Wohnung schon aufgelöst, kann Erbe noch ausgeschlagen werden?

Hallo,

wie oben beschrieben geht es um das Erbe meiner Schwiegermutter. Sie ist nach kurzer schwerer Krankheit verstorben, hatte allerdings einen Monat bevor Sie von Ihrer Krankheit erfahren hat noch eine interne Umschuldung gemacht bei Ihrer Bank. Die Summe beläuft sich auf sehr viel Geld. Sie hatte allerdings damal auch eine Ratenschutzversicherung mit abgeschlossen die für Arbeitsunfähigkeit und Tod eintritt. Wir sind nun eigentlich davon ausgegangen das diese Versicherung die Kreditsumme ja übernimmt, da sie auch für den einen Monat Arbeitsunfähigkeit vor dem Tod die Rate übernommen hat.
Sonst hat sie nichts hinterlassen, es ist noch bissl an Geld auf dem Konto gewesen und was noch an Auszahlung von Krankenkasse kommt. Dieses Geld deckt noch nicht mal die Beerdigungskosten. Nun ist es so , das wir eigentlich vor hatten das Erbe ganz normal anzutreten da wir im Glauben waren das die Versicherung zahlen würde.
Da diese aber nun das ganze so rauszögern haben wir nun doch Angst das es über die 6-Wochige Frist über geht, wir nicht mehr ausschlagen können und automatisch die Schulden übernehmen müssen falls die Versicherung nicht zahlt.
Laut einem Anwalt ist diese Bank bzw. Versicherung eine wo alle Alarmglocken leuten anfangen.
Nun sagte uns dieser das es wohl besser ist das wir das Erbe ausschlagen sollen, dann riskieren wir nicht das wir auf den hohen Schulden sitzen bleiben.

Problem ist nur das, das wir die Wohnung bereits gekündigt und aufgelöst haben, da es der Vermieter sehr eilig hatte, weil er die Wohnung renovieren und schnellst möglich wieder vermieten wollte. Desweiteren haben wir auch das Konto bereits geschlossen , das bisschen was da noch drauf war, wurde uns überwiesen.
Wir haben auch um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten sämtliche Verträge unter Vorlage der Sterbeurkunde gekündigt.

Ist es jetzt überhaupt noch möglich auszuschlagen , oder wurde das Erbe bereits durch die Wohnungsauflösung angetreten???

Wem muss die Auszahlung vom Konto mitgeteilt bzw überwiesen werden wenn es zur Ausschlagung kommt???

Fragen über Fragen.

Sorry das es so lang war.

LG

2

Hallo

Also mit der Auflösung der Wohnung habt ihr das Erbe angenommen. Somit habt ihr alle Rechten und Pflichten und natürlich auch Schulden übernommen.

Bianca

1

Hallo,

als mein Großvater vor Jahren starb wurde uns auf dem Amtsgericht gesagt das wir nichts aus dem persönlichen Besitz aus der Wohnung holen dürfen da wir sonst damit das erbe angenommen hätten.

Da dort auch nur schulden zu erwarten hatten, haben wir das Erbe ausgeschlagen.

Mit Pech habt ihr also das Erbe schon angetreten.

Die Versicherungspolice würde ich mir mal sehr genau durchlesen ob es da eine KLausel gibt zu den Fristen wie lange schon eingezahlt werden musste damit sie zahlen.

Lg wirbelwinds.mama

29

Das wurde meinen Geschwistern und mir auch so gesagt, als wir das Erbe unseres Vaters beim zuständigen Nachlassgericht ausgeschlagen haben.

Wir haben dann die Wohnungsschlüssel einfach beim Vermieter abgegeben. Der war zwar gar nicht begeistert, konnte aber nunmal nichts machen. Der Inhalt der Wohnung ist durch die Ausschlagung des Erbes nunmal nicht in unser Eigentum über gegangen.

3

Auch ich muß dir sagen, dass ihr das Erbe mit der Auflösung der Wohnung schon asngenommern habt.

Grüße
Sabrina

4

damit würd ich zum anwald tiegern
eigendlich habt ihr das erbe angenommen da ihr ja evtl sachen aus der bude entfernt habt die wert haben (auch wenn es für euch nur müll war)
ihr seit jetzt in der beweißpflicht das nix an wert da war
was fast unmöglich ist da ja im kopfkissen nen 5 kg goldbarren hätte liegen können

wenn deine schwiegermutter aber horende schulden hat
könntest du mit deinem anwald evtl erreichen das du das erbe doch ausschlagen kannst
würde aber warscheinlich auf ne entschädigungszahlung hinaus laufen
zb. du zahlst 5000€ hast aber dafür nicht die 200.000€ schulden am hintern
ist aber mit ne menge wenn und aber verbunden die dir nur nen anwalt sagen kann bzw. der rechtspfleger der das ganze bearbeitet
würde also auf nem vergleich hinaus laufen

6

Du scheibst völlig wirr, wie üblich.
Wie kommst Du darauf, dass sie nur beweisen müssen, dass keine gravierenden Werte in der Wohnung vorhanden waren, um das Erbe nachträglich doch noch ausschlagen zu können?
Und was soll der Quatsch von wegen Ausgleichszahlung? Das sind zwei völlig verschiedene Baustellen und das müssen sie im Gegensatz zur Erbausschlagung dann mit dem Gläubiger verhandeln.

