Erbe als uneheliches Kind

Hallo ;-)

Es wird vielleicht etwas lang...
Also, ich wurde 1981 in der damaligen DDR als uneheliches Kind geboren. Auf meiner Geburtsurkunde ist nur meine Mutter eingetragen. Mein "Vater" war damals bereits verheiratet und hatte 1 oder 2 Kinder, hat mich 1x gesehen als ich ganz klein war und sonst keinen Kontakt zu mir. Unterhalt wollte meine Mutter erst nicht haben. Von ca.1995-1999 hat er dann Unterhalt gezahlt (das kann ich auf Kontoauszügen belegen). 1999 hatte ich den Versuch unternommen ihn kennen zu lernen indem ich ihm einen Brief geschrieben habe. Er hat mir daraufhin per Anwalt ziemlich unmißverständlich mitteilen lassen, daß er von mir nichts wissen will.

So, nun meine eigentliche Frage: da ich von ihm mein ganzes Leben emotional nichts hatte (ich denke mal das wird sich auch nicht ändern, denn ich werde mich nicht mehr bei ihm melden), will ich wenigstens, wenn er mal stirbt, meinen Pflichtteil erben - der steht mir ja wohl auch zu! Aber wie funktioniert das? Ich weiß ja gar nicht wann es soweit ist. Und wenn, wie kann ich mein Recht einfordern, habe ja praktisch keine Beweise. Kann ich ihn nachträglich auf meiner Geburtsurkunde eintragen lassen? Ich bin schließlich auch sein Kind und müsste ja,im Erbfall, neben meinen beiden Halbgeschwistern zum gleichen Teil erbberechtigt sein.

Ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt und das ich ein paar nützliche Antworten bekomme

Vielen Dank

Knubbelinchen :-)

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Wenn die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt wurde, bist du erbberechtigt. Wenn nicht, muss es nachgeholt werden, damit du erbberechtigt bist.
Auskunft müsste dir das Standesamt geben können.

LG

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Danke für Deine Antwort! Aber, welches Standesamt muss ich fragen? Das wo ich jetzt gemeldet bin oder das wo meine Geburtsurkunde ausgestellt wurde?

Danke

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Das wo deine Geburtsurkunde ausgestellt wurde meine ich. Aber das würde ich vorher telefonisch klären. Dann besorgst du dir eine aktuelle Geburtsurkunde, auf der ist der rechtliche (bekannte) Vater vermerkt.

LG

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Hallo
da dein Vater nicht in der Geburtsurkunde steht ist er auch gesetzlich nicht dein Vater. Du müsstest ihn also erstmal auffordern dich als seine Tochter anzuerkennen. Da er dazu vermutlich nicht bereit ist, musst du ihn gerichtlich zu einem Vaterschaftstest zwingen. Ohne Anwalt wirst du nicht viel ausrichten können.

Erbberichtigt ist zur Hälfte seine Frau und die andere Hälfte seine Kinder. Sollte er dich enterben bekommst du nur die Hälfte von deinem Erbteil. Wenn er nicht viel hat, kannst du auch nicht viel erben.

LG

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>>>Erbberichtigt ist zur Hälfte seine Frau und die andere Hälfte seine Kinder.<<<

Aber nur, wenn nicht testamentarisch etwas anderes bestimmt wurde.

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Naja. Wenn 1979 die Geburtsurkunde ausgestellt wurde und er 1984 die Vaterschaft anerkannt hat (ohne hätte er keinen Unterhalt zahlen müssen) kann er auf dem Original nicht drauf stehen. Also braucht sie eine aktuelle.

LG

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Hallo,
also ich muss ganz ehrlich sagen, wenn dieser Mann mein ganzes Leben nichts mit mir zu tun haben wollte, wäre ich viel zu stolz, als dass ich auch nur einen Cent von einem solchen Mistkerl haben wollte.

Aber das ist auch nur meine Meinung.

LG Doro

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Hallo Doro, :-)

Du hast prinzipiell Recht! Ich bin stinksauer auf ihn und kann es nicht verstehen, dass man ein Kind in die Welt setzt, sich dann aus dem Staub macht und sich scheinbar keinen einzigen müden Gedanken darum macht. Aber so ist es nunmal. Ich denke relativ oft an ihn, wie er wohl ist, wie er aussieht, was wir für Gemeinsamkeiten haben. Leider hab ich mich bis jetzt nicht getraut ihn mal zu besuchen, er wohnt auch ziemlich weit weg um einfach mal hin zu fahren. Ich würde auch gern meine Geschwister mal sehen. Aber bis jetzt fehlt mir der Mut. :-(

Und ja, Geld ist nicht alles, trotzdem möchte ich auf ein vermutliches Erbe nicht verzichten. Ich finde ich hab schon genug verzichtet.

LG Knubbel :-)

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Du weißt aber schon, das es auch Schulden zu erben gäbe evtl? Und auch die Beerdigung muss von den Erben gezahlt werden.

