesen das im jetzigen Betrieb eine Teilzeitstelle wegen der gegebenen Arbeitszeiten nicht möglich ist, da mein Mann VZ berufstätig ist und das Kind ja betreut werden muss.
Jetzt hab ich ein Schreiben meines Chefs erhalten wo drinsteht das die Elternzeit zur Kenntnis genommen wurde ich aber die Geburtsurkunde reinreichen soll (was verständlich ist) und wegen einer Teilzeitstelle noch kein persönliches Gespräch geführt wurde und ich mich bitte noch mal melden soll wenn das Kind 6 Monate alt ist.
Zur Info: der Betrieb besteht aus 8 Vollzeitkräften und 1 Azubi. arbeitszeiten sind 8-13 und 14-18 uhr mo - do ( außer mittwoch da ist nachmiztags zu) und fr. Von 8-14 uhr. Ich könnte aber nur nachmittags ab 15 uhr arbeiten da mein mann nicht eher von der arbeit kommt und müsste auch auf mind. 20 std. Die woche kommen. Das geht bei meimem alten berieb nicht. Und ein kitaplatz ist erst ab august 2015 in sicht. Muss also von feb. Bis aug. Die zeit überbrücken.
Muss mein chef mir nicht direkt eine zusage oder absage erteilen. Kenn mich mit der rechtslage nicht aus.
Darf mich mein Arbeitgeber hinhalten...
Du hast bei der Betriebsgröße leider keinen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit und damit kannst du bei einer nicht rechtzeitigen Ablehnung (nach 4 Wochen) auch diese nicht einklagen.
Vor allem, weil man vor der Geburt die Elternzeit gar nicht anmelden kann verbindlich, das macht man eigentlich nach der Geburt (hat dafür ja mindestens eine Woche Zeit, je nachdem, wann das Kind kommt). Und ich denke Fristen würden auch erst ab dann laufen!
Danke für Deine Antwort...
Mir wurde das so erklärt mit dem Anmelden der Elternzeit.
Mal schauen, vielleicht gehe ich mal zur Beratung nach Pro Familia. Ich dachte getade weil ich keinen Anspruch auf eine Teilzeitstelle im Betrieb hab, wird mir mein Chef eine Erlaubnis für eine Teilzeitstelle in einen anderen Betrieb genehmigen. Denn soweit ich weiß darf man nur mit Genehmigung des AG eine Teilzeitstelle während der Elternzeit haben.
Muss mich da echt mal schlau machen. Sonst hab ich ja nur die Alternative in der Elternzeit zu kündigen und mir was neues zu suchen.
Wer hat dir denn den Unsinn erzählt.
Das Gesetz ist doch eindeutig, die Elternzeit muss 7 Wochen vorher angemeldet werden.
Sie beginnt ja erst nach dem Mutterschutz (ich hoffe, dass hast du nicht falsch angemeldet, sonst hast du keinen Anspruch auf dem AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld!), damit hat man mindestens eine Woche nach der Geburt Zeit die Elternzeit anzumelden als Mutter!