Wer muss Bestattung bezahlen?

Hallo,

der Vater eines Freundes ist verstorben.

Die Frau, die ihn zuletzt gepflegt hat, hat die Bestattung in Auftrag gegeben.

Die Verwandten wissen bislang nicht, wann und wo die Bestattung stattfinden soll.

Müssen sie als Erben trotzdem die Kosten tragen, auch wenn sie den Auftrag nicht erteilt haben und möglicherweise nicht mit der Art der Bestattung (wohl eine Feuerbestattung) nicht einverstanden sind?

GLG

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Hallo

Wer die Musik bestellt, zahlt sie auch. Also muss sie erstmal zahlen.

Rein rechtlich sind die Verwandten 1 Grades( Kinder) oder halt die Ehefrau zuständig.

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Hallo,

o.k. Danke!

GLG

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Das Gesetz sagt ganz klar, dass die nächsten Verwandten das bezahlen müssen. Die Art der Bestattung legen eigentlich nicht die Verwandten, sondern der Verstorbene fest. Ganz besonders dann, wenn genügend Geld im Nachlass vorhanden ist.

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Hallo,

danke auch Dir.

Die Art der Bestattung ist vom Verstorbenen nicht festgelegt worden.

GLG

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Nur wenn die Bekannte einfach so was in Auftrag gibt, muss sie das auch zahlen.
Sie kann ja schlecht bestimmen, was das kosten soll

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Hallo,

rein rechtlich muß eine Bestattung aus der Hinterlassenschaft bezahlt werden.

Das heißt, der Bestatter wird sich an die Dame wenden die die Bestattung in Auftrag gegeben hat. Diese muß (weil sie den Auftrag ausgelöst hat) in Vorleistung gehen und wird auch weiterhin der Ansprechpartner des Bestatters bleiben).

Das Geld kann sie sich aber wenn Vermögen hinterlassen wurde zurück holen. Allerdings nur in ortüblicher Höhe.....

Ist keine Hinterlassenschaft vorhanden dann hat sie die Bestattung selbst zu zahlen....

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Da die Frau die Bestattung veranlasst hat, muss sie diese auch bezahlen.

Ansosonsten wäre dein Freund, als Sohn, verpflichtet sich um die Bestattung zu kümmern und diese auch zu bezahlen.
Im schlimmesten Fall würde die Stadtverwaltung die Besattung vornehmen und die Rechnung an deinen Freund schicken.

Dieser Fall ist aber hier nicht aufgetreten. Die Frau hat bestellt - die Frau bezahlt.
Inwiefern sie dann privatrechtlich gegen deinen Freund vorgehen kann weiß ich nicht, wobei ich der Auffassung bin dass man sich mal hätte in Verbindung setzen können VORHER.

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Hallo,

#danke

GLG