Elterngeld bei Frühgeburt

Hallo,
wir sind gerade dabei unseren Antrag auf Elterngeld für unsere Tochter fertigzustellen. Dabei stellt sich für uns noch eine wichtige Frage. Ursprünglich hatten wir vor, auf die Ausklammerung des Mutterschaftsgeldes bei meiner Frau zu verzichten. Grund ist, dass wir zum 1. 7. 2013 die Steuerklassen gewechselt haben, so dass meine Frau noch 6 Monate die Steuerklasse 3 genießen konnte (der errechnete Geburtstermin war der 15. 1. 2014, Beginn Mutterschutz 4. 12.2013). So hätte es noch gepasst, dass das Einkommen meiner Frau mit SK 3 angerechnet wird.

Allerdings ist unsere kleine Maus jetzt schon am 20. 12. 2013 auf die Welt gekommen. Laut meinem Verständnis fällt jetzt der Dezember 2013 nicht mehr in die maßgeblichen 12 Monate vor der Geburt. Somit können wir auch nicht auf die Ausklammerung verzichten und das Einkommen meiner Frau wird entsprechend mit der SK berechnet, die sie vor dem Wechsel hatte.
Sehen wir das richtig oder haben wir eine Möglichkeit übersehen doch noch auf die 6 Monate zu kommen?
Vielen Dank im Voraus.

stefanh

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Ja, das siehst du richtig.

Bedenkt bitte auch die Monate, die nun auf jeden Fall für deine Frau mehr als Elterngeldmonate fest zählen, auch wenn sie "nur" Elterngeld erhält und das diese bei einer Splittung auch dafür sorgen, dass es weniger Monate sind (auch wenn man in Summe mehr Geld haben sollte)!

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Hallo,
vielen Dank für deine Anwort. Ich bin mir nicht sicher, ob ich den zweiten Teil der Antwort richtig verstanden habe. Meinst du damit, dass es bei Frühgeburten eine Verlängerung des Mutterschaftsgeldes gibt, welches dann entsprechend zu einer Reduzierung der Elterngeldmonate führt?
Viele Grüße,
Stefan

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Ja. Denn bei Frühgeburten werden 6+12 Wochen Mutterschutz gewährt. Wurde davon vor der Geburt nichts in Anspruch genommen, wird für 127 Tage mutterschaftsgeld ab der Geburt gezahlt, was ja mehr als vier Lebensmonate sind.
Somit sind nur noch 8 Monate zum Splitten z.B. übrig. Oder maximal 9 Monate, die der Vater Elterngeld beziehen kann.