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Hallo, :-)

Ich danke Euch für die Antworten. Ich werde wohl mal meine Mutti darauf ansprechen ob sie noch irgendwelche Unterlagen von den damaligen Unterhaltszahlungen hat und dann werde ich mich auf dem Standesamt, bzw. beim Gericht (da gibt es wohl kostenlose Beratungszeiten) erkundigen was ich machen kann.

Ich bin eigentlich nicht so geldgeil, aber bei ihm ist das irgendwie anders...

LG Knubbel :-)

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Deine Mutter muss doch wissen ob er die Vaterschaft anerkannt hat und dann liegt ihr das auch schriftlich vor. Ob er Unterhalt gezahlt hat oder nicht spielt dabei keine Rolle. Das Gericht wird dir da nicht weiterhelfen.

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Hi,

an die Übernahme von Pflegekosten mußt du auch denken, die kannst du nicht ausschlagenm, auch, wenn er sich nie um dich gekümmert hat.

Am Besten erstmal die aktuelle Geburtsurkaunde anfordern, dann kannst du weitersehen, wie dass mit den zeitweisen Unterhaltszahlungen war.
Vielleicht weiß deine Mutter auch, wie gut dein Vater finanziell dasteht.

Wünsche dir alles Gute.

LG Angela

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Ausschlagen kann sie die nicht, wenn sie aber nachweisen kann, dass er keinen Unterhalt gezahlt hat, muss sie die in der Regel auch nicht zahlen!

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Dazu gibt es unterschiedliche BGH-Urteile und Unterhalt hat er ja anscheinend zeitweise bezahlt.

Anwaltliche Beratung ist in einem solchen Fall immer am Besten.

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xxxxxxxxxxxSo, nun meine eigentliche Frage: da ich von ihm mein ganzes Leben emotional nichts hatte (ich denke mal das wird sich auch nicht ändern, denn ich werde mich nicht mehr bei ihm melden), will ich wenigstens, wenn er mal stirbt, meinen Pflichtteil erben -xxxxxxxx

Warum bist du so verbittert?

Meine Eltern haben sich scheiden lassen, da war ich 1 Jahr alt. Mein Vater hat sich auch nie um mich gekümmert. Er zahlte keinen Unterhalt. Eintreiben war nicht möglich, da er sich in die USA abgesetzt hatte.

Ich habe die ganzen Jahre niemals einen Gedanken daran verschwendet, ob und wann ich vielleicht mal erben könnte. Mir war es schlicht egal. Mein Vater ist ein Fremder für mich. (bin jetzt Mitte 30, habe mit 4 Jahren einen tollen Stiefvater bekommen)

Nun, er ist vor über einem Jahr ganz plötzlich verstorben. Ich bin die einzige Verwandte und habe demnach alles geerbt. Hätte er noch Familie gehabt, dann hätte man eben teilen müssen. Ist doch kein Problem. Ich hätte auch kein Problem damit gehabt, hätte er sein Vermögen dem Tierheim vermacht. Ich habe meine eigene Familie und wir hatten ein gutes Auskommen und waren nicht auf Geld anderer Leute angewiesen.

Du solltest deinen Groll ablegen.

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Hallo volvic,

Warum ich so verbittert bin? Nun, das liegt vermutlich daran das ich es einfach nicht verstehen kann warum er nichts von mir wissen will! Ich bin Anfang diesen Jahres Mama von einem bezaubernden Zwergerl #verliebt geworden und da sind die Gedanken an meinen Vater stärker geworden und damit auch mein Groll gegen ihn. Ich hab auch eine tolle Familie und hatte eine schöne Kindheit, Geld war immer knapp... Ich stehe seit meinem 17. Lebensjahr auf meinen eigenen Beinen, auch finanziell. Es ist nicht so das ich dringend auf sein Geld angewiesen bin, es wäre so eine Art Wiedergutmachung für mich. Und wenn es nur soviel wäre das man mal einen tollen Urlaub an der Ostsee mit der Familie machen könnte.

LG

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Nun ja, er wird seine Gründe haben, warum er nichts von dir wissen will. Vielleicht hat er das Gefühl, dass deine Mutter dich ihm untergeschoben hat. Du hast im Ausgangspost ja geschrieben, dass er bereits Familie hatte. Klingt grausam, ich weiß. Ist von seiner Seite vielleicht aber auch verständlich. Man muss irgendwie beide Seiten betrachten.

Auf der anderen Seite hat es auch Vorteile. So sehe ich es zum Beispiel: Bei uns gab es nie Gezerre bezügl. Umgang und Sorgerecht und das ganze Gedöns. Schau mal ins Alleinerziehenden-Forum. Mit all diesen Sachen mussten wir bzw. unsere Mütter uns nicht abgeben. Niemand hat sich in unser Leben eingemischt. Unsere Mütter konnten handeln, wie sie es wollten und mussten sich nicht mit den KV um irgendwelche Entscheidungen streiten.

