Beitragsrückzahlung - Steuern

Hallo,

ich habe Steuerklasse 1 und mache keine Steuererklärung, da ich grundsätzlich nichts zum Absetzen habe. Ich habe mir das mal vom Steuerberater durchrechnen lassen, es würde definitiv nichts bringen.

Jetzt habe ich von meiner Krankenkasse eine Dividende ausbezahlt bekommen, die ja steuerfplichtig ist. Heißt das, dass ich jetzt eine Steuererklärung machen MUSS? Oder habe ich die Möglichkeit, die Angelegenheit anders mit dem Finanzamt zu klären, ggf. die Steuern auf den Betrag direkt zu zahlen?

LG, Augustinchen

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Hi,

"da ich grundsätzlich nichts zum Absetzen habe."

Keine Fahrtkosten zur Arbeit, keine Kontoführungsgebühren, keine Haftpflichtversicherung (z.B. für Auto, Privathaftpflicht, etc.), keine priv. Rentenvorsorge, etc.?

Selbst in der Ausbildung habe ich eine Steuererklärung gemacht und 66DM zurück bekommen!

Und besonders mit Steuerklasse 1 hat sich das immer mehr als gerechnet, eine Steuererklärung zu machen.

Die Dividende: für welches Jahr ist diese (Zuflussdatum)? Für 2013? Hast Du einen Bescheid über die abgeführte Kapitalertragsteuer und den Soli bekommen? Davon hängt eben auch ab, ob das für 2013 oder 2014 ist (gehe von 2013 aus).

Ich würde auf jeden Fall eine Steuererklärung machen, egal, ob ich muss oder nicht... Die Steuern werden automatisch ans Finanzamt abgeführt, aber wenn Du zu viele gezahlt hast in 2013 kannst Du diese wieder bekommen.

Gruß
Kim

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Danke für Deine Antwort.

Ich habe tatsächlich nichts zum Absetzen, jedenfalls nichts, was über die Pauschalbeträge hinausgeht. Seit meine Kinder volljährig und selbstständig sind, lohnt sich der Aufwand für mich einfach nicht. Die 5 Minuten zum Job laufe ich, Kontoführungsgebühren fallen auch nicht an, ist alles kostenlos und der Pauschbetrag bringts nicht. Ich habe kein Auto, kein Wohneigentum. Haftpflichtversicherung kostet 60 Euro im Jahr.Lohnt auch nicht, ist im Pauschbetrag abgegolten.Private Rentenversicherung habe ich auch nicht. Ich habe da die ersten Jahre noch prüfen lassen bzw. eine Steuererklärung gemacht. Ich lag wahrhaftig immer bei +/- Null.

Die Dividende der Krankenkasse ist für 2013 und 2014. Ein Bescheid war nicht beigefügt, lediglich ein Satz im Anschreiben, dass das zuständige Finanzamt über die Zahlung informiert wird.

LG, Augustinchen

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Hi,

na - die vereinfachte Steuerklärung könnte sich trotzdem lohnen - da werden sowieso alle Pauschbeträge berücksichtigt. Wir bekommen (mit Steuerklasse 3!) IMMER einen kleinen Betrag wieder.

Der Steuerbescheid kommt dann sicher noch. Ich würde es einfach mal versuchen mit der Steuererklärung. Und wie gesagt, als Azubi hatte ich auch nichts zum Absetzen - und habe trotzdem etwas zurück bekommen.

Gruß
Kim

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Hallo Augustinchen,

Bist Du bei der Tk versichert? Wenn Dich die paar Euro stören, kannst Du sie mir gerne überweise.

Du musst dafür KEINE Steuererklärung machen. Es handelt sich um eine Beitragsrückerstattung. Wenn Du keine Steuererklärung machst, bei der Du Deine Krankenversicherungsbeiträge absetzten könntest, kannst Du die Beitragsrückzahlung natürlich auch nicht angeben. Um diesen Betrag müsstest Du die KV-Beiträge kürzen, die Du steuermildernd angeben würdest.

Da Du auf eine Steuererklärung verzichten darfst/möchtest, brauchst Du desewegen keine machen - macht auch keinen Unterschied.

Grüße Andrea

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#danke Ich danke Dir. Eine fundierte Auskunft und genau das beantwortet, was ich wissen wollte.

LG, Augustinchen

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Hallo,

Ich bin aber nicht vom Fach. Also ohne Gewähr. Aber sogar ich das verstanden.
Liebe Grüße, Andrea

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