Guten Morgen,
ich brauche mal dringend einen Rat, denn mir ist da jetzt was ganz blödes passiert.
Folgendes: Am 28. April 2006 habe ich Post von einer Anwaltskanzlei bekommen, eine Rechnung über 216,37€. Ich wollte mich im November 02 von meinem Ex scheiden lassen und habe diese Rechtsanwaltkanzlei aufgesucht. Ich hatte zwei Termine dort und all das sollte über Prozesskostenbeihilfe laufen. Im Januar 03 habe ich bei der Kanzlei angerufen und denen mitgeteilt, daß die Scheidungssache hinfällig wäre, da ich meinem EX noch eine Chance geben wollte.
Ja und dann kam jetzt im April dieser Brief:
"Sehr geehrte Frau....
in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass bei uns aufgrund unserer Kostenrechnung vom 24.11.04 noch ein Betrag in Höhe von 194,37 offen steht.
Ferner teilen wir Ihnen mit, dass noch weitere Kosten in Höhe von 22,00€ durch Einwohnermeldeamtanfragen entstanden sind.
Wir bitten Sie, den Gesamtbetrag in Höhe von 216,37€ nunmehr zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
...."
Ich habe am 02.Mai 06 einen Antwortbrief dort hingeschickt. Ersteinmal hatte ich ein paar Fragen zu dem Brief:
- Wie sich die Summe zusammensetzt (Auflistung der Kosten)
- Wieso erst zwi Jahre nach Abbruch des Scheidungsverfahrens an diese Rechnung gedacht wurde
- Wieso die Kosten nicht über die Prozesskostenbeihilfe gelaufen sind
Desweiteren habe ich der Kanzlei mitgeteilt, daß ich die Summe momentan nicht zahlen kann, da ich ALG II bekomme und ich auch ehrlich nicht damit gerechnet habe eine Rechnung über eine solche Summe irgendwo offen zu haben.
Jetzut warte ich jeden Tag auf Post von der Kanzlei, aber bis jetzt kam nichts. Ich weiß auch gar nicht, wie ich mich weiter verhalten soll. Die Verjährungsfrist beträgt ja auch drei Jahre.
Was würdet ihr mir raten?
Danke
LG Jessie
Nach 4 Jahren Rechnung vom Anwalt bekommen-Wer weiß Rat? Wichtig
Hallo Jessie
Du schreibst, dass die Verjährung drei Jahre beträgt, hast im Januar 03 das letzte mal Kontakt mit der Kanzlei gehabt und sie schicken dir im April 06 eine Rechnung. Ganz ehrlich: die Rechnung ist für mich verjährt.
Warum fällt es denen erst nach über drei Jahren ein dir eine Rechnung zu schicken
Ich denke nicht, dass du von denen nochmal etwas hören wirst. Die Rechnung hätten sie dir schon viel eher schicken können.
Alles Gute
Ciara
Hallo Jessie!
Meiner Meinung nach ist es so, dass die Verjährungsfrist beginnt, sobald eine prüfbare Schlussrechnung erfolgt. Inwieweit es dafür Fristen gibt, ist mir leider nicht bekannt.
Ich traue einem Rechtsanwalt im allgemeinen jedoch nicht solch eine Nachlässigkeit zu, dass er eine Rechnung vergisst.
Ist es wirklich die erste Rechnung, die du so verspätet erhälst? Eine Verzögerung ist mit Sicherheit auch auf den Umstand des Wohnortwechsels zurückzuführen, daher auch die EMA Kosten. Allerdings dauert so etwas in der Regel keine drei Jahre.
Ist damals Scheidungsantrag gestellt worden?
Falls ja, musstest du mit Sicherheit ein Formular für die Prozesskostenhilfe ausfüllen und mit zahlreichen Belegen deine wirtschaftliche Situation nachweisen. Ist das alles erledigt worden? Denn falls du die Belege nicht eingereicht hast, Scheidungsantrag aber gestellt wurde, ist es sehr gut möglich, dass die Kosten zu deinen Lasten gehen.
Welche §§ wurden in dieser "Rechnung" aufgeführt?
Würde dir wirklich gerne helfen, soweit ich kann. Aber ich werde nicht ganz schlau....
LG,
S.
Es wurde überhaupt keine Auflistung mitgeschickt. Ich weiß nicht wofür sie das Geld wollen. Außer die 22€ für das Einwohnermeldeamt.
Ich finde es komisch, daß sie nach einer solch langen Zeit erst mit einer Rechnung kommen.Ich meine da sind fast 31/2 Jahre zwischen. Ich rechne ja nicht damit, daß ich nach 31/2 Jahren eine Rechnung über eine solche Summe. Schlicht und einfach, ich habe das Geld einfach nicht um die Rechnung zu zahlen.
Was mich auch stutzig macht, daß keine Auflistung dabei war. Auf mein Antwortschreiben kam auch noch keine Reaktion.
LG Jessie
Die Kostennote ist ganz legitim. Wurde dir die Prozesskostenhilfe damals denn schon bewährt? Hast du einen Bescheid darüber? Wenn nicht, dann wurde sie vermutlich noch gar nicht gewährt und du hast dann zurückgezogen und damit ist die Prozesskostenhilfe hinfällig. Selbst wenn sie gewährt wurde, kann sie wieder zurückgezogen worden sein, weil du das nicht durchgezogen hast.
Bei Anwälten ist das auch ganz normal, dass Sachen für längere Zeit auf Wiedervorlage gelegt werden. Je nachdem was es für eine Sache ist wird sie nur ein paar Tage, ein paar Wochen oder manchmal auch ein Jahr auf Wiedervorlage gelegt. Von daher kann die lange Zeit zustande kommen.
Wodurch sind denn die EMA-Kosten zustande gekommen? Bist du in der Zwischenzeit umgezogen, so dass er erst mal rausfinden musste wo du bist?