Darf Arbeitgeber Verlängerung der Elternzeit ablehnen?

Hallo zusammen,

am 22.03.2012 wurde unser Kind geboren.
Zeitgleich zum Antrag auf Elternzeit für die ersten zwei Lebensjahre (22.03.2012 - 21.03.2014) habe ich beantragt, dass ich das 3. Jahr der Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr (ohne fixen Zeitpunkt) übetragen möchte. Der AG hat dieser Übertragung bereits zugestimmt.
Da nun keine Einigung bzgl. Wiedereinstieg in Teilzeit nach 2 Jahren in Aussicht ist, habe ich den AG fristgerecht am 23.01.2014 schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich das 3. Jahr der Elternzeit gleich im Anschluss an die vorangegangenen zwei Jahre nehmen werde. Dies bedarf somit in dieser Form keiner Zustimmung des AG.

Der AG lehnte nun die Verlängerung der Elternzeit dennoch aus dringenden betriebsbedingten Gründen ab.

Telefonische Begründung: Ich hätte mich mit dem angegebenen Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr festgelegt und nun sei eine Zustimmung des AG notwendig.
Sein Verständnis sei so, dass ich erst wieder ab dem 3. Geburtstag Elternzeit genommen werden kann.

Darf der AG das so ablehnen?
Beginnt das 3 Lebensjahr nicht am 2. Geburtstag des Kindes?

Vielen Dank für die Antworten!

1

Hallo,

folgendes habe ich gefunden:

"Wer sich von Anfang an für zwei Jahre festlegt, kann ohne die Zustimmung
des Arbeitgebers das dritte Jahr noch an die Elternzeit dranhängen. Die
weitere Freistellung muss jedoch spätestens sieben Wochen vor dem 2.
Geburtstag des Kindes beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden."

Was aber das dritte Jahr betrifft, dazu steht folgendes:

"Ein Zeitraum von zwölf Monaten der Elternzeit kann – mit Einverständnis des Arbeitgebers – auch auf die Jahre zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden. Eine solche Übertragung muss aber bereits vor dem 3. Geburtstag
angekündigt werden."

http://www.dbv-gewerkschaft.de/fileadmin/user_upload/pdf/Elternzeit_planen.pdf

Fazit nach meinem Verständnis: deine Formulierung für das Dritte Jahr hinsichtlich des Zeitraumes war nicht ganz korrekt. Da du aber eh 2 Jahre beantragt hast, kannst du das dritte Jahr dran hängen, ohne dass es eine Zustimmung durch den AG bedarf

2

Vielen Dank! Das habe ich auch schon gefunden.
Ich habe mich bei meinem Antrag an den Musterantrag von Stiftung Warentest gehalten.

Problem ist aber jetzt, dass der AG sagt, dass er nun ablehnen kann, weil ich diesen Zusatz "zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr" übertragen möchte.

3

ich meinte natürlich angegeben und nicht übertrage ;-)

4

Ich würde sagen, der AG hat Recht. Hängt aber von deiner Formulierung ab, denn das 3. Lebensjahr wäre ja vom 2.-3. Geburtstag. Hast du auf Zeiten zwischen dem Ende des 3. Lebensjahres und dem 8. Lebensjahr übertragen, dann hat der AG natürlich Recht, dass du eine Aussetzung des Antrages hättest beantragen müssen, die kann der AG natürlich ablehnen.

Wie gesagt, dann hat der AG Recht, wenn du es auf Zeiten nach dem 3. Geburtstag bis zum 8. Geburtstag übertragen hast. Wenn dir bei der Formulierung aber ein Fehler unterlaufen ist, dann kannst du jetzt Elternzeit nehmen.

Wobei die Frage ist, warum du jetzt weiter Elternzeit nehmen willst, das sollte eh auch wichtig für die Ablehnung sein.

5

Ich habe es aber nicht auf eine Zeit zwischen dem 3. und 8. GEBURTSTAG sondern zwischen dem 3. und 8. LEBENSJAHR übertragen.
Nach meiner Definition beginnt das 3. Lebensjahr an seinem 2. Geburtstag.

Wie verhält es sich hier? Und ist hier der Grund der Elternzeitverlängerung ausschlaggebend? Ich denke nicht, oder?

6

Hast du mal nachgeschaut, wie der AG es bestätigt hat? Hat der sich auch an deinen Formulierungsfehler gehalten?
Dann kannst du das natürlich machen, auch wenn die Formulierung natürlich total unlogisch ist, weil du ja da nichts übertragen musst, wenn du das Jahr im 3. Lebensjahr nimmst, aber das ist ja dann egal ;)

weitere Kommentare laden