Gruß,

W

8

schau dir zb. den beitrag von emozione an

die fälle sind verschieden
zwischen angenommen und angenommen gibts jeh nach fall unterschiede

eigendlich müstest du auch drauf kommen
und steht auch im beitrag
wenn du die wohnung auf löst entfernst du werte
wenn du nachträglich aus der sache raus kommen willst mußt du für den evtlllen schaden (für die gläubiger) aufkommen das sollte eigendlich jeden klar sein
ohne das kan man sich nicht heraus verhandeln

und nein das sind keine 2 baustellen weil die ausgleichzahlung für den evtl entstandenen schaden ist.

die schulden bleiben völlig ausenvor ich verhandel nicht die schulden runter sondern ich beseitige den schaden den ich durch die auflösung veruhrsacht habe
nur da ich in der beweißpflicht jetzt bin welche werte da waren und welche nicht
kann ich nicht beweisen das es keinen goldklumpen gab
also ist man bei den werten voll auf den rechtspfleger vom nachlassgericht unterworfen
wenn der nicht will geht gar nix

nochmal zum mitschreiben
ich meine nicht sich aus den schulden bei den gläubigern raus verhandeln
ich meine mit dem nachlassverwalter verhandeln den evtl endstandenen schaden aus zu gleichen
wie bei emmozione kann es ablaufen
aber auch da hätte es mit so ner ausgleichzahlung enden können .. evtl hat er es sogar

***Wie kommst Du darauf, dass sie nur beweisen müssen, dass keine gravierenden Werte in der Wohnung vorhanden waren, um das Erbe nachträglich doch noch ausschlagen zu können?***

wo steht bei mir was von nur ?
da steht was von ne wenn und aber und das man zum anwalt gehen muß (sollte)
das ist aber die grundlage dafür das man raus kommen kann .. wenn man den endstandenen schaden ersetzt
egal welche gründe ich später angebe
- habe erst später von den schulden erfahren
- ich wollte nur die wohnung auflösen um weiteren schaden (miete) zu verhindern
das nachlassgericht endscheidet fall zu fall ob sie die erbschaftsausschlagung doch noch anerkennen

weitere Kommentare laden
5

Hallo, mein Papa ist im Januar 2008 verstorben. Bis Ende März hatte ich die Wohnung komplett aufgelöst. In dieser Zeit kamen zwei oder drei kleinere Mahnungen, die ich auch bezahlt hatte.

Im Juni (glaube ich, es war auf jeden Fall schon Sommer), kam dann eine Uraltforderung in Höhe von knapp 40.000 Euro.

Laut Aussage des Nachlassgerichts hatte ich ja erst dadurch Kenntnis bekommen, dass der Nachlass überschuldet ist. Daher konnte ich die Annahme des Erbes anfechten. Keine große Sache, ging mit nur einer Unterschrift. Ich habe dann gleichzeitig noch für meine Tochter ausgeschlagen und die Sache war erledigt.

Es gibt also ein "Hintertürchen":-)

LG

7

Wir haben, ........noch zu DM Zeiten deshalb weiß ich nicht, ob das heute noch genauso geht....... das Erbe meines Schwiegervaters ausgeschlagen.
Die Wohnung mussten wir trotzdem räumen und alles entsorgen. Da interessierte niemanden was in der Wohnung war.

Das Konto mit etwas Guthaben und das Auto hat die Bank, auf der auch zig Kredite liefen, einkassiert.

Die Beerdigung haben wir auch trotzdem bezahlt.

Ich denke mit der Kontoauflösung und überweisen des Guthabens, habt Ihr einen großen Fehler gemacht.

Ich würde trotzdem zu einem Anwalt gehen.

30

Also wir durften/mussten die Wohnung unseres Vaters nicht ausräumen. Wir wurden auch ausdrücklich beim Nachlassgericht darauf hingewiesen, dass wir die Sachen in der Wohnung nicht entfernen dürfen, eben weil wir nicht die Erben sind.

Die Beerdigung hat damals das Sozialamt bezahlt, aber heute ist es ja so, dass Kinder auf jeden Fall für die Bestattung ihrer Eltern zahlen müssen. Außer natürlich, die Kosten können aus der Erbmasse gezahlt werden.

Ich würde jetzt erstmal die Versicherung überprüfen und schauen, wieso die nicht zahlen wollen. Dafür auch ggf. einen Anwalt zu Rate ziehen. Für eine Ausschlagung des Erbes zum jetzigen Zeitpunkt und nach Räumung der Wohnung und Auflösung der Konten sehe ich persönlich schwarz. Aber ich bin auch nur Laie.

31

Es ist schon lange her, deshalb weiß ich nicht mehr genau wie das alles veranlasst wurde. Aber die Wohnung blieb definitiv an uns hängen.

32

Der Beitrag wurde ausgeblendet Der Beitrag wurde von den Administratoren ausgeblendet.

33

Da kann ich wikotikabesa nur recht geben. Ic einem Forum kann man natürlich nützliche und richtige Tipps bzgl. eine Situation erhalten, aber ein Rechtsanwalt kann vllt. auch ein Schlupfloch finden, welches auf Grund mangelnder Informationen dem engagierten Forumshelfer verwehrt bleibt.

Vor allem gibt es ja genug Anwälte, die sich speziell mit dem Erbrecht auseinander setzen, kann da z.B. auch http://www.andreae-kiessling.de/erbrecht/ empfehlen!

LG