Aufhebungsvertrag - was muss drin stehen?

Z.B. dass ich auch beim AA keine Sperrfrist bekomme (reicht das schlechte Auftragslage/neg. Zukunftsaussicht der Firma)?
Kann man reinschreiben, dass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet wird? Dass ich - sofern ich schnell ein Jobangebot bekomme - sofort neues wo beginnen kann?
Steht auch die Abfindungshöhe drin? Mein AG fragt, wieviel ich mir vorstelle? 0,5 pro Betriebsjahr (abzüglich Elternzeiten oder inkl.?)? Oder mehr fordern - die verhandeln ja bestimmt sowieso...?
Ein Arbeitszeugnis muss ich ja dann separat noch anfordern - hoffe der Aufhebungsvertrag wirkt sich nicht negativ darauf aus?
Was muss noch drin stehen?

1

Wird denn die Abfindung mit ALG verrechnet?
Habe sowohl Voll- als auch in Teilzeit bei diesem AG gearbeitet - zählt für die Abfindungsberechnung das letzte Gehalt oder Durchschnittsgehalt über die Jahre?

10

"Wird denn die Abfindung mit ALG verrechnet?"

Ja aber selbstverständlich.
"Abfindung" enthält ja schon im Wort selber die Aussage das dies eine Kompensation für den Verlust der Arbeitsplatzes = Einkommens ist.
Diese ist selbstverständlich dazu zu verwenden den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, bevor der Beitragszahler dies übernimmt.

2

Warum willst du denn einen Aufhebungsvertrag? Kannst du wegen fehlender Betreuungszeiten nicht arbeiten oder will dein AG den Aufhebungsvertrag?

Ein Faktor von 0,5 ist Verhandlungssache. Bei uns ist 1,2 und höher keine Seltenheit. Elternzeit zählt mit.

VG GR

3

Mein AG kann/will mir vor Elternzeitende keinen Job anbieten und nach Elternzeit aus betrieblichen Gründen vorauss. auch nicht (konnte er mir immer nicht so genau sagen). Wollte nun endlich wissen woran ich bei meinem alten AG bin u. ob/wie es für mich dort weitergeht...bin grad intensiv am Bewerben und Vorstellen bei Firmen u. muss ja dann auch wissen wie schnell ich dort dann anfangen kann - bez. Kündigungsfrist alter Job etc. ... bevor er mich ewig hinhält und ich nachher doch am 1. Arbeitstag eine Kündigung bekomme... wollte mich beruflich sowieso lieber umorientieren...

außerdem zahlt mir sonst das AA vorerst kein ALG wenn sie das nicht schriftlich haben (Kündigung oder Aufhebungsvertrag)...

nun muss nur der Vertrag eben für beide Seiten passen...

Soll ich einfach höher pokern und sagen ich will 1 Bruttogehalt x Betriebszugehörigkeit? Oder muss ich das begründen (z.B. wegen Voll- und Teilzeitarbeit)?

4

DAS ist totaler Blödsinn! Du bekommst ALG 1 wenn dein AG dir ein Schreiben aufsetzt, dass er momentan keine Teilzeitstelle für dich hat!!!!

Ich würde es so machen und weder kündigen noch Aufhebungsvertrag machen! Aber das haben dir viele ja auch schon geschrieben!

weitere Kommentare laden
14

Liebe Nutellabraut,

das Arbeitsamt soll mal seinen Job tun.
Ich bin in Elternzeit und da mein Arbeitgeber mir keine Teilzeitstelle in der Elternzeit anbieten konnte bekam ich das schriftlich incl Zusatz das ich woanders in der Zeit arbeiten darf.

Damit bin ich zum Arbeitsamt und hab mich weils echt kurzfristig war die Absage Arbeitssuchend gemeldet für 30 Stunden die Woche.
Dir steht Anteiliges ALG1 zu !!! Steht sogar im BGB

Aufhebungsvertrag würde ich erst machen wenn du in einer anderen Firma nen Vertrag bekommen hast. Vorher nicht. Sonst hast echt Nachteile bedenke auch das du dich dann Familienversichern musst wenn du jetzt schon nen Aufhebungsvertrag machst und das du erstmal wenn du ne Abfindung bekommen solltest von dieser Leben musst für mindestens 3 Monate !!!

Ich werd es mit meinem Arbeitgeber (ist 150km entfernt und Niederlassungswechsel wird zwar unterstützt ist aber nicht sicher bisher) so händeln. Wenn ich hier ne Stelle finde und den Vertrag habe werd ich am letzten Tag der Elternzeit mir nen Aufhebungsvertrag ausstellen lassen.