Umzug in Elternzeit

Hallo,

ich habe eine Frage:

Und zwar müssen wir demnächst umziehen, da mein Mann ein neuen Job hat, der ca 500km weit weg von unserem jetztigen Wohnort ist.

Jetzt bin ich mir aber unsicher, wie ich das mit meiner Arbeitstelle regeln muss.

Wir sind im Februar Eltern geworden, sodass ich bis mitte April noch in Mutterschutz bin, danach dann 10 Monate in Elternzeit, soweit ist das mit meinem Chef schon besprochen.
Ende April müssten wir dann umziehen und mein Chef weiß davon noch nichts, da wir heute erst die feste Zusage bekommen haben.
Ich muss eh anfang April nochmal zu meiner Arbeit, da mein Chef noch irgendetwas mit mir besprechen will, aber da er bei sowas keine Ahnung von etwas hat, hoffe ich hier antworten zu finden.

Muss ich meinen Job kündigen? Bekomme ich dann trotzdem mein Elterngeld? Oder muss ich bis nächsten Februar noch bei ihm angestellt bleiben, und halt zum ende hin erst kündigen?

Danke vorab

LG Feelia

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Gut wäre es, wenn du mit deinem Chef reden könntest, dass du zwei Jahre Elternzeit nimmst und dann darüber beitragsfrei krankenversichert bist.
Du kannst dann im 2. Jahr aber auch ALGI beantragen bzw. eben bei einem neuen AG anfangen und erst nach der Probezeit kündigen.

Zum Umzug musst du nicht kündigen!

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Ich möchte mir zum Februar eh einen neuen Job suchen, das hätte ich aber auch gemacht, wenn wir hier geblieben wären, da ich mit meiner jetztigen Arbeitstelle unzufrieden bin.
Also kann alles so bleiben wie es jetzt ist und ich kündige erst, wenn ich einen neuen Job hab?

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Genau, wobei ich eben erst nach Ende der Probezeit kündigen würde.
Deshalb der Vorschlag dem AG zu sagen, du willst länger Elternzeit nehmen.
Kündigst du dann vorher ist die Elternzeit ja eh früher beendet.

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Das Elterngeld gibt es Auf jeden fall weiter, das ist nicht von deiner Beschäftigung abhängig. Wenn du allerdings demnächst kündigst und nach dem elterngeldbezug noch keinen Job gefunden hast, kann es sein das dann noch die 3 monatige sperre für alg1 folgt. Bin da aber nicht sicher.

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Nein, eine Sperre gibt es nicht, wenn sie wegen des Jobs des Partners umziehen.
Aber sie muss sich nach dem Elterngeld dann selber krankenversichern, wenn sie nicht gleich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Deshalb bietet es sich eben an, erst später zu kündigen.