hallo,
wir haben ein vorkaufsrecht für ein haus auf sylt.von der bundeswehr.zuerst wollten wir nicht,das haus ist alt,und wir werden eh nicht auf dauer drin wohnen können.nun hat unser nachbar interesse am haus.es ist hier üblich,das ein haus aus dieser gruppe gekauft wird,zum direkten weiterverkauf.
unser nachbar,der schon 3 dieser häuser hat,möchte auch unseres.allerdings bietet der bund(eigentümer) ihm das haus für ein viel höheren preis an.wir würden es kaufen,und an ihn für einen kleinen gewinn weiterverkaufen.er ginge mit zur bank,und zahlt quasi bar.
was müssen wir beachten,wegen notar,grundbuch etc...sind echt neulinge...
oder ist meine frage zu pauschalisiert?
liebe grüsse,yvonne
haus kaufen und sofort wieder verkaufen
Wenn du kaufst und innerhalb einer bestimmten Zeit wieder verkaufst mußt du ans Finanzamt Steuern bezahlen.
Gruß Dirk
Wenn ihr das Haus sofort wieder verkauft (also nicht die 10 Jahre Spekulationsfrist abwartet), müsst ihr den "Gewinn" versteuern.
Fragt sich, ob sich das dann noch lohnt...
Zu versteuern ist gemäß § 23 Einkommensteuergesetz der Gewinn aus diesem Spekulationsgeschäft. Gewinn ist allerdings nur das, was am Ende übrig bleibt. Also: Notar, Grundbuch, Fahrtkosten, Telefonkosten usw. könnt ihr noch absetzen.
Ihr solltet allerdings vorher genau rechnen, ob euch tatsächlich ein Gewinn verbleibt. Neben der Einkommensteuer (die euren Gewinn nur in Höhe eures individuellen Steuersatzes schmälert), ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis i.H.v. 3,50%
Notar- und Gerichtskosten für die Kaufvertragsabwicklung von ca. 1,5% des Kaufpreises
Vor allem die Sache mit der Grunderwerbsteuer wird gern vergessen. Ansonsten viel Erfolg!
Liebe Grüße Tabea.