Elterngeld Mischeinkünfte - Gewinn hoch halten?

Hallo,

ich habe eine Frage zur Berechnung meines Elterngeldes.
Ich beziehe Mischeinkünfte, d.h. ich bin in einem Angestelltenverhältnis tätig und beziehe zudem Einkünfte aus einer Honorartätigkeit.
Mein Kind kommt im Mai zur Welt und als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld wird der Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2013 genommen.
Nun sitze ich gerade an meiner Steuererklärung und frage mich, ob es sinnvoll ist, den Gewinn aus der Honorartätigkeit möglichst hoch zu halten, d.h. möglichst wenig Betriebsausgaben anzugeben? Das würde ja bedeuten, dass ich mehr Steuern nachzahlen muss.
Kennt sich hier Jemand aus und hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank!

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Deine Steuerabrechnung hat doch nichts mit dem Elterngeld zu tun, oder irre ich?

Wichtig sind doch da die erzielten Einkünfte.

In dem Fall: Angestelltenverhältnis und Honorarvertrag.

Ich würde zudem (bzgl. Steuererklärung) angeben, was anzugeben ist. Hattest du höhere Betriebsausgaben, dann gib die an. Was bringt denn da ein Herumgeklüngel?

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Für den Bereich des Honorarvertrages ist es eine selbstständige Tätigkeit und damit nur der reine Gewinn und nicht nur die Einnahmen Berechnungsgrundlage für das Elterngeld.

http://www.rechtsanwalt-koeper.de/index.php/global/artikel/elterngeld_selbstaendige_2013
http://www.test.de/Elterngeld-Sonderfall-Selbststaendige-4145429-4145434/

Daher lohnt es sich gegenzurechnen, ob die durch höheren Gewinn im Berechnungszeitraum erhöhte Zahlung des Elterngelds die Steuerersparnis durch Geltendmachung der Betriebsausgaben übersteigt.

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Ja, genau, das denke ich eben auch, aber wie kann ich das gegen rechnen?
Die Elterngeldrechner im Internet sind alle nicht für Mischeinkünfte konzipiert, somit habe ich überhaupt keinen Anhaltspunkt :-(.
Hat da Jemand eine Idee?

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Das macht durchaus Sinn da das Elterngeld anteilig für die Honorartätigkeit vom Gewinn berechnet wird. Je nach Höhe des damit mehr erzielten Elterngeldes kann man versuchen die Steuerlast gegnzurechnen.

Zur rechtlich sicheren Gewinnoptimierung durch nicht angeben von Betriebsausgaben kann ich nichts sagen da sollte man sich mal mit einem Steuerfachmann(frau) unterhalten.

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Für das Elterngeld ist das sinnvoll.
Damit musst du dann evtl. jetzt Steuern nachzahlen, wenn du die Kosten nicht an anderer Stelle absetzen kannst.

Aber das Elterngeld wird dann höher.

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Meinst Du mit an anderer Stelle die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit? Könnte ich versuchen alle meine Ausgaben dort geltend zu machen, damit der Gewinn hoch bleibt? Die Elterngeldstelle zieht doch nur eine Pauschale ab für die Werbungskosten aus nicht-selbständiger Arbeit, oder?

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Genau, manchmal geht das ja.

Z.B. habe ich mir bei Büroartikeln genau überlegt, wofür ich die als Werbungskosten in der Steuererklärung angebe, denn Papier z.B. brauche ich sowohl in der Schule (also in der nicht-selbstständigen Tätigkeit) als auch im Büro bei beiden Gewerben ;)