PKV - Arbeitgeberzuschuss Kinder

Hallo Experten

vielleicht kann mir jemand bei folgender Fragestellung helfen:

Wir sind alle privat versichert (Mann, Frau, 2 Kinder). Bislang sind beider Kinder bei meinem Mann mit eigenem Tarif versichert. Er bekommt von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss für die Kinder und schöpft die Höchstgrenze aus (295 Euro). Nun ist es aber so, dass er die Höchstgrenze bereits mit einem Kind ausschöpfen würde.

Ich arbeite bald Teilzeit und bekomme dann den einkommensabhängigen Arbeitgeberzuschuss, der aber weit unter der möglichen Höchstgrenze von 295 Euro liegt.

Meine Frage, in welcher Höhe ist der Arbeitgeberzuschuss für mich begrenzt, wenn ein Kind bei mir mit eigenem Beitrag versichert ist:

a - einkommensabhängig - also 7,3% auf mein Einkommen derzeit
b - auf die mögliche Höchstgrenze von 295 Euro

Wir überlegen, ob es Sinn macht, dass ein Kind zu mir wechselt.
Bitte nur antworten, wenn ihr die Antwort definitiv wisst. Vielen Dank schon mal!

VG
B

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Hallo,
Was ich dir schreibe, wurde mir so auch nur von einem Versicherungsvertreter gesagt damals. Es betraf uns nur teilweise.
Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten bis zur Hälfte, maximal jedoch bis zu der Höhe des AG-Anteils der GKV. Da du nur Teilzeit arbeitest, wird hier auch ein entsprechend geringerer Satz übernommen. Also wenn du z.B. noch 50% arbeitest, dann zahlt die KK letztendlich nur noch 25%. Dann ist bei dir der Höchstbetrag die 50%. Auf die mögliche Höchstgrenze kommst du nicht.
Der AG kann nur dann die Kosten für das Kind übernehmen, wenn in der Versicherungspolice der Arbeitnehmer auch der Versicherungsnehmer ist.

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Ich glaube das mit dem Versicherungsnehmer ist egal, meine Tochter ist bei der Versicherung meines Mannes mit eigenem Vertrag (er ist also VN), trotzdem bekomme ich von meinem AG den Zuschuss.

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Hallo,

also wenn ich einen Sohn mit seinem Vertrag auf mich rüberziehe (jetzt sind sie beide mit eigenem Vertrag am Papa anhängend), dann käme ich doch auf die Höchstgrenze?

VGB

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Du bekommst nur die 7,3 % deines Einkommens, welche du auch bei gesetzlicher Versicherung bekommen würdest. Alles andere würde gegen das AGG verstoßen. Sorry.