Hallo Zusammen,
Bin ab morgen in der 23. Schwangerschaftswoche. Ich arbeite 50% im ÖD und habe noch einen Nebenjob. Ich habe heute von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Dieses reiche ich ja nun bei beiden AG´n ein. Bei der TZ-Stelle erhalte ich den gleichen Lohn, aber wie sieht es mit dem Nebenjob aus? Bekomme ich da auch den Durchschnittslohn der letzten Monate, oder bekomme ich da nichts mehr?
Wie sieht es denn mit meinem noch zur Verfügung stehenden Urlaub aus? Mein Arzt meinte, der verfällt nicht. Ich habe aber bereits für Ostern zwei Wochen eingereicht und hätte dann noch 6 weitere Urlaubstage, die ich vor dem Mutterschutz nehmen wollte. Kann ich mir die kompletten gut drei Wochen ausbezahlen lassen?
Muss ich eigentlich der KK etwas mitteilen wegen dem BV? Und dann auch beim Elterngeldantrag mit einreichen?
Hoffe, mir kann jemand etwas Licht ins Dunkle bringen- bin noch ganz "geschockt" wegen dem Beschäftigungsverbot....
LG, Joy
Beschäftigungsverbot TZ-Stelle + MiniJob, wie geht´s weiter?
Lohn: Bei beiden Arbeitsstellen bekommst du den Durchschnittslohn der letzten 3 Monat VOR Eintritt der Schwangerschaft.
Urlaub: der bleibt bestehen bis ins folgende Jahr nach deiner Beendigung der Elternzeit. Auf Auszahlung hast du keinen Anspruch. Ach ja, Urlaubsanspruch bis Ende Muttershcutz!
lg, verena
Du bekommst bei beiden den Durchschnittslohn der letzten drei vollen Monate vor dem Eintreten der Schwangerschaft. (Also evtl. August, September Oktober)
Der Urlaub bliebt bis nach Elternzeit bzw. wenn du keine nimmst bis nach dem Mutterschutz auf jeden Fall gültig und danach noch ein Jahr!
Ausbezahlen muss der AG den nur bei Vertragsende.
Weder KK noch Elterngeldstelle brauchen von dir eine Info!
Hallo Susannea,
da Du Dich in den Dingen ziemlich auskennst, hätte ich noch eine Frage an Dich. Mit meinem Hauptarbeitgeber sind meine Fragen soweit geklärt, der AG der Nebenbeschäftigung allerdings meint, ich bekomme nun keinen lohn mehr, da ich da auch keine Sozialabgaben zahlen würde.
Ist das tatsächlich so? Wenn nicht, hast du eventuell einen Link, wo ich das nachlesen kann?
Das Mutterschaftsgeld berechnet sich ja nach dem Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate vor der Schutzfrist- da würde ich ja nun von der Nebenbeschäftigung ebenfalls nichts erhalten, weil ich ja nun keinen Lohn mehr bekomme...
Ist das kompliziert...
Zur Berechnung des Elterngeldes aber wird die Nebenbeschäftigung wieder herangezogen oder wie?
Wäre echt total lieb, wenn Du mir nochmal antworten könntest!
Herzlichen Dank!
LG
" Mit meinem Hauptarbeitgeber sind meine Fragen soweit geklärt, der AG der Nebenbeschäftigung allerdings meint, ich bekomme nun keinen lohn mehr, da ich da auch keine Sozialabgaben zahlen würde. Ist das tatsächlich so? Wenn nicht, hast du eventuell einen Link, wo ich das nachlesen kann?"
Das ist natürlich Unsinn. Erstens zahlt er ja Sozialabgaben (zumidnest die U2 für dich und bekommt somit das Geld auch zu 100% wieder!) und zweitens bekommst du sogar den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihm, weil du eben selber versichert bist.
Hier auch noch mal für den AG nachzulesen, er soll da einfach anrufen bei der Minijobzentrale, sie erklären ihm dann alles!
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/Entgeltfortzahlung.html
Urlaub bleibt dir der erhalten, der nicht bereits eingericht und genehmigt ist. D.h. ist der Urlaub zu Ostern schon genehmigt, verfällt er.
Die anderen Tage bleiben dir bis zu der Rückkehr nach der Elternzeit erhalten.
LG
Nein, ist genau wie bei einer Krankschreibung, da wird der Urlaub ja hinterher auch wieder gutgeschrieben.
Das sieht soweit ich weiß das Bundesarbeitsgericht anders, AZ 9 AZR 384/92.
LG
Vielen Dank für Eure Antworten!
LG, Joy