Änderungsvertrag - befristete Stundenreduzierung

Hallo,

ich habe seit 1996 bis zur Geburt unseres Kindes im Jahr 2010 ganztags im öffentl. Dienst als Angestellte gearbeitet. Dann nach der Elternzeit seit Anfang 2013 bis jetzt arbeite ich 24 Stunden pro Woche. Diese möchte ich jetzt für 1 Jahr ab 01.04.14 auf 20 Stunden reduzieren. Danach würde ich gerne wieder die 24 Stunden arbeiten (oder evtl. noch weiterhin 20 Stunden, je nachdem wie es dann ist, aber auf keinen Fall möchte ich dann wieder ganztags arbeiten.
Das habe ich also meinem AG schriftl. mitgeteilt, und er hat mir jetzt einen Änderungsvertrag zugeschickt. In diesem steht folgendes:

Der Arbeitsvertrag vom 01.12. 1996, zuletzt geändert durch Änderungsvertrag vom 10.01.13, wird wie folgt geändert:

die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ab 01.04.14 bis 31.03.15 wöchtentl. 20 Stunden.
Im übrigen bleiben die Regelungen des Arbeitsvertrages vom 01.12.96 unverändert.
Dieser Änderungsvertrag tritt am 01.04.14 in Kraft.

Jetzt frage ich mich: sollte ich da nicht noch einen Zusatz reinschreiben lassen, dass ich nach dem 31.03.15 dann wieder 24 Stunden arbeiten möchte (und nicht ganztags)?

Kennt sich da jemand aus?
Ich würde mich sehr über Tipps freuen.

LG Petra

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Ich denke, dass kannst du dann immer noch machen, wichtig ist ja, dass dein Vollzeitvertrag erhalten bleibt.

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Aber ich möchte ja nicht in 1 Jahr Vollzeit arbeiten. Und wenn der AG mir "böse" wollte dann könnte er mir doch theoretisch nur eine Vollzeitstelle anbieten und wenn ich die nicht annehme, dann kündigt er mir, oder?

Meine Frage war eher ob der Änderungsvertrag über die 20 Stunden dann nur auf den Vertrag von 1996 (ganztags) bezieht oder ob er der Änderungsvertrag vom Januar 2013 danach sozusagen automatisch in Kraft tritt?

LG

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Es bezieht sich dann auf den Vollzeitvertrag und nein, der AG kann dir nicht böse im öD, wenn du vorher auch in Teilzeit warst usw. kommt er da nicht so einfach raus.

Und nein, er könnte dir nicht kündigen, wenn müsstest du kündigen ;)

Und ob du in einem Jahr nicht doch Vollzeit arbeiten "willst" oder aus persönlichen Gründen musst usw. das kannst du jetzt ja leider noch gar nicht wissen. Daher sollte man seinen Vollzeitarbeitsvertrag immer behalten. Und im öffentlichen Dienst kannst du mit Kindern eigentlich immer in Teilzeit gehen, aufstocken ist allerdings viel schwieriger!

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