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Hallo und nochmal Danke,

Ich habe meine Mutter gefragt, es ist kein einfaches Thema für sie. Sie hat leider keine Unterlagen mehr von damals, sie war der Meinung das wird nicht mehr gebraucht. Die Unterhaltszahlungen hatte er mehr oder weniger freiwillig überwiesen um ein mögliches Gerichtsverfahren zu vermeiden. Er hatte sich aber anwaltliche Unterstützung besorgt, vermutlich um nicht zu viel zu bezahlen... Meine Mutter war damit zufrieden, mich hat das finanzielle damals nicht interessiert.

Ich habe nur eine Geburtsurkunde und da steht er, wie gesagt, nicht drauf. Alles was ich von ihm weis ist seine damalige Adresse, seinen Namen und ein paar Kontoauszüge die belegen, dass er Unterhalt an mich gezahlt hat. Damals hat er wohl auch nicht schlecht verdient, wie das heute aussieht ist fraglich. Es wäre natürlich sehr ärgerlich für mich wenn ich irgendwelche Leistungen für ihn erbringen müsste, aber da sind ja auch noch meine beiden Halbgeschwister.

Nun, ich bin echt hin und her gerissen was ich mache.:-(

LG Knubbel

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Naja, du könntest abwarten und dich erst nach dem Tod als Tochter anerkennen lassen.

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Er hat die Vaterschaft nie anerkannt, ansonsten hätte deine Mutter diese Anerkennung garantiert nicht weggeworfen. Ansonsten muss deine Mutter dir ja sagen können von welchem Standesamt diese kam. Dann brauchst du nur von dort dir einen Auszug schicken zu lassen und warten bis er stirbt. Du wirst in diesem Fall dann automatisch benachrichtigt. Da er aber nichts mit dir zu tun haben will, wird er garantiert vorher alles so geregelt haben, dass dein Pflichtteil so gering wie möglich ist, wenn es nicht für seine Pflege bereits aufgebraucht wurde. Ich weiß ja nicht wie alt dein "Vater" ist, aber es kann durchaus noch Jahrzehnte dauern bis es soweit ist.

So wie es aussieht, hat er aber die Vaterschaft nie anerkannt und freiwillig Unterhalt gezahlt, um weiteres Aufsehen zu vermeiden. Deine Halbgeschwister wissen vermutlich gar nichts von deiner Existenz. Du wirst daher auch keine Leistungen für ihn erbringen müssen. Um irgendwann irgendwas erben zu können musst du zuerst einen Riesenaufwand betreiben. D.h. du musst ihn gerichtlich dazu zwingen einen Vaterschaftstest zu machen. Dazu solltest du natürlich rausfinden wo er wohnt. Sollte er dann doch nicht der Vater sein, musst du ihn bezahlen ansonsten er.

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Hallo Knubbelinchen,

emotional kann ich Dich voll verstehen.

Zudem, was alles schon gesagt wurde....Dein Erzeuger hat sich als damaliger Chef eine vermutlich aufgrund des Alters ( 18) relativ naive sexuelle Abwechslung gesucht. Sie war sozusagen Opfer, und hat sich eventuell emotional unter Druck setzen lassen, damit sie "die ganze Sache" verschweigt und keine Forderungen stellt.

Ich finde, dieser Mann sollte ganz klar in seine Verantwortung gezogen werden.

Und ob er Familie hat oder nicht, hat Dich nicht zu interessieren, er muß als erwachsener Mann für sein Handeln geradestehen.

Ich würde mich bei einem Anwalt umfassend beraten lassen. Und dann mithilfe der gewonnen Informationen über das weitere Vorgehen entscheiden.

Aber eines ist sicher :

Eventuelle Wunden über erfahrene Ablehnung , Gleichgültigkeit und abgrundtiefe Feigheit eines solchen Menschen heilen auch nicht mit einem Millionenerbe, selbst wenn es 10 Millionen wären.

Ein Versuch wert ist Vergebung.....für so viel Schwäche und Unfähigkeit eines Menschen...und Dankbarkeit darüber, daß Du wenigstens eine Mutter hast, die liebevoll für Dich gesorgt hat...das ist in solch einer Lebenssituation oft nicht einfach, so ganz allein, und nicht selbstverständlich.

LG Candygirl

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Hallo Candygirl,

Danke für deine Antwort. Ich sehe das genau wie Du und werde mich jetzt darum kümmern das er die Vaterschaft anerkennt. Die möglichen Folgen sind mir bewusst. Und vielleicht ist ja in mir doch noch so ein Funken Hoffnung das er sich für mich interessiert.

LG Knubbel

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Aus eigener Erfahrung heraus : Mach Dir nicht zuviel Hoffnung.

Damit Du hinterher nicht zu enttäuscht bist.

Ich versuche auch immer noch herauszufinden, warum manche Männer so ticken....