Vermieter weigert sich Mietbescheinigung auszufüllen

Hallo!
Kann mein Vermieter sich einfach weigern die Bescheinigung auszufüllen??
Im Mietvertrag stehe ich alleine. Inzwischen wohnt mein Freund auch hier.
Ich hab schon vor über zwei Wochen die Mietbescheinung abgeschickt, aber anstatt sie ausgefüllt zurückzuschicken hat er uns jetzt den Vordruck für eine Bürgschaft zurückgeschickt.
Den Zettel soll mein Freund unterschreiben, erst dann bekomme ich die Mietbescheinigung.
Ist das rechtens so?
Ach so, weiß vielleicht jemand was
"Auf die Einrede der Vorrausklage verzichte ich"
bedeutet???
Mir ist das alles etwas suspekt.


Liebe Grüße,

Calypso

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Hallo Calypso,

also erstmal darf dein Freund nicht einfach so bei dir einziehen. Du must vorher (!!!!) den Vermieter um Genehmigung bitten. Die darf er nur verweigern, wenn nicht genug Platz in der Wohnung ist, sie also überbelegt ist. Zieht er einfach so ein, kannst du heftige Probleme bekommen. Die Genehmigung hast du hoffentlich.

Der Vermieter hat deinem Freund die Bürgschaft geschickt, um die Miete abzusichern. Kann ich gut verstehen.

"Einrede der Vorausklage" ist einfach zu erklären, der Vermieter muß bei Nichtzahlung der Miete nach dem BGB zuerst dich verklagen, erst wenn bei dir nichts zu holen ist, kann er sich an den Bürgen wenden. Da dies lange dauert und viel Kosten verursacht, verzichtet der Bürge auf diese Einrede, dh. der Vermieter kann sich bei Nichtzahlung sofort an den Bürgen wenden. Das ist ein völlig übliche Vereinbarung und nichts schlimmes.

Wenn dein Freund einzieht, dann ist er eben auch für die Miete verantwortlich. Andererseits haftet er aus der Bürgschaft auch dann, wenn er wieder ausgezogen ist. Insofern würde ich die Bürgschaft auf die Zeit begrenzen, in der dein Freund tatsächlich in der Wohnung wohnt.

lg

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Danke für deine Antwort.
Ja, abgeklärt ist das natürlich alles. Er wohnt ja shcon ein paar Monate hier. Ich hab auch noch nie verspätet die Miete überwiesen.
Aber kann es denn sein das er das Ausfüllen der Mietbescheinigung davon abhängig macht ob mein Freund eine Bürgschaft unterschreibt???
Wir haben sowieso überlegt den Mietvertrag auf einen gemeinsamen ändern zu lassen.
Wie muss ich das mit der zeitlichen Begrenzung denn formulieren?
Gibt es da etwas bestimmtes zu beachten?

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Hallo,

wenn er den Zuzug genehmigt hat, dann kann er die Mietbescheinigung nicht verweigern bzw. von der Bürgschaft abhängig machen.

Ein gemeinsamer Mietvertrag solltest du dir gut überlegen. Zwar haftet er dann auch für die Miete, aber du kannst die Wohnung nicht mehr alleine kündigen, das kann bei einer Trennung kompliziert werden.

Ich würde die Bürgschaft erst mal nicht unterschreiben und um die Mietbescheinigung bitten.

Ob man eine Bürgschaft wirksam auf die Wohnzeit begrenzen kann, weiß ich nicht sicher und will dir daher nichts falsches raten.

lg