In Elternzeit schwanger.. Berechnung Elterngeld und Elternzeit..

Hallo zusammen,

meine Tochter kam am 29.01.2013 auf die Welt.. Meine Elternzeit geht bis 29.01.2015.. Das Elterngeld habe ich auf zwei Jahre aufgeteilt.. Nun bin ich erneut schwanger und ET ist am 06.09.2014..

Kann mir jemand sagen wieviel Elterngeld mir für Kind 2 zu steht? Und wie sich das mit der Elternzeit bzw. Mutterschutz verhält?

Vielen lieben Dank

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Hallo,

für die Berechnung des Elterngeldes wird grds. das Einkommen der letzte 12 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes berücksichtigt. Monate, in denen man z. B. Mutterschaftsgeld und Elterngeld bezieht, zählen hierbei nicht mit. Wichtig ist allerdings, dass bezüglich des Elterngeldes nur die Monate nicht zählen, in denen man bezugsberechtigt ist. Bekommt man Elterngeld aufgrund der hälftigen, verlängerten Auszahlung, ist man nicht mehr bezugsberechtigt (Unterschied Bezugszeitraum und Auszahlungszeitraum).

Wenn Dein 2. Kind Anfang September geboren wird, sind die 12 Monate vor dem Geburtsmonat der September 2013 bis August 2014. Darin sind allerdings Mutterschutzzeiten und der Bezugszeitraum von Elterngeld enthalten. Ohne die genauen Daten zu kenne, kann man das nur grob schätzen:
- Juli/ August 2014 Mutterschutz, 2 Monate
- September 2013 bis Januar 2014 Bezugszeitraum Elterngeld, 5 Monate
Diese insgesamt 7 Monate werden auf die Monate vor dem Mutterschutz für Dein 1 Kind verschoben, hier wird Dein damaliges Gehalt zu Grunde gelegt. Die verbleibenden 5 Monate (Februar 2014 bis Juni 2014) hat Du kein anrechenbares Einkommen im Sinne der Elterngeldberechnung und fließen daher mit 0 Euro ein.

Wie hoch Dein Elterngeld nun tatsächlich sein wird, musst Du selbst errechnen (ggf. ca. 7/12 der bisherigen Berechnungen der Elterngeldstelle). Ich kenne ja Deine Einkommensverhältnisse nicht. Die 300 Euro Sockelbetrag (zzgl. Geschwisterbonus) bekommst Du auf jeden Fall.

Du kannst Die Elternzeit von Kind 1 vorzeitig beenden um für das 2. Kind wiederum Mutterschaftsgeld von Deinem AG zu erhalten.

LG wippsteert

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Vielen vielen Dank!

Müsste ich dann die Elternzeit zu 6 Wochen vor ET kündigen? Richtig? Und dann kann ich für das 2. Kind wieder 2 Jahre beantragen!? Würde ich dann auch das restliche Elterngeld vorzeitig bekommen?

Nehmen wir mal an ich würde 1000,- Elterngeld bekommen bzw. 500,- weil ich es geteilt habe.. Dann rechne ich 7x500 : 67% ? Oder wie muss ich das verstehen?

Sorry bei den vielen Fragen.. Und danke schon im Vorfeld!

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Hmmm, sorry, das ist echt schwierig, dieses Thema einfach zu erklären.

Nimm Dir bitte Deinen Elterngeldbescheid für das erste Kind. Aus diesem Bescheid nimmst Du die errechneten Netto - Gehälter für die letzten 7 Monate (vermutlich Mai 2012 bis November 2012) und bildest daraus die Summe. Diese Summe teilst Du durch 12 und von diesem Ergebnis kannst Du dann 67% (bzw. 65%, je nach Höhe) errechnen. Das Ergebnis ist dann der monatliche Elterngeldbetrag, welcher Dir ca. zusteht (bei Splittung dann natürlich die Hälfte davon).
Ich hoffe, dass ist so verständlich.

Das restliche Elterngeld von Kind 1 kannst Du Dir meines Wissens nach weiterhin monatlich auszahlen lassen oder es auch auf Wunsch in einer Summe ausgezahlt bekommen. Vielleicht kann das jemand anderes noch bestätigen? Oder frag sicherheitshalber die Elterngeldstelle.

Zum Thema vorzeitige Beendigung Mutterschutz schau mal hier:
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-4211710/Elternzeit-wegen-Mutterschutz-unterbrechen.html
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-4156739/Elternzeit-vorzeitig-beenden-wg-Mutterschutz-fuer-wen-lohnt-sich-das.html
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-3560417/Elternzeit-vorzeitig-beenden.html
Vielleicht hilft Dir das weiter.

LG wippsteert

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Mit den Daten kann man dir eigentlich ziemlich genau sagen, welche Monate zählen.

Mutterschutz beginnt am 26.7.2014.

Somit Zählen die Monate Juli 2013 bis Juni 2014. Dabei müssen die Monate Juli 2013 bis Januar 2014 ersetzt werden durch 7 Monate vor dem Mutterschutz des 1. Kindes.

Die Monate Februar 2014 bis Juni 2014 gehen dann eben mit 0 Euro in die Berechnung ein, wenn du dir für diese Monate kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit beschaffst (zählen auch Minijobs usw.)