Ich blicke das mit dem Kinderfreibetrag nicht...

Hallo!
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Bisher habe ich mich damit gar nicht befasst. Hm. :-(

Ich bin alleinerziehend und in Ausbildung (noch ein paar Monate in Elternzeit) und bekomme Kindergeld.
Somit kommt der Kinderfreibetrag für mich ja nicht in Frage, wenn ich das im Internet richtig gelesen habe?

Was ist mit dem Papa der Kleinen? Ich habe noch das alleinige Sorgerecht. Denke aber, wir teilen das demnächst. Er ist sich noch nicht so ganz sicher.

Er ist selbstständig. Hätte er Anrecht auf den Freibetrag? Oder auf die Hälfte? Oder ist das vom Sorgerecht unabhängig?

Kann mir das mal jemand im verständlichen Deutsch erklären?

#danke

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>> Kann mir das mal jemand im verständlichen Deutsch erklären? <<

Ich versuch's mal.
Der Kinderfreibetrag sorgt dafür, das das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei gestellt wird. Zu Deutsch: Wenn Du ein Kind versorgst, musst Du auf den Teil deines Gehaltes, der der Existenzsicherung des Kindes dient, keine Steuern zahlen.
ABER: Gleichzeitig wird dieser Anteil mit dem Kindergeld verrechnet und zwar jährlich bei der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt und nennt sich Günstigerprüfung. Wenn sich dabei 'rausstellt, das die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags unter'm Strich mehr Geld via Steuerersparnis für den Arbeitnehmer bringt als das ausgezahlte Kindergeld, bekommst Du den Kinderfreibetrag angerechnet und KEIN Kindergeld mehr.
Momentan ist es so, das man mit dem Kinderfreibetrag erst ab einem Jahreseinkommen von 50.000 € besser fährt.

Die Bemessung des Kinderfreibetrag richtet sich nach den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte (naja, heute ist das Elstam). Wenn beide Elternteile ihrer Unterhaltspflicht zu mindestens 75% nachkommen, ist ein Kind auf beide gesplittet, sprich jeder hat ein halbes Kind eingetragen, also einen halben Kinderfreibetrag. Das Sorgerecht ist dabei egal. Übertragen kann man den Kinderfreibetrag in dieser Konstellation nicht.

Ansonsten (bei Bezug von Kindergeld) spielt der Kinderfreibetrag nur für Soli und Kirchensteuer eine Rolle. Da die Steuersparnis da aber im einstelligen Euro-Bereich liegt, ist das eher vernachlässigter.

Grüsse
BiDi

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Man bekommt dann KEIN Kindergeld mehr?

Wir bekommen aber seit 8 Jahren Kindergeld UND in der Steuererklärung wird der Freibetrag angerechnet - jedenfalls steht zu jedem Kind ein Freibetrag drin.

Oder wird das dann verrechnet?

Nicht dass wir zu unrecht Kindergeld beziehen und eine Tages will der Staat das zurückhaben.

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Man bekommt nie Beides. Man hat Anspruch auf mindestens das Kindergeld. Bei höherverdienenden Eltern muss aber anstatt dem Kindergeld der höhere Freibetrag ausgerechnet werden.

In der Steuererklärung steht der Freibetrag und das Kindergeld immer drin, weil die Günstigerprüfung auf jeden Fall durchgeführt wird. Meistens kommt aber dann raus, dass dass Kindergeld die güstigere Variante ist.

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Jeder Elternteil hat Anrecht auf das halbe Kindergeld bzw. den halben Freibetrag. Bei Eheleuten ist das ziemlich egal. Interessant wird das Ganze erst bei Eltern, die eben kein Paar sind.

Normalerweise zahlt Papa (ich gehe von der Standardverteilung aus) Unterhalt und Mama kümmert sich ums Kind. Mama bekommt von der Kindergeldstelle auch noch das komplette Kindergeld überwiesen. Tatsächlich wird aber vom realen Unterhaltssatz, den der Vater zahlen müsste, das halbe Kindergeld abgezogen - denn ihm steht das halbe Kindergeld zu. Auf diese verschlungene Art bekommt er es zurück.
Bei der Steuererklärung wird dann nur geschaut, ob für ihn das Kindergeld oder der Freibetrag günstiger wäre (Günstigerprüfung). Er kann da maximal mehr Geld bekommen. Die Steuererklärung macht die Mutter natürlich auch mit dem halben Kindergeld und dem halben Freibetrag.

Mit dem Sorgerecht hat das Geld nix zu tun - nur mit dem Unterhalt. Kindergeld bekommt derjenige, der das Kind finanziell versorgt.

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"Mit dem Sorgerecht hat das Geld nix zu tun - nur mit dem Unterhalt. Kindergeld bekommt derjenige, der das Kind finanziell versorgt."

???
Kindergeld bekommt der bei dem das Kind lebt.

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Und wenn du jetzt vielleicht noch eine richtige Frage stellen könntest, kann ich die vielleicht sogar beantworten.

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