schwanger mit ALG I, alleinstehend, was steht mir zu?

Hallo zusammen,

ich bin seit dem 10.12. arbeitslos und beziehe ALG I.
Nun bin ich schwanger, ET wäre der 30.11, also quasi genau zum ende des Jahres für Arbeitslosengeldes.
Ich lebe mit dem Vater des Kindes nicht zusammen, zudem ist der Hartz IV Empfänger.

Nun weiss ich nicht wie ich das finanziell stämmen soll. Würde mir auch mit ALG I ein Zuschuss vom Amt für die Babyausstattung zustehen?

Erziehungsgeld wäre das nur der Mindestsatz oder wird das ALG I wie Einkommen vom Arbeitgeber angesehen sodass sich dieses danach berechnet?
Unterhalt wäre ja Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt in dem Fall.
Bekomme ich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse auch bei Arbeitslosigkeit?

Bin gerade etwas überfordert, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

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Am schönsten wäre es natürlich, du würdest eine neue Stelle finden. Wöre finanziell ja auch besser. Es gibt auch AGs die Schwangere einstellen.

Alg 1 bekommst du bis zum muttershcutz, im Mutterschutz von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in HÖhe des ALG1, Elterngeld, KIndergeld, Unterhalt (bzw. Unterhaltsvorschuss in deinem Fall) nach der Geburt.

Zuschuss erhältst du nicht vom Amt, könntest aber zu Caritas oder Diakonie etc. gehen und einen Antrag stellen.

Ansonsten hast du ja noch paar MOnate Zeit, um Sachen nach und nach anzuschaffen.

lg, verena

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Hallo Verena,

danke für die schnelle Antwort.
Ich soll nächste Woche bei einem AG Probearbeiten, weiss noch gar nicht ob ich das machen soll und wie ich mich verhalten soll. Wusste beim Vorstellungsgespräch noch nicht dass ich schwanger bin.

Weisst du denn ob das Elterngeld dann der Mindestsatz sein wird oder wird das nach meinem ALG I berechnet?

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klar gehst du Probearbeiten!

Das Elterngeld ist dann der MIndestsatz, Monate mit ALG werden mit 0 angesetzt.

Deshalb ist es ja umso wichtiger, dass du wieder nen Job findest. Vielleicht hast du ja Glück.

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Hallo,

im Moment würde dir wohl kein Zuschuss zustehen. Diesen bekommst Du nur, wenn du im ALG2 Bezug stehst oder einen Anspruch hast, der über dein Arbeitslosengeld hinaus geht. Es gibt auch Menschen, die sowohl AlG1 als auch ALG2 beziehen. Als mein Mann damals arbeitslos wurde, wurde ihm gesagt, dass es die Möglichkeit gibt ergänzend zum ALG 1, ALG2 zu beziehen, was wir aber nicht gemacht haben. Aber es geht.

Es ist daher abhängig von der Höhe deines Arbeitslosengeldes, ob Du noch ergänzende Leistungen und damit auch eine Babyausstattung (wenn es das überhaupt noch gibt) bekommst.

LG

Carola

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Ja, Mutterschaftsgeld bekommst du in Höhe des ALGI, danach dann Elterngeld (Was sich aus dem Einkommen Oktober 2013 bis September 2014 berechnet. Wenn du also in den Monaten Oktober bis Dezember mehr als 4600 Euro Einkommen insgesamt hattest, dann gibt es mehr als 300 Euro ).
Danach steht dir dann wieder ALGI zu (ca. 7 Monate), wenn du einen Betreuungsplatz für dein Kind hast.