Briefgrundschuld löschen lassen - was kostet das?

Hallo,

eine Frage an die Finanzexperten: Mein Kollege hat ein privates Darlehen nun vollständig zurückgezahlt, und seine Sicherheit vom Darlehensgeber zurückbekommen. Dabei handelt es sich um eine Briefgrundschuld, also ein Dokument. Siehe hier: http://www.kredit-vergleich.de/b/briefgrundschuld.htm
Jetzt ist die Frage, kann dieses Dokument einfach vernichtet werden, wenn es ja nicht mehr existiert, kann es ja auch nicht mehr in falsche Hände gelangen. Oder muss man das tatsächlich amtlich austragen lassen. Das kostet doch bestimmt wieder unnötig Gebühren...?

Danke,
Vera

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Auf gar keinen Fall sollte das Dokument vernichtet werden. Ihr könnt es beim Notar austragen lassen oder aber zb in einem Bankschließfach aufbewahren.

Austragen wird aber kein Vermögen kosten.

LG

die#bla

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wie blahblah schon sagte
auf keinen fall vernichten
endweder damit beim notar austragen lassen
kostet ca 100€ ist glaub ich auch wertabhängig
oder in nem schließfach deponieren

für ein schließfach spricht wenn ihr bei der selben bank nochmal eine hypothek aufnehmen wollt .. dann spart ihr euch den neuen grundbucheintrag

für eine austragung spricht wenn ihr das objekt verkaufen wollt oder bei ne anderen bank eine hypothek haben wollt

nur vorsicht geht der zettel verschollen habt ihr beim verkauf oder nen neuen kredi nen riesen teater & rennerei

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Dann könnte er auch gleich seinen Fahrzeugbrief vernichten - sorry :-/ Manchmal frag ich mich, warum die Leute nicht ordentlich beraten werden oder nicht nachfragen, wenn was unklar ist.

Zu dem Brief gibts eine Löschungsbewilligung von der Bank. Wenn er die Grundschuld im Grundbuch gelöscht haben möchte, muss er einen Löschungsantrag in öffentlich beglaubigter Form stellen. Entweder:

Antrag selbst erstellen, vorm Ortsgerichtsvorsteher unterzeichnen;
Oder
Antrag vom Notar entwerfen lassen und vor ihm unterschreiben;
Oder eventuell ist auf der Löschungsbewilligung ein Antrag schon mit drauf für den Darlehensnehmer, dann reicht nur ne Unterschriftsbeglaubigung des O-Vorstehers oder eines Notars.

Gebühren des Notars richten sich nach der Hõhe des Grundschuldbetrages und ob nur ne Unterschriftsbeglaubigung erfolgt oder der Entwurf des Antrages. Der Antrag dann geht mit der Löschungsbewilligung und dem GS-Brief zum Grundbuchamt. Grundschuld wird dann im Grundbuch gelöscht, der Brief entwertet. Hier für entstehen wiederum Gerichtskosten.

Man kann die Grundschuld im Grundbuch auch irgendwann löschen lassen oder neu valutieren irgendwann. Sollte das nicht in naher Zukunft passieren, können sich die Darlehensmodalitäten geändert haben und ein Neueintrag unter Löschung des Alteintrages wird notwendig. Dann fallen die Kosten eben alle gleichzeitig an.

Auf jeden Fall wird eine Briefgrundschuld nicht gelöscht, wenn der Brief nicht vorgelegt wird. Wenn er verloren oder vermüllt ist, muss er in einem Aufgebotsverfahren beim zuständigen zivilgericht für ungültig erklärt werden. Das kann sich je nach Gericht lange hin ziehen und kostet zusätzlich Geld.

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besser kann man das glaub ich nicht erklären ;-)

bis am ende wo ein punkt fehlt

**Auf jeden Fall wird eine Briefgrundschuld nicht gelöscht, wenn der Brief nicht vorgelegt wird. Wenn er verloren oder vermüllt ist, muss er in einem Aufgebotsverfahren beim zuständigen zivilgericht für ungültig erklärt werden. Das kann sich je nach Gericht lange hin ziehen und kostet zusätzlich Geld..**

was auch warscheinlich dazu führt das du vorerst keine neuen kreditte (hypothek) bekommst. weil die bank logischerweise die löschungsbewilligung wider haben will oder andere banken nicht bei vergabe im grundbuch sehen will #schwitz