Hat man Anspruch auf einen Kita-Platz trotz evtl. Arbeitslosigkeit?

Hallo,

ich wills mal kurz machen. Ich habe Kinder von 10 J., 5. J und Zwillinge von bald 1 Jahr, also insgesamt 4 Kinder. Ich bin seit ca. 15 Jahren in einer Anwaltskanzlei beschäftigt, habe auch als die ersten beiden Kinder noch sehr klein waren, immer gearbeitet, weil mein Mann in Wechselschicht tätig war. So war immer einer von uns zu Hause zur Betreuung.

Derzeit bin ich in Elternzeit, die Zwillis werden jetzt ein Jahr alt. Ich habe (theoretisch) 3 Jahre Elternzeit pro Forma beantragt, mit meiner Chefin aber vereinbart, auch früher zurückkehren zu können, sollte es möglich sein. Passend dazu habe ich bereits in unserem Kindergarten (unser Sohn geht da noch hin) Kita-Plätze ab dem 2. Geburtstag (also U-3-Betreuung) unserer Zwillis beantragt. Dieser Platz ist mir sehr sicher, da ich die Leitung gut kenne bzw. unser Sohn da noch als Geschwisterkind zählt.

Jetzt habe ich erfahren, dass meine Chefin die Kanzlei schliessen und an einem anderen Standort unter anderen Voraussetzungen aufbauen will. Ich weiss derzeit noch nicht, ob ich nach der Neueröffnung dort noch arbeiten kann, da mein ganzer bisheriger Tätigkeitsbereich wegfallen wird. Habe noch nichts offizielles, aber ich muss evtl. mit einer Kündigung nach der Elternzeit rechnen. Was ist dann mit dem beantragten Kita-Platz? Kann ich den vergessen? Normalerweise stehen diese Plätze wohl nur berufstätigen Eltern zu, aber ohne diese Betreuung kann ich doch noch länger nicht arbeiten. Mein Mann fällt in der Betreuung weg, da er bei seinem neuen Arbeitgeber von morgens bis spätnachmittags arbeitet, d.h. die komplette Kinderbetreuung liegt bei mir.

Muss ich dann eine Tagesmutter in Anspruch nehmen? Der Kindergarten ist mir ehrlich gesagt lieber...(auch weil ich die Leute dort seit Jahren kenne).

Habe so gar keinen Plan im Moment. Vielleicht kennt sich jemand aus?

Danke #herzlich

1

Hallo,
ob und wenn ja inwiefern es eine Art "Ranking" bei der Vegrabe von KiGa-Plätzen bei euch gibt, kann dir nur der Träger der Einrichtung selber sagen, niemand hier, sorry.

Dir viel Glück und Erfolg!!!

4

Sie fragte ja nicht, ob sie Anspruch auf einen Platz in der Einrichtung hat. Aber auf einen generellen Betreuungsplatz hat sie in ganz Deutschland einen Rechtsanspruch!

6

aber nicht auf einen Platz in einer BESTIMMTEN Einrichtung

weiteren Kommentar laden
2

Du hast inzwischen ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-Platz, unabhängig von einer Arbeit!

3

Selbst wenn du gekündigt wirst, hast du doch noch ein Jahr Zeit, eine neue Stelle zu finden.

Bis die Zwillis in die Krippe kommen, wird niemand einen Tätigkeitsnachweis verlangen. Falls du dann arbeitslos bist, könnte es sein, dass auf Teilzeitplätze gekürzt wird. Die bekommst du aber in jedem Fall, egal ob du arbeitest oder nicht.

5

"Normalerweise stehen diese Plätze wohl nur berufstätigen Eltern zu,"

das stimmt nicht und wäre schon rechtlich ein unding, da nur dann ein alg1-bezug möglich ist, wenn man nachweislich einem betreuungsplatz hat und dem arbeitsmarkt zur verfügung steht.

wie und was in ein ranking einfließt kann man so nicht sagen, ich habe von selbst schon die aussage gehört, die dringlichkeit bei 2 berufstätigen wäre geringer!!!!!, weil, halt dich fest: es ja immernoch ein gehalt gäbe, müsste der andere aussetzen. mach dir keine sorgen, noch hast du einen job.

v.

8

"Das stimmt nicht und wäre schon rechtlich ein unding, da nur dann ein alg1-bezug möglich ist, wenn man nachweislich einem betreuungsplatz hat und dem arbeitsmarkt zur verfügung steht."

Genau das ist aber bis zur neuen Rechtsprechung so gewesen.
Ohne Betreuung keine Jobsuche, ohne Job keinen Betreuungsplatz.

9

Hallo,

leider kann ich erst heute antworten. Habs das ganze WE nicht an den Pc geschafft, da die Kinder mich voll in Beschlag genommen haben. Danke erstmal für eure zahlreichen Antworten. Das mit dem neuen Recht ab dem 1. Geburtstag hab ich auch schon gehört und mir ist auch klar, dass bei Doppelverdienern eher einer zurückstecken muss, als bei Alleinerziehenden. Will das auch nicht in Frage stellen, aber ich denke ,dass ich eben gerade wegen unserer zahlreichen Kinder arbeiten gehen muss, die sind ja auch nicht billig :-)

So lange ich Elterngeld bekomme (bis zum 2. Geburtstag) kommen wir ohne jeglichen Leistungsbezug über die Runden. Ich befürchte nur, dass - wenn ich dann nicht arbeiten gehen kann - uns mal eben viel Geld fehlt und wir dann doch zum Amt gehen müssen, was ich nicht möchte. Habe immer selbst mein Geld verdient , die letzten Jahre zwar nur in Teilzeit, aber immerhin.

Habe nochmal bei meiner Chefin nachgehakt, sie scheint mich behalten zu wollen. Genaueres weiss ich aber erst in ein paar Monaten, wenn sie die NEueröffnung hinter sich hat (und wenn die Kanzlei dann noch läuft)...

Vielen Dank für eure Antworten und eine schöne Woche

weitere Kommentare laden