Hallo zusammen,
ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Ich bin mir nämlich nicht sicher, wie es rechtlich aussieht:
Ich bin noch in Elternzeit und mein Arbeitgeber hat mir von sich aus ab Januar eine Teilzeitstelle von 10 Stunden/Woche angeboten. Fand ich gut, klappt - prima... dann kam ein wichtiges Projekt angerollt, das ich bearbeiten sollte, dafür wurde in Absprache mit mir mein Stundenkontingent auf 16 Stunden/Woche angehoben. Die 6 Stunden "mehr" darf ich von zu Hause aus arbeiten und es wurde nichts darüber vereinbart wann. Die 10 Stunden wurden mündlich auf Dienstag + Donnerstag gelegt, aber im Vertrag sind die Tage nicht festgelegt.
Jetzt frage ich mich, was im Krankheits- und Urlaubsfall ist. Wenn ich jetzt wirklich dienstags-donnerstags total flach liege... muss ich dann nur die 6 Stunden Heimarbeit machen?
Und was ist, wenn ich eine Woche Urlaub habe? Klar, DI + Do würde ich als Urlaub ansehen, muss ich aber die 6 Stunden irgendwie nachholen? Auch nicht oder?
Ich blick da ja nicht durch.
Außerdem heißt es doch bzgl. Urlaub, dass das aufgeteilt wird, wieviele Tage man arbeitet. Jetzt ist die Grundlage ja 2 Arbeitstage - ABER ich arbeite ja an einem 3. oder sogar 4. Tag meine 6 Stunden Heimarbeit zu Hause... muss das dann nicht irgendwie anders noch berechnet werden?
Kennt sich damit jemand aus?
Teilzeitarbeit UND Homeoffice - was bei Krankheit/Urlaub?
Ich hatte eine ähnliche Konstellation. Mo+Di ganztags und dann noch 8 Stunden die Woche zu Hause.
Die Tage waren nicht offiziell festgelegt, sondern nur die Wochenstunden.
Damit wurde bei Krankheit/Urlaub/Feiertag etc. jeder Tag mit 24/5 Stunden gerechnet. War ich jetzt nur Montag+Dienstag krank war das mein Pech, war ich Mi-Fr krank mein "Glück". Urlaub genauso. Hätte ich nur Mo+Di genommen und den Rest der Woche wie sonst gearbeite, hätte ich Minusstunden gemacht.
Ich fand das OK. Ich hatte im Gegenzug ja auch mehr Flexibilität. Ich konnte z.B. ja auch mal Freitags nichts machen und dafür Mi+Do mehr oder ähnliches.
VG
hm, so ganz nachvollziehen kann ich das jetzt nicht.
Aber wenn ich eine komplette Woche Urlaub habe, dann ist das ja auch so.
Generell ging es mir eher um die Heimarbeit, was ist, wenn ich da mal Urlaub beantragen möchte. Rein theoretisch könnte ich die Stunden aber ja auch Di + Do Nachmittag/abends zu Hause machen, also am selben Tag - was ich aber nie tue.
Ich hab jetzt für April + Juni schon Urlaub Di + Do eingereicht, jeweils halt 2 Tage die Woche und Chef hat auch nichts gesagt. Also hab ich dann die "ganze" Woche frei.
Das kommt darauf an wieviel Urlaub du hast. Hast du nur 2/5 deiner Vollzeitkollegen (in Tagen gerechnet) ode hast du genauso viel Tage wie deine Kollegen? Dann könntest du ja mit deinen Urlaubstagen 2,5- soviel Wochen frei nehmen wie deine Kollegen und das kann es ja auch nicht sein-
VG
Generell zählt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag. Da es sich hier aber um einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag handelt, sollte der schon schriftlich vorliegen. Naja, wo kein Kläger,...
Wegen deinem Urlaub. Es zählen natürlich nur die 2 Tage, die du auch arbeitest, aber du hast auch wesentlich weniger Urlaub im Jahr. Du musst das anteilsmäßig runterrechnen auf deine Urlaubstage. Sonst hättest du ja nur noch Urlaub. Wie du dir deine Homeofficezeit einteilst, ist deine Sache. Dein AG hat dir die 2 Tage gegeben.
Huhu!
Ich glaube, dass du die 16h auf 5 Arbeitstage/Woche runterrechnen musst, um auf deinen Urlaubsanspruch zu kommen. Wo du arbeitest ist dafür egal.
16/5 = 3,2 h/pro Tag, die du durchschnittlich arbeitest. Pro Kalendermonat steht dir rechtlich die Arbeitszeit von 2 Tagen an Urlaub zu. Also hast du einen Anspruch von 6,4h Urlaub pro Monat bzw. 76,8h pro Jahr. In Absprache mit deinem Arbeitgeber kannst du sowohl an den Bürotagen Urlaub nehmen oder den dir zustehenden Urlaub von der Heimarbeitszeit abziehen.
Der Arbeitgeber kann natürlich auch mehr Urlaub gewehren. Dann steht in deinem Arbeitsvertrag, wie viele Tage das sind.
Lg
Bei uns zählen Krankheitstage nach "Dienstplan" und Urlaubstage Wochenarbeitszeit geteilt durch 5 Werktage (dafür auch die volle Anzahl Urlaubstage die auch eine Vollzeitkraft hat).