Kann man private Psychotherapiestunden von der Steuer absetzen?

Guten Morgen,

Meine Frage steht ja schon im Betreff.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich diese denn absetzen?

Gruß jaloc

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Schau mal hier:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006.htm

Unter außergewöhnliche Belastung.

Aber Psychotherapie ist Kassenleistung oder möchtest Du nicht, dass diese in Deiner Krankenakte erscheint?

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Gar nicht. Das ist eine Kassenleistung. Wenn du freiwillig darauf verzichtest, kannst du es trotzdem nicht absetzen. Würde deine Kasse das nicht zahlen - weil du z.B. in der PKV bist und schon die Höchstzahl an Stunden genommen hast oder du meinst hier vielleicht die Selbstbeteiligung - dann kannst du das natürlich absetzen.
Wenn ja, kannst du es unter außergewöhnliche Belastung absetzen - natürlich musst du dazu erst einmal die Grenze deiner zumutbaren Belastung überschreiten.

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Guten Morgen,

ich habe die Psychotherapie selbst bezahlt, weil es mir damals sehr schlecht ging und ich nicht 3 Monate warten wollte, bis ein kassenärztlicher Therapeut einen Termin frei hatte.
Die Therapeutin, zu der ich ging, hat nur private Patienten angenommen. Habe alles aus eigener Tasche bezahlt.

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Ist sie denn überhaupt zugelassene Therapeutin gewesen? Oder fehlte ihr nur die kassenärztliche Zulassung?

Aber generell würde ich es versuchen. Du bist ja schließlich kein Steuerberater und niemand vom Fach. Als Laie kannst du es also UNMÖGLICH so exakt wissen. Und schließlich prüft ja das Finanzamt sowieso nochmal ...oder auch nicht ;-).

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Meiner Meinung nach kann man sie als außergewöhnliche Belastung absetzen, dies ist schließlich auch bei Zuzahlungen, Gebissen etc. möglich, wenn ein gewisser Prozentsatz des Einkommens übertroffen wird.
Trotzdem hier noch der Hinweis, dass man bei dringendem Therapiebedarf auch zu einem Psychologischen Psychotherapeuten ohne Kassensitz gehen darf und die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen kann. Man muss dann nur angeben, bei welchen Praxen im Umkreis man es probiert hat, wie lange die Wartezeiten waren, die einem genannt wurde und die Psychotherapeuten können dann noch angeben aufgrund welcher Störung dringend Therapie benötigt wird. Ganz genau kenne ich die Details nicht, aber hierzu geben einem die Psychotherapeutenkammern der jeweiligen Bundesländer (s. Internet) gerne Auskunft. Für Dich persönlich ev. zu spät als Info, da dieses Erstattungsverfahren vor Beginn der Therapie beantragt werden muss (Kostenerstattung), aber ev. für andere Interessiert hilfreich.
LG