Liebe Foren-Mitglieder,
ich habe eine wichtige Berechnungs-Frage bzgl. des Mutterschaftsgeldes beim 2. Kind. Ich erläutere kurz meine jetzige Lebenssituation. Zur Zeit bin ich in dreijähriger Elternzeit meines 1. Kindes, welcher im letzten Jahr im April geboren wurde. Wir haben vor, es nochmal zu versuchen und einem zweiten Kind das Leben zu schenken. Gemäß der Sache, es würde im nächsten Zyklus klappen mit der SS, wäre der Geburtstermin Anfang Febraur 2015. Soweit, so gut. Meine erste Elternzeit ist bis zum April 2016 angemeldet. Die Mutterschutzfrist des zweiten Kindes würde Ende Dezember diesen Jahres anfangen. Erstens wäre die Mutterschutzfrist in der Elternzeit des ersten Kindes und zweitens würde ich für das zweite Kind auch gerne die drei Jahre in Anspruch nehmen, wenn dies irgendwie möglich ist. Wie wird dies jetzt rechnerisch möglich sein? Ich meine mal gelesen zu haben, dass wenn ich die erste Elternzeit vorzeitig beende, ich den nicht genommenen Rest nicht im Anschluss an die zweite anhängen kann und er somit verfallen würde. UND ich arbeite jetzt gerade als Mini-Jobber im zweiten Jahr der Elternzeit, um den Wegfall des Elternegeldes ein wenig aufzufangen und da wird der kleine Lohn doch als Einkommen zur Berechnung des Mutterschutzgeldes hinzugezogen und es wäre ein sehr geringer Betrag im Gegenteil zum Mutterschutzgeldes des 1. Kindes oder kann man das irgendwie umgehen, so dass ich von meinem AG, wo ich Haupt-beschäftigt bin, irgendwie den Zuschuss des AG zum Mutterschutzgeld belangen kann, so dass das nette Geld nicht flöten geht. Muss ich den Mini-Job kündigen? Kann man irgendwie die erste Elternezeit unterbrechen und sie an die zweite anhängen? Fragen über Fragen, ich weiß. Aber irgendwie finde ich keine passenden Antworten, ich hoffe mir kann hier ein lieber Mensch helfen, evtl. auch durch persönliche Erfahrung Danke im Voraus! LG
Berechnung des Mutterschaftsgeldes vom 2. Kind in laufender Elternzeit des 1. Kindes
Du hast dann zwei Möglichkeiten, du beendest die Elternzeit, dann kannst du fürs 2. Kind 3 Jahre nehmen, aber der Rest ist weg, dafür bekommst du Mutterschaftsgeld von der KK und AG-Zuschuss, so dass du bei deinem Vollzeitlohn ankommst oder du lässt die Elternzeit weiter laufen, dann kannst du an die jetzige Elternzeit Elternzeit bis maximal zum 4. Geburtstag des 2. Kindes anhängen (wenn der AG mitspielt, sonst nur bis zum 3. Geburtstag) und bekommst dann nur Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss in Höhe deines Minijobs.
Danke für die schnelle Antwort hmmm, das muss ich mir dann überlegen, ich danke
Muss nochmal stören. Weißt du zufällig, ob wenn ich die erste Elternzeit vierteilig beende und die zweite nehme, zur Berechnung des Elterngeldes auch das Einkommen der Vollzeitstelle vor der ersten Elternzeit gezählt wird, wenn der AG auch den Zuschuss leisten muss zum Mutterschaftsgeld und nicht der Minijob gezählt wird? Danke dir