Kennt sich jemand mit Familienversicherung bei Stiefkindern aus?

Hallo,

kennt sich jemand mit der Familenversicherung bei Stiefkindern (blödes Wort) aus?

Ich werde mich demnächst über meinen Mann familienversichern müssen. Für mich und die beiden kleineren Kids dürfte das kein Problem sein. Meine älteste Tochter ist aber aus einer anderen Beziehung, insofern würde sie ggf. nur als "Stiefkind" mit versichert werden können.

Nun habe ich mal gegoogelt, die Berechnung dazu scheint ja recht kompliziert zu sein. Und es besteht wohl die Möglichkeit, dass eine Familienversicherung nicht geht, wenn mein Mann den Unterhalt nicht überwiegend für meine Tochter aufbringt gem. der Berechnung.

Nun gut. So ist das wohl und das muß dann halt berechnet werden. Weiß jemand, wie sich sowas berechnet? Also ich verdiene nichts, meine Tochter hat halt diese 357 EUR Unterhalt. Ich würde gerne mal überschlagen, ab welchem Einkommen, mein Mann da als überwiegend Unterhaltszahlender angesehen würde. Es wäre ja einfacher für uns , wenn sie bei ihm mit versichert wäre.

Ich mache mir jetzt allerdings gerade mehr Gedanken darüber, wie zu verfahren ist, wenn der Familienversicherung bzgl. meiner ältesten Tochter nicht zugestimmt wird.

Wie versichert man sie dann? Über den leiblichen Vater? Der zahlt pro Monat Unterhalt (357 EUR). Ansonsten besteht da allerdings kein/kaum Kontakt, ich kann mir nicht vorstellen, dass der da so einfach mitziehen würde.

Jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass ich die Familienversicherung auch selber bei der Krankenkasse des leiblichen Vaters beantragen könnte, also ohne sein Zutun? Stimmt das? Und wenn das geht, wie kommt man dann an die Krankenkassenkarte? Die bräuchte ich ja. Aber wenn sie zu ihm gesendet wird, dann rückt er sie ja nicht unbedingt raus. Obendrein wohnt er auch ganz woanders. #kratz

Kennt sich da wer aus? Und spielt das Sorgerecht dabei eine Rolle? Das liegt nur bei mir.

LG
klaxx

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Also solange der leibliche Papa nicht gerade in der PKV versichert ist, ist das alles eigentlich völlig unproblematisch.

Falls ihr die Bedingungen für die Versicherung über deinen Mann nicht erfüllt, dann kann sie über ihren leiblichen Vater versichert werden.

2

Hallo,

nein, in einer PKV ist er zum Glück nicht. Er ist in einer gesetzlichen Krankenkasse, die ich zum Glück auch weiß.

Weiß Du, ob ich das dann ggf. auch selber dort beantragen könnte? Also falls der leibliche Vater da auf stur stellen sollte?

LG
klaxx

3

So weit ich das weiß, muss derjenige die Familienversicherung beantragen, über den die Familienversicherung dann auch läuft. Derjenige muss zumindest bei meiner KK unterschreiben. In eurem Fall ist das der leibliche Vater.

Aber warum sollte sich der Vater denn querstellen, es kostet ihn doch nichts - außer dem Ausfüllen eines kleinen Formulars und seiner Unterschrift.

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Hallo..

Wir haben das vor 2 Jahren gehabt und seitdem gehe ich Teilzeit arbeiten, da mein großer Sohn sonst privat versichert werden müsste.

Überwiegender Untehalt grob= Nettoeinkommen deines Mannes : durch Personen und das muss mehr sein wie der Kindesunterhalt.

Zur Not wird das Kind in deinem Fall zwangsversichert bei deinem Ex, da es in Deutschland eine Versicherungspflicht gibt. Uns wurde damals die Krankenversicherung rückwirkend für 3 Monate gekündigt und eine Rechnung für die Private geschickt. Der Kindsvater meines Sohnes arbeitete bei einem amerikanischem Arbeitgeber und lebte in Asien.

Gruß

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Hallo,

na, das ist ja noch besser.#zitter

Und dann heißt es immer, in Deutschland könne jeder so einfach versichert werden.

Hättet Ihr denn nicht notfalls dir Möglichkeit gehabt, Euren Sohn freiwillig in einer Pflichtversicherung zu versichern? Sowas hätte ich dann noch vermutet.

LG
klaxx