Witwe und Unterhalt für uneheliches Kind

Hallo,

ich frage hier für einen Freund.

Seine über 80-jährige Mutter ist vor kurzem Witwe geworden.

Jetzt hat sie erfahren, dass ihr verstorbener Ehemann wohl ein uneheliches Kind hat, das noch nicht 18 ist und noch in der Ausbildung steckt.

Sie selbst hat außer einer kleinen Witwenrente und geringer Mieteinnahmen aus der Vermietung von einer kleinen Einliegerwohnung im gemeinsamen Haus kein eigenes Einkommen und befindet sich finanziell in einer sehr schwierigen Lage.

Ist sie verpflichtet, Unterhalt zu leisten und wie hoch wäre da der Selbstbehalt?

Die Mutter des besagten Kindes hat selbst ein sehr hohes Einkommen.

GLG

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Ich würde das mit einer Anwältin klären, wenn ein Anspruch überhaupt an sie herangetragen würde.

Eher glaube ich, dass der Erbanspruch des Kindes (ob ehelich oder nicht ist hier egal) Probleme machen könnte, was das Haus anbelangt.

Gruß

Manavgat

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Ich dachte, das Berliner Testament soll verhindern, dass die Kinder ihrem überlebenden Elternteil das Haus unterm Hintern weg verkaufen? Das Kind bekommt seinen Teil vom Erbe doch erst, wenn auch die (Stief-)Mutter verstorben ist, oder?

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falsch.

Das Kind kann den Pflichtteil jederzeit fordern.

Gruß

Manavgat

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http://dejure.org/gesetze/BGB/1615.html

Mit dem Tod erlischt der Unterhaltsanspruch. Alles andere ist über das eventuelle Erbe geregelt.

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Hallo,

#danke

Damit wäre da eine Sorge weniger für die alte Dame.

GLG

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Wem gehört den das Haus?

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Hallo,

das Einkommen der Mutter ist völlig irrelevant. Als Witwe muss man aber auch nciht für die Stiefkinder aufkommen sondern die Kinder haben Anspruch auf Waisenrente.

Ansonsten war das bestimmt ein Schock.

LG