Hallo!
Wir haben uns vor einiger Zeit einen Minibagger von einem Baumaschienenverleiher geliehen.
Meinem Mann ist dann ein kleines Mißgeschick passiert, wobei eine Seitenscheibe des Baggers kaputt gegangen ist.
Als wir den Bagger zurück gebracht haben, wurde uns gesagt, dass dieser Schaden nicht durch die beim Verleiher abgeschlossene Versicherung abgedeckt sei und wir den Schaden selber zu begleichen hätten.
Für mich war klar, dass dies ein Fall für unsere private Haftpflichtversicherung sei.
Am Telefon wurde uns dann auch gesagt, das dies ein typischer Haftpflichtfall sei, doch nun bekamen wir gestern ein Schreiben von unserer Versicherung, in welchem sie jetzt sagen, dass sie den Schaden nicht übernehmen werden, weil es sich um einen fremden Gegenstand handelt, welchen wir gemietet haben.
Was meint ihr dazu????
Ist die Haftpflichtversicherung nicht verpflichtet in solchen Fällen einzuspringen?? Wozu haben wir denn sonst eine private Haftpflichtversichrung abgeschlossen, wenn Schäden an fremden Gegenständen nicht übernommen werden.
Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten.
Mfg
Anne
Muss das die Haftpflichtversicherung übernehmen??
Schaden an geliehenen Gegenstaenden ist ausgeschlossen- das steht immer im Kliengedruckten. Fremde Gegenstaende sind nur die, die im Besitz und Eigentum DRitter sind.Geliehene Gegenstaende sind aber in Deinem Besitz.
Haftpflicht meint bspw. Du laesst bei jemand anders das Porzellan fallen, schuettest jemand Wein aufs Kleind, wirfst was um im Kaufhaus etc.pp.- aber nicht Schaden an ashcen, die Du Dir geliehen oder gemietet hast.
Benedikte
Ist es dann vielleicht ein Fall für die Hausratversicherung, oder bleibe ich tatsächlich auf dem Schaden sitzen????
hausrat springt meist nur in fällen von diebstahl, einbruch, wasserrohrbruch, feuer etc. ein.
und sowas ist ja - zum glück!!! nicht passiert!
fürs nächste mal: über ne kasko-versicherung nachdenken beim ausleihen von geräten.
LG
Luise
Hallo Anne!
Ziemlich blöd. Stimmt auch, das die Versicherung dafür nicht auf kommt. ist leider so!
Anders wäre es, wenn ein guter Bekannter von euch, euch einen gefallen tun wollte und euch den Bagger geliehen hätte. Dann würde die Vers. dafür aufkommen.
Tut mir echt leid für euch.
Trotzdem viel Glück L.G Claudia
Hallo,
nein, die Haftpflichtversicherung tritt üblicherweise nicht bei Schäden an geliehenen Gegenständen ein.
Wir hatten einen ähnlichen Fall schonmal, als wir privat etwas ausgeliehen hatten, und mußten uns belehren lassen, daß es im "Kleingedruckten" ausgeschlossen ist. Sicherheitshalber kannst Du ja noch mal einen Blick in Deine Versicherungsbedingungen werfen.
VG
